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Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit (STIBET-Projekt)

 

Wer kann sich bewerben?

Internationale Studierende aller Fachrichtungen, die an der Universität zu Köln in einem Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium eingeschrieben sind und mit besonderen Herausforderungen studieren, dürfen sich im International Office um ein "Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit" bewerben.
 

Kriterien für eine Förderung sind:

  • Studienleistungen bzw. Promotionsverlauf
  • Finanzielle Situation der/s Studierenden
  • Nachweise (in deutscher oder englischer Sprache) über die besonderen Herausforderungen und Lebensumstände

Was sind besondere Herausforderungen (inkl. vorzulegende Nachweise):

Fluchthintergrund

  • Nachweis über die Beantragung von Asyl oder andere Nachweise über den Fluchthintergrund; Kopie aktueller Aufenthaltsstatus; bei Geflüchteten aus Drittstaaten: Kopie des letzten Aufenthaltstitels oder andere offizielle Nachweise aus dem Land, aus dem Sie geflüchtet sind. Wichtig ist, dass Ihr Geflüchteten-Status klar erkennbar ist.

Behinderungsgrad (mind. 50%)

  • Nachweis über den Behinderungsgrad von mindestens 50% (Schwerbehindertenausweis) oder ärztliches Attest über die vorliegende Behinderung

Chronische Erkrankung

  • Ärztliches Attest über die chronische Erkrankung mit Beschreibung der damit einhergehenden Einschränkungen.

Schwangerschaft (mit besonderen Herausforderungen & Komplikationen)

  • Ärztliches Attest über die Schwangerschaft mit Beschreibung der damit einhergehenden Einschränkungen.

Betreuung von minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt (insbesondere Alleinerziehende)

  • Geburtsurkunde(n) des/r Kindes(r) mit Beschreibung der damit einhergehenden Einschränkungen.

Besondere Versorgungssituation von pflegebedürftigen Angehörigen

  • Nachweis über die pflegebedürftige(n) Person(en): Meldebescheinigung, aus der die Adresse der pflegebedüftigen Person hervorgeht; Geburtsurkunde, aus der die Verwandtschaft hervorgeht.

Die Laufzeit der Stipendien in Höhe von bis zu 992 EUR pro Monat beträgt maximal vier Monate. Förderdauer und Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.

Die Bewilligung sowie die Laufzeit werden entsprechend der Situation der Studierenden sowie der jeweiligen Haushaltslage gewährt.

Bewerbungsunterlagen:

•    Tabellarischer Lebenslauf
•    Bewerbungsschreiben, inkl. Beschreibung der Herausforderungen im Studium (max. 1 Seite in deutscher oder englischer Sprache)
•    Aktuelles Transcript of Records (für Bachelor- und Masterstudierende; für Promovierende Schreiben der/s Betreuerin/s)
•    Nachweis der Studienfinanzierung
•    Nachweis(e) über die besonderen Herausforderungen (siehe oben)

Bewerbungsfrist: 20. Oktober 2024 
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen in einer pdf-Datei (max. 5 MB). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Bewerbung nur berücksichtigen können, wenn Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen in EINER pdf-Datei schicken.

Zum Bewerbungsformular: https://form.jotform.com/242524951883363

Nur vollständige und formal korrekte Bewerbungen können berücksichtigt werden.

Für Fragen wenden Sie sich gerne an Jens Axel Funk aus dem Betreuungsteam: betreuung@verw.uni-koeln.de

Hinweise zur Vergabe

  • Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Obergrenze für Stipendienraten und Zuverdienste beträgt für Studierende 1.472 Euro.
  • Falls Sie ein anderes Stipendium erhalten, ist eine ergänzende Förderung bis zur Höhe eines Vollstipendiums zulässig. Darüber hinaus muss das STIBET-Stipendium entsprechend gekürzt werden.
  • Falls Sie Sozialleistungen (Hartz IV, Wohngeld etc.) beziehen, besprechen Sie bitte vorab mit Ihrer jeweiligen Ansprechperson, ob und in welcher Höhe das Stipendium mit Ihren Sozialleistungen verrechnet wird. Eine Verrechnung mit BAföG erfolgt nicht.
  • Frühere Stipendiat*innen der STIBET-Sonderstipendien Ukraine können sich erneut bewerben, allerdings werden die vorherigen Fördermonate auf die maximale Förderdauer von 12 Monaten angerechnet. Eine gleichzeitige Förderung mit einem Studienabschlussstipendium ist ausgeschlossen.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewerber*innen werden schriftlich über das Auswahlergebnis informiert. Einzelbegründungen für Förderungen oder Ablehnungen werden nicht gegeben.

Die Stipendien werden vergeben vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.