Studieren Sie an einer Partneruniversität der Universität zu Köln und möchten Sie ein Austauschsemester an der UzK verbringen?
Das International Office betreut den Studierendenaustausch im Rahmen unserer fast 90 fakultätsübergreifenden Universitätspartnerschaften weltweitund unterstützt Sie gerne bei allen organisatorischen Fragen zu Ihrem Studienaufenthalt bei uns. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen erste generelle Informationen zu Ihrem Aufenthalt an der UzK und in Köln geben. Weitere detailliertere Informationen erhalten Sie von uns, wenn Sie offiziell an der UzK als Austauschstudierende/r angenommen wurden.
Welche Studiengänge kann ich an der UzK studieren?
Die Universität zu Köln ist eine sogenannte Volluniversität mit sechs Fakultäten und bietet Studiengänge in den grundlegendsten wissenschaftlichen Bereichen an:
Zudem haben Austauschstudierende die Möglichkeit, am englischsprachigen Programm Cologne Global Study Program (CGSP) - Contemporary European Studies teilzunehmen. Diese Programm wird vom International Office der Universität zu Köln in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fakultäten koordiniert.
Austauschstudierende können sich zwischen einem Studium an bis zu zwei Fakultäten oder für das CGSP entscheiden.
Das akademische Jahr an der UzK
Das akademische Jahr an der Universität zu Köln ist folgendermaßen aufgeteilt:
Wintersemester: 1. Oktober bis 31. März
Im Vorsemester (September) finden unsere Vorsemester-Deutschkurse statt. Die Vorlesungszeiten können sich von Semester zu Semester ändern. Eine Übersicht über die nächsten Vorlesungszeiten finden Sie hier.
Sommersemester: 1. April bis 30. September
Im Vorsemester (März) finden unsere Vorsemester-Deutschkurse statt. Die Vorlesungszeiten können sich von Semester zu Semester ändern. Eine Übersicht über die nächsten Vorlesungszeiten finden Sie hier.
Sie können Ihr Austauschstudium sowohl im Winter- als auch im Sommersemester beginnen.
Welche Voraussetzungen muss ich für ein Austauschstudium an der UzK erfüllen?
Damit Sie von Ihrem Auslandsaufenthalt an der UzK bestmöglich profitieren können, empfehlen wir Ihnen, dass Sie an ihrer Heimatuniversität bereits in einem höheren Fachsemester studieren.
Zudem empfehlen wir Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (CEFR), damit Sie den Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache folgen sowie sich im Alltag gut und sicher verständigen können. Sollten Sie englischsprachige Lehrveranstaltungen belegen wollen, empfehlen wir Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (CEFR) bzw. einen TOEFL score 80 oder IELTS score 5.5.
Desweiteren benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente (weitere Informationen dazu erhalten Sie nach Ihrer Nominierung bei uns):
Kopie des Reisepasses
Passfoto
Lebenslauf
Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
Schulabschlusszeugnis (High School Diploma)
aktuelles Transcript of Records Ihrer Heimatuniversität
Wie bewerbe ich mich für einen Studienaufenthalt an der UzK?
Zunächst einmal müssen Sie von Ihrer Heimatuniversität offiziell bei uns für ein Austauschstudium über ein oder zwei Semester nominiert werden. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der entprechenden Stelle an Ihrer Heimatuniversität (z.B. International Office) in Verbindung und informieren Sie sich über den dortigen Bewerbungsprozess.
Ihre Heimatuniversität muss uns bis zur Nominierungsfrist darüber informieren, dass Sie für das Austauschstudium ausgewählt wurden:
Nominierungsfristen Wintersemester: 15. Juli Sommersemester: 15. Januar
Im Anschluss an die Nominierung erhalten Sie von uns weitere Informationen zu unserer Onlinebewerbung und dem weiteren Vorgehen per Email.
Kursbelegung und Stundenplan
Welche Kurse kann ich an der UzK belegen?
Sie finden das Vorlesungsverzeichnis des aktuellen Semesters im Campus Management System KLIPS 2.0 Bitte klicken Sie links oben auf den "Home"-Button und suchen Sie nach Lehrveranstaltungen.
Das Vorlesungsverzeichnis des kommenden Semesters wird ca. 2-3 Monate vor Semesterbeginn veröffentlicht. Da viele Lehrveranstaltungen sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten werden, können Sie das aktuelle Semester zur Orientierung nutzen.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich bereits frühzeitig mit dem Lehrangebot vertraut machen und sich erste Veranstaltungen aussuchen, die Sie interessieren.
Bei weiteren Fragen zu KLIPS 2.0. besuchen Sie gerne die Internetseiten des KLIPS 2.0 Support.
Wenn Sie an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät studieren möchten, suchen Sie Ihre Lehrveranstaltungen bitte in der Übersicht "Course options for incoming students".
Wenn Sie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät studieren möchten, suchen Sie Ihre Lehrveranstaltungen bitte in der Übersicht "Course overview for Exchange students".
Die Lehrveranstaltungen des Cologne Global Study Program (CGSP) finden Sie hier.
Deutschkurse | Vorsemester- und Semesterdeutschkurs
Der Lehrbereich "Deutsch als Fremdsprache" (DaF)des International Office der UzK bietet Deutschkurse für Austauschstudierende in unterschiedlichen Niveaustufen an.
In den Stufen A1 bis B1 (CEFR) werden Deutschkenntnisse für das alltägliche Leben in Deutschland vermittelt. Ab dem Niveau B2 (CEFR) werden zum einen Themen von gesellschaftlicher Relevanz und zum anderen sprachliche Strukturen und Wortschatz aus dem akademischen Kontext behandelt.
Dabei können Sie wählen zwischen der Teilnahme am Vorsemester-Deutschkurs (4 Wochen à 20 Unterrichtsstunden, online, 9 ECTS)oder Semester-Deutschkurs (13 Wochen à 6 Unterrichtsstunden, aufgeteilt auf zwei Sitzungen, hybrid, 9 ECTS).
Für alle weiteren Fragen zur Kurswahl wenden Sie sich bitte an die "Zentren für Internationale Beziehungen" (ZIB) der jeweiligen Fakultät:
EU/EWR-BürgerInnen: Wenn Sie eine Staatsangehörigkeit eines Landes der EU besitzen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum.
Nicht-EU/EWR-BürgerInnen: Wenn Sie sich erfolgreich für ein Studium an der Universität zu Köln beworben und einen Studienplatz erhalten haben, erhalten Sie einen offiziellen Zulassungsbescheid der UzK. Mit diesem Zulassungsbescheid beantragen Sie in der Deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Heimatland ein Visum für eine Einreise nach Deutschland. Ob Sie ein Visum benötigen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweise:
Bitte beantragen Sie ein Visum für Studienzwecke und nicht als Tourist.
Die Visumsbearbeitung kann mehrere Wochen bis hin zu mehreren Monaten betragen. Dies kann von Land zu Land variieren. Um Ihr Visum rechtzeitig vor Studienbeginn zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, bereits vor Erhalt der Zulassung einen Termin bei der Deutschen Botschaft/Konsulat zu vereinbaren und bereits die ersten erforderlichen Unterlagen abzugeben. Den Zulassungsbescheid müssen Sie zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen. Auf diese Weise lässt sich die Bearbeitung des Visums ggf. beschleunigen.
Unabhängig davon, ob Sie mit oder ohne Visum einreisen, müssen Sie als Nicht-EU/EWR-BürgerIn nach Ihrer Ankunft in Deutschland innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Informationen zum Finanzierungsnachweis:
Wenn Sie ein Visum beantragen, müssen Sie der Deutschen Botschaft/Konsulat einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie die während Ihres Aufenthaltes in Deutschland anfallende Kosten decken können. Der Betrag, der nachgewiesen werden muss, richtet sich nach Regelsätzen für deutsche Studierende. Zurzeit