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Foto: © Pixabay (pexels.com)

Kinderbetreuung und Schulbesuch

Kinderbetreuung

Vorab kann versucht werden, Informationen über die Betreuungsmöglickeiten (z. B. Campus-Kindergarten) vor Ort für studierende Eltern an der Gasthochschule zu erfragen. Auch die Erfahrungsberichte anderer Studierender können eine aussagekräftige Quelle sein. Ansonsten können das Internet oder auch Incoming-Studierende aus den jeweiligen Ländern für Informationen zur Kinderbetreuung hilfreich sein.

Auf dieser Seite finden sich deutsche Kindergärten im Ausland. Oftmals bieten auch die deutschen Schulen im Ausland einen eigenen Kindergarten an.

Falls ihr bereits einen Kita-Platz in Köln habt, solltet ihr euch bei der Kita-Leitung erkundigen, inwiefern der Platz frei gehalten werden kann. Möchtet ihr euer Kind nach dem Auslandsaufenthalt in einer Kita in Köln unterbringen, könnt ihr euer Kind bereits vorher vormerken. Beachtet dabei, dass ein konkretes Platzangebot erst erfolgen kann, wenn ihr wieder in Köln gemeldet sind bzw. ein Elternteil in Köln gemeldet ist. Weitere Informationen zur Abmeldung finden sich hier.

(Quelle: Stadt Köln https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/vormerkung-eines-kindergartenplatzes-1 abgerufen am 02.05.2019; https://deutscherkindergarten.org/ abgerufen am 02.05.2019)

Schulbesuch

Grundsätzlich besteht bei einem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Schulpflicht für Kinder ab 6 Jahren (siehe § 34 Abs. 1 SchulG). Bleibt ihr weiterhin in Deutschland angemeldet, muss ein Antrag auf Schulbefreiung gestellt werden. Dafür wendet ihr euch an die Schulleitung.
Wichtig hier bei ist, dass der/die Schulleiter*in Schüler*innen auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien kann. Lediglich längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde (siehe § 43 Abs. 4 SchulG).

Für den Schulbesuch von Kindern im Ausland gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann nach Regelschulen vor Ort gesucht werden oder nach deutschen Schulen im Ausland. Ferner gibt es die Möglichkeit die Kinder selbst zu unterrichten oder neben dem Besuch einer Regelschule vor Ort ergänzend im Fach Deutsch selber zu unterrichten. Informationen dazu finden sich hier (Deutsche Fernschule) für den Grundschulunterricht und hier (Fernlehrwerk) für weiterführenden Unterricht. Der Fernunterricht ist staatlich zugelassen und vom Auswärtigen Amt empfohlen. Bei der Rückkehr in das deutsche Schulsystem entspricht die Einstufung in nahezu allen Fällen der Empfehlung im Zeugnis. Ein Nachteil des Fernunterrichts sind die damit verbundenen hohen Kosten.

Im Internet finden sich verschiedene Blogs, welche die Befreiung der Schulpflicht thematisieren. Dieser hier ist empfehlenswert.

Und hier findet sich eine umfassendere Behandlung der Thematik.

Dabei sollten auch die jeweiligen Regelungen der Reiseländer beachtet werden, zum Beispiel inwiefern dort eine Schulpflicht bzw. Bildungspflicht besteht.