Einreise & Aufenthalt
Bevor Sie mit Ihrem Studium an der Universität zu Köln beginnen, müssen Sie sich um einige organisatorische Dinge kümmern. Hier finden Sie einen Überblick über die Formalitäten bezüglich Einreise und Aufenthalt, die Sie vor Ihrer Abreise und kurz nach Ihrer Ankunft in Köln erledigen sollten.
Visum
EU/EWR-Bürger*innen:
Wenn Sie aus einem Land innerhalb der EU bzw. des EWR kommen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum.
Nicht-EU/EWR-Bürger*innen:
Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie sich erfolgreich für ein Studium an der Universität zu Köln beworben und einen Studienplatz erhalten haben, erhalten Sie einen offiziellen Zulassungsbescheid der Universität zu Köln. Mit diesem Zulassungsbescheid beantragen Sie in der Deutschen Botschaft oder Konsulat in Ihrem Heimatland dann ein nationales Visum zum Zwecke des Studiums (kein Touristenvisum!) für eine Einreise nach Deutschland.
NEU in 2025: Reisende aus Nicht-EU-Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, werden ab 2025 für die Einreise in die meisten europäischen Länder eine Reisegenehmigung namens ETIAS benötigen. Diese muss vor Reiseantritt beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Europäische Union - ETIAS: https://travel-europe.europa.eu/etias_en
Unabhängig davon, ob Sie mit oder ohne Visum einreisen, müssen Sie als Nicht-EU/EWR-Bürger*in nach Ihrer Ankunft in Deutschland innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
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Informationen zum Finanzierungsnachweis:
Wenn Sie ein Visum beantragen (oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis), müssen Sie den deutschen Behörden einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie die während Ihres Aufenthaltes in Deutschland anfallende Kosten decken können. Der Betrag, der nachgewiesen werden muss, richtet sich nach Regelsätzen für deutsche Studierende. Zurzeit sind dies 934 Euro im Monat, d.h. 11.208 Euro im Jahr.
Hinweis: Zum Wintersemester 2024/2025 wird der BaföG-Höchstsatz von 934 auf 992 Euro steigen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Botschaften und Ausländerbehörden ab dem Wintersemester 2024/25 einen Betrag von 992 Euro pro Monat verlangen werden, d.h. 11.904 Euro pro Jahr. Bitte denken Sie schon jetzt daran und blocken Sie ggf. mehr Geld für die Beantragung des Visums oder Aufenthaltserlaubnis.
Sie können den Finanzierungsnachweis mit Hilfe folgender Nachweise belegen:
- Sperrkonto (Wie beantrage ich ein Sperrkonto? - Informationen des Auswärtigen Amtes)
- Verpflichtungserklärung (Was ist eine Verpflichtungserklärung? - Informationen der Stadt Köln)
- Stipendienbescheid
- ggf. Kontoauszüge
WICHTIG: Nicht jede/s Botschaft/Konsulat/Ausländerbehörde akzeptiert jeden Finanzierungsnachweis!
Wir empfehlen daher unbedingt die Eröffnung eines Sperrkontos, da dieser Finanzierungsnachweis von allen Botschaften/Konsulaten/Ausländerbehörden akzeptiert wird. Die Summe von 11.208 Euro müssen Sie ebenfalls bei jeder Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland über ein Jahr nachweisen. Daher empfiehlt es sich, während des gesamten Studiums die gesamte Summe auf dem Sperrkonto zu belassen und die Ausgaben, die während des Studiums anfallen, - wenn möglich - anderweitig zu finanzieren (zB. durch Nebenjob, Unterstützung der Eltern etc.).
Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland
Nach Einzug in Ihre Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im zuständigen Bezirksrathaus der Stadt Köln bzw. Ihrer Stadt anmelden - dies ist gesetzlich für alle Bürger vorgeschrieben, die in Deutschland leben.
Alle Studierenden, die in Köln wohnen, können – unabhängig von ihrem Wohnsitz – das Kundenzentrum in der Innenstadt aufsuchen. Ansonsten empfiehlt es sich, in das Kundenzentrum des jeweiligen Stadtteils zu gehen, in dem man wohnt.
Alle Studierende, die in einem der Wohnheime in Hürth-Efferen wohnen, melden sich im Einwohnermeldeamt in Hürth an.
Für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigen Sie folgende Dokumente:
- Reisepass/Personalausweis
- Anmeldeformular - erhalten Sie im Bezirksrathaus/Einwohnermeldeamt oder online (Köln) oder online (Hürth)
- "Wohnungsgeberbestätigung" - Bescheinigung des Vermieters, die Vorlage erhalten Sie im Bezirksrathaus/Einwohnermeldeamt oder online (Köln) oder online (Hürth)
- für BewohnerInnen eines Wohnheims des Kölner Studierendenwerks: Mietvertrag
WICHTIG: Bitte bewahren Sie die „Anmeldebescheinigung“ sicher in Ihren Unterlagen auf. Diese benötigen Sie zum Beispiel für eine Kontoeröffnung bei einer Bank oder die Beantragung des Aufenthaltstitels!
Aufenthaltserlaubnis
EU/EWR-Bürger*innen:
Internationale Studierende aus EU/EWR-Staaten benötigen keinen Aufenthaltstitel für den Zeitraum ihres Studiums in Deutschland.
Nicht-EU/EWR-Bürger*innen:
Internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten müssen innerhalb von 90 Tagen nach Einreise einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde stellen - unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Visum eingereist sind.
Wenn Sie in Köln wohnen:
Bitte stellen Sie online einen "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltstitels" auf den Webseiten der Stadt Köln. Wenn Sie noch nie einen Aufenthaltstitel hatten, wählen Sie bitte "Erstantrag". Wenn Sie Ihren bestehenden Aufenthaltstitel verlängern möchten, wählen Sie bitte "Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels".
