Erasmus+ Praktika
Erasmus+: Das Bildungsprogramm der Europäischen Union für den Hochschulbereich
Innerhalb des Erasmus+ Programms werden auch Praktika von Studierenden in Unternehmen, Institutionen und Organisationen im europäischen Ausland gefördert.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Ziel ist es, dass Studierende in einem internationalen Arbeitsumfeld Berufserfahrung sammeln können und die Anforderungen des EU weiten Arbeitsmarktes kennenlernen. Des Weiteren können die Studierenden ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über fremde Kulturen und Märkte erweitern.
Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten gefördert werden.
Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten (monatlicher Mobilitätszuschuss)*
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) und/oder chronischer Erkrankung, sowie Studierende mit Kind(ern)
Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandspraktikum
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Der Mobilitätszuschuss richtet sich nach dem Zielland ab dem akademischen Jahr 2022:
Gruppen | Länder | Förderraten |
1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 600 €/Monat, bzw. 20 €/Tag |
2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540 €/Monat, bzw. 18 €/Tag |
3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Serbien | 480 €/Monat, bzw. 16 €/Tag |
Green Top-up für nachhaltiges Reisen (Hin- und Rückreise zur Gastuniversität erfolgt mit Bus und/oder Bahn)
Zusätzlich können Studierende das Green Top-up in Höhe von 50 Euro (Einmalzahlung) erhalten. Dazu muss die Hin- und Rückreise mit Bus und/oder Bahn erfolgen und nach der Mobilität mit einem entsprechenden Hin- und Rückreiseticket belegt werden.
Hinweise zum Brexit
Für Studierende, deren Auslandspraktikum im Vereinigten Königreich stattfinden soll, gelten besondere Förderbedingungen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen frühzeitig (d.h. mindestens 4 Monate vor Praktikumsbeginn)!
Ansprechpartner/innen
Bei der Förderung von Praktika im Rahmen des Erasmus Programms wenden Sie sich Studierende der
Humanwissenschaftlichen Fakultät,
Medizinischen Fakultät,
Rechtswissenschaftliche Fakultät,
WiSo-Fakultät
bitte direkt an die ZiBs in Ihrer Fakultät!!!!
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
bitte an die Erasmus-KoordinatorInnen der einzelnen Fachgruppen: https://mathnat.uni-koeln.de/international/koordinationsstelle-fuer-internationales
Philosophischen Fakultät
bitte direkt an das Dezernat Internationales - Abteilung 93 Internationale Mobilität,
Ansprechpartnerin: Annika Schwarz, M.A.
Bewerbung und Voraussetzung
Voraussetzung
Als eingeschriebene Studierende an der Philosophischen Fakultät können Sie sich auf eine Praktikumsförderung aus Erasmus+ Mitteln im Dezernat Internationales bewerben. Alle anderen Studierenden wenden sich bitte direkt an das ZiB Ihrer Fakultät!
Das Praktikum muss mindestens 2 Monate dauern und im europäischen Ausland absolviert werden. Sie suchen sich Ihren Praktikumsplatz selbst in Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren und anderen Organisationen (z.B. auch Goethe-Institute). Ausgeschlossen sind: Nationale diplomatische Vertretungen sowie EU-Institutionen und solche, die EU-Programme verwalten (vollständige Liste hier).
Das Praktikum können Sie jederzeit antreten, unabhängig von Semesterzeiten. Es muss entweder in der Studienordnung verpflichtend oder empfohlen sein bzw. als berufsqualifizierend eingestuft werden.
Zudem können Absolventen / Graduierte bis zu 12 Monate nach Studienabschluss für ein Auslandspraktikum gefördert werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie noch immatrikuliert sein. Darüber hinaus gelten die gleichen Bestimmungen (Bewerbung, Auswahl, Mobilitätszuschuss) wie für Studierende.
Bewerbung im Dezernat Internationales
Bitte bewerben Sie sich mindestens zwei Monate vor geplantem Praktikumsbeginn. Ein frühzeitige Bewerbung ist aufgrund der begrenzten Fördermittel zu empfehlen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung als ein PDF Dokument an folgende Email-Adresse: erasmus_students(at)verw.uni-koeln.de
Bewerbungsunterlagen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Studienbescheinigung (Kopie)
- Aufstellung über alle benoteten Scheine/Prüfungen (Transcript of Records)
- Tätigkeitsbeschreibung der Praktikumsstelle (selbst formuliert)
- Zusage der Praktikumsstelle (z.B. Email-Korrespondenz) mit Angabe des genauen Praktikumszeitraums
Auswahlkriterien:
- Motivation
- Inhaltliche Verbindung zum Studium
- Studienleistungen
- Qualität des Praktikumsplatzes und des Praktikumsvorhabens
Förderung
Die Fördersumme richtet sich nach der jeweiligen Ländergruppe Ihres Ziellandes (s.o.) Sollte Ihr Praktikum vergütet sein, können Sie sich dennoch um ein Erasmus+ Stipendium bewerben.
