Studium
Erasmus+ Auslandsstudium
Der Erasmus+ Bewerbungs- und Auswahlprozess erfolgt in den Fakultäten. Informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Zentren für internationale Beziehungen (ZIB) bzw. bei den zuständigen Fachkoordinator*innen bzgl. Fristen, Partnerhochschulen und einzureichenden Unterlagen.
Sollten Sie einen Austauschplatz im Rahmen des Erasmus+ Programms erhalten, werden Sie von den Kolleg*innen informiert und an der Partnerhochschule nominiert. Dort müssen Sie sich auch noch formal einschreiben – die erforderlichen Informationen und Unterlagen erhalten Sie von der jeweiligen Gasthochschule i.d.R. per Email.
Das ZIB bzw. die Fachkolleg*innen stellen Ihnen ebenfalls Informationsmaterial zur Orientierung und den nächsten Schritten zur Verfügung.
Wir stellen Ihnen einen Stipendienvertrag aus (Grant Agreement). Das Grant Agreement informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten und die voraussichtliche Höhe Ihres Erasmus+ Stipendiums. Die Höhe des Mobilitätszuschusses richtet sich nach Ihrem Zielland.
Akademisches Jahr 2024/2025
Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Das Erasmus+ Programm sieht die Anrechnung von Studienleistungen vor. Die wichtigsten Instrumente für die Anerkennung sind das (Online) Learning Agreement und das Transcript of Records. Bitte beachten Sie, dass die Fakultäten für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zuständig sind und nicht das International Office. Wenden Sie sich daher bei Anerkennungsfragen an Ihre*n Fachkoordinator*in oder den jeweiligen Prüfungsausschuss.
Ablauf:
Informieren Sie sich frühzeitig, ob es an der Partnerhochschule einen course catalogue (z.B. ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis) gibt. Informieren Sie sich gleichzeitig, in welche Fächer, Kurse und Jahre Sie eingeteilt werden (z.B. in welches BA-Jahr/Semester, ob Sie mehrere Fächer studieren dürfen, ob es Kurse gibt, an denen Sie nicht teilnehmen dürfen). Je nach Partnerschaft werden Sie für nur ein Fach an der Gasthochschule freigeschaltet; wenn Sie weitere Fächer studieren möchten, müssen Sie sowohl an der aufnehmenden Einrichtung erfragen, ob das möglich ist, als auch den Fachberater in Köln fragen, ob eine Anerkennung stattfinden kann und ob es Empfehlungen oder Einschränkungen gibt.
Sichern Sie Ihre Kurswahl in einem (Online) Learning Agreement. Es ist im Erasmus+ Programm verpflichtend und verbindlich, aber auch für andere Programme empfehlenswert: Sie stellen damit sicher, dass die Fachberater*innen in Köln von Ihrem Vorhaben wissen und es befürworten. Eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen des (Online) Learning Agreements mit den für Sie zuständigen Fachkolleg*innen an der Universität zu Köln finden Sie hier.
Wenn Sie im Ausland feststellen, dass eine andere Kurswahl sinnvoller oder notwendig ist, notieren Sie das unter "changes" im Online Learning Agreement und teilen es den Fachberater*innen mit. So stellen Sie sicher, dass nach dem Auslandsaufenthalt eine Anerkennung erfolgen kann.
Bestehen Sie vor der Abreise von Ihrer Gasthochschule auf ein Transcript of Records, das Ihre Leistungen dokumentiert. Damit werden Ihre Leistungen aus dem Ausland in Erasmus verbindlich in das Kölner Studium integriert. Die Anerkennung erfolgt dann bei den jeweiligen Fachberater*innen, dem ZIB bzw. Prüfungsämtern.
Ansprechpartner*innen in den Fakultäten
Realkostenantrag für Studierende mit Kind(ern) und Studierende mit GdB
Studierende der o.g. Zielgruppen haben die Möglichkeit eine Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität von bis zu 15.000 € pro Semester zu beantragen.
Hierfür ist eine Beantragung beim DAAD erforderlich. Da es sich um ein sehr umfangreiches Antragsverfahren handelt, informieren uns interessierte Studierende bitte frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Austauschplatz) über erasmus_studentsverw.uni-koeln.de. Wir unterstützen Sie gerne im Antragsverfahren. Der Realkostenantrag muss mind. 2 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes beim DAAD eingegangen sein!
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare zur Beantragung des Realkostenantrags:
Antragsformular Geförderte mit Kind(ern) - Abrechnungsformular Geförderte mit Kind(ern)
Antragsformular Geförderte mit Beeinträchtigung - Abrechnungsformular Geförderte mit Beeinträchtigung
Außergewöhnliche Kosten für „teures Reisen“
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben eine Reisekostenunterstützung zusteht, d. h.:
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Hochschulpersonal
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Studierende und Graduierte bei einer short-term Blended-Mobilität
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Studierende und Graduierte aus Deutschland in Partnerländer