Wichtig: erst nachdem der Antrag online bei der Stadt Köln eingegangen ist, erhalten Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen Bezirksausländerbehörde in Köln für die weiteren Schritte!
Wenn Sie in Hürth wohnen:
Bitte vereinbaren Sie einen online einen Termin für die Vorsprache bei der Ausländerbehörde Rhein-Erft in Bergheim, sowohl für den Erstantrag als auch für die Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels.
Um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- Antragsformular der Ausländerbehörde
- Anmeldebestätigung der Stadt und/ oder Kopie des Mietvertrages
- Reisepass (ggf. mit Visum) und Kopien aller bedruckten Seiten
- 1 biometrisches Passfoto
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendienbescheid, ggf. Kontoauszüge)
- Krankenversicherungsnachweis (deutsche gesetzliche Krankenversicherung bzw. Befreiungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, ggf. private Krankenversicherung)
In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies wird Ihnen individuell mitgeteilt.
Der Aufenthaltstitel wird in der Regel in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (Chipkarte) erstellt. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an.
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Informationen zum Finanzierungsnachweis:
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, müssen Sie der Ausländerbehörde einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie die während Ihres Aufenthaltes in Deutschland anfallende Kosten decken können. Der Betrag, der nachgewiesen werden muss, richtet sich nach Regelsätzen für deutsche Studierende. Zurzeit sind dies 934 Euro im Monat, d.h. 11.208 Euro im Jahr.
Hinweis: Zum Wintersemester 2024/2025 wird der BaföG-Höchstsatz von 934 auf 992 Euro steigen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Botschaften und Ausländerbehörden ab dem Wintersemester 2024/25 einen Betrag von 992 € pro Monat verlangen werden, d.h. 11.904 Euro pro Jahr. Bitte denken Sie schon jetzt daran und blocken Sie ggf. mehr Geld für die Beantragung des Visums oder Aufenthaltserlaubnis.
Sie können den Finanzierungsnachweis mit Hilfe folgender Nachweise belegen:
- Sperrkonto (Wie beantrage ich ein Sperrkonto? - Informationen des Auswärtigen Amtes)
- Verpflichtungserklärung (Was ist eine Verpflichtungserklärung? - Informationen der Stadt Köln)
- Stipendienbescheid
- ggf. Kontoauszüge
WICHTIG: Nicht jede Ausländerbehörde akzeptiert jeden Finanzierungsnachweis!
Wir empfehlen daher unbedingt die Eröffnung eines Sperrkontos, da dieser Finanzierungsnachweis von allen Ausländerbehörden akzeptiert wird. Die Summe von 11.208 Euro müssen Sie ebenfalls bei jeder Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland über ein Jahr nachweisen. Daher empfiehlt es sich, während des gesamten Studiums die gesamte Summe auf dem Sperrkonto zu belassen und die Ausgaben, die während des Studiums anfallen, - wenn möglich - anderweitig zu finanzieren (zB. durch Nebenjob, Unterstützung der Eltern etc.).
Weiterführende Informationen:
Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und WissenschaftlerInnen (DAAD)
Krankenversicherung
Ein Krankenversicherungsnachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bzw. eine Befreiungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (bei Versicherung aus dem Heimatland bzw. privater (deutscher) Krankenversicherung) ist Voraussetzung für die Einschreibung an der Universität zu Köln.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zur Studentischen Krankenversicherung.
Bankkonto eröffnen
Sie können bei allen Banken und Sparkassen ein (für Studierende) gebührenfreies Bankkonto einrichten. Da die Konditionen der Banken variieren, empfehlen wir Ihnen, verschiedene Angebote einzuholen.
Das Bankkonto benötigen Sie u.a. für:
- Zahlung der Miete (in Deutschland ist es üblich, die Miete zu überweisen)
- Einzugsermächtigungen
- Zahlung des Semesterbeitrags
- Zahlung des Krankenkassenbeitrags
- Geldüberweisungen aus dem Ausland
Um ein Bankkonto zu eröffnen, benötigen Sie in der Regel die folgenden Dokumente:
- Reisepass/Personalausweis
- Anmeldebestätigung Ihres Wohnsitzes
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Steueridentifikationsnummer/Steuer-ID
Steueridentifikationsnummer ("Steuer-ID")
Jede:r Einwohner:in in Deutschland erhält eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer, die automatisch bei der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland zugeteilt wird. Nach erfolgreicher Anmeldung bei der Stadt wird Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer innerhalb von zwei bis drei Wochen per Post zugestellt. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, bei der Anmeldung des Wohnsitzes nach der Steueridentifikationsnummer zu fragen.
Die Steueridentifikationsnummer besteht aus 11 Zahlen im Format 00 000 000 000 und ist auch bekannt als "steuerliche Identifikationsnummer", "Steuer-IdNr.", "IdNr." oder "Steuer-ID".
Bitte beachten Sie, dass Ihre Steueridentifikationsnummer für die Eröffnung eines deutschen Bankkontos erforderlich ist.
Wenn Sie schon längere Zeit in Deutschland leben und noch keine Steueridentifikationsnummer erhalten haben, können Sie sie jederzeit über das Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) anfordern.
Kontakt
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Sprechstunde (persönlich/digital): Dienstags, 10 - 12.30 Uhr
Anmeldung zur Sprechstunde
Email:
Kontaktformular für internationale Studierende
Team "Betreuung internationaler Studierender"
SSC (Student Service Center), Erdgeschoss
Universitätsstr. 22a, 50937 Köln