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund stehen für Studierende mit Behinderung(en) und chronischen Erkrankungen sowie für Studierende mit Kind(ern) Sondermittel zur Verfügung. Hierzu beraten wir Sie gern. Sprechen Sie uns darauf an.
Mit Antritt des Stipendiums verpflichten Sie sich, einen Stipendienvertrag (Grant Agreement) sowie ein Learning Agreement for Traineeships zu unterzeichnen. Des Weiteren müssen Sie vor Beginn des Praktikums als auch nach Beendigung verpflichtend einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache absolvieren.
Nach dem Auslandspraktikum verpflichten Sie sich einen Erfahrungsbericht einzureichen sowie an einer Online-Umfrage (EU Survey) der EU-Kommission teilzunehmen.
Durch Erasmus+ geförderte Auslandspraktika sollen grundsätzlich einen erkennbaren Bezug zum Studium haben. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf eine Erasmus+ Förderung.
Online-Sprachenförderung
Der Online-Sprachtest steht für die verschiedene europäische Amtssprachen zur Verfügung. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+. Muttersprachler*innen müssen den Sprachtest nicht absolvieren. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmenden als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmenden beim Spracherwerb erfassen zu können.
Learning Agreement for Traineeships
Wenn Sie sich für ein Praktikum im Ausland interessieren, haben Sie es sich sicher zum Ziel gesetzt, Ihre interkulturellen Kompetenzen zu erhöhen und Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Sie sollten sich zu Beginn eine Liste mit dem, was Sie einbringen können, Ihren Interessen und Studienschwerpunkten machen. Und Sie sollten sich ein Bild von der Branche und dem Arbeitsumfeld entwerfen, in denen Sie arbeiten und lernen wollen, damit das Praktikum im Ausland ein Erfolg für Sie werden kann. Je genauer Ihre eigenen Vorstellungen sind, desto einfacher wird es auch für Ihre Arbeitgeber.
Eine Hilfestellung dazu soll, wenn Sie durch Erasmus+ gefördert werden, das Learning Agreement for Traineeships geben, das für eine Förderung mit Erasmus+ obligatorisch von Ihnen, der aufnehmenden Praktikumseinrichtung und der Universität zu Köln unterzeichnet wird, sobald Sie eine Zusage für eine Erasmus+ Förderung erhalten haben. Eine ausführliche Arbeitsbeschreibung ist auch für Sie eine Orientierung vorab.
Sie bekommen außerdem, sofern das Praktikum nicht im Diploma Supplement bzw. im Transcript of Records ausgewiesen wird, einen Europass Mobilität, der Ihre Praktikumsleistungen dokumentiert.
Erfahrungsbericht
Nach Abschluss des Praktikums sind Sie verpflichtet, einen Erfahrungsbericht einzugeben, der Ihre Auslandserfahrungen in einem Fließtext zusammenfasst.
Wichtige Informationen, die im Erfahrungsbericht enthalten sein sollten, sind:
- Ihr Vorgehen: Wie haben Sie den Praktikumsplatz gefunden, welche Kriterien waren wichtig?
- Charakterisierung des Unternehmens
- Gab es eine Projektbeschreibung vorab?
- Tätigkeiten
- Qualifikationen, neues Wissen, feedback des Arbeitgebers
- Vergleich Erwartungen - Erfahrungen
- Praktische Tipps zur Organisation und Durchführung
Anerkennung
Die Anerkennung des Auslandspraktikums wird im „Learning Agreement for Traineeships“ vereinbart. Vorabinformationen können Sie bei Ihrer Fakultät bzw. ZIB einholen.
Versicherung
Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Dauer des Praktikums im Ausland kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein müssen! Sollte kein Versicherungsschutz über die Praktikumseinrichtung bestehen, müssen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Eine Möglichkeit, wäre z.B. die Gruppenversicherung des DAAD (Tarif 720, derzeit 32 €/ Monat). Den Anmeldebogen finden Sie hier.