EU/EWR-Bürger*innen:
Wenn Sie aus einem Land innerhalb der EU bzw. des EWR kommen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum.
Nicht-EU/EWR-Bürger*innen:
Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie sich erfolgreich für ein Studium an der Universität zu Köln beworben und einen Studienplatz erhalten haben, erhalten Sie einen offiziellen Zulassungsbescheid der Universität zu Köln. Mit diesem Zulassungsbescheid beantragen Sie in der Deutschen Botschaft oder Konsulat in Ihrem Heimatland dann ein nationales Visum zum Zwecke des Studiums (kein Touristenvisum!) für eine Einreise nach Deutschland.
NEU in 2025: Reisende aus Nicht-EU-Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, werden ab 2025 für die Einreise in die meisten europäischen Länder eine Reisegenehmigung namens ETIAS benötigen. Diese muss vor Reiseantritt beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Europäische Union - ETIAS: https://travel-europe.europa.eu/etias_en
Unabhängig davon, ob Sie mit oder ohne Visum einreisen, müssen Sie als Nicht-EU/EWR-Bürger*in nach Ihrer Ankunft in Deutschland innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
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Informationen zum Finanzierungsnachweis:
Wenn Sie ein Visum beantragen (oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis), müssen Sie den deutschen Behörden einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie die während Ihres Aufenthaltes in Deutschland anfallende Kosten decken können. Der Betrag, der nachgewiesen werden muss, richtet sich nach Regelsätzen für deutsche Studierende. Zurzeit sind dies 992 Euro im Monat, d.h. 11.904 Euro im Jahr.
Sie können den Finanzierungsnachweis mit Hilfe folgender Nachweise belegen:
WICHTIG: Nicht jede/s Botschaft/Konsulat/Ausländerbehörde akzeptiert jeden Finanzierungsnachweis!
Wir empfehlen daher unbedingt die Eröffnung eines Sperrkontos, da dieser Finanzierungsnachweis von allen Botschaften/Konsulaten/Ausländerbehörden akzeptiert wird. Die Summe von 11.904 Euro müssen Sie ebenfalls bei jeder Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland über ein Jahr nachweisen. Daher empfiehlt es sich, während des gesamten Studiums die gesamte Summe auf dem Sperrkonto zu belassen und die Ausgaben, die während des Studiums anfallen, - wenn möglich - anderweitig zu finanzieren (zB. durch Nebenjob, Unterstützung der Eltern etc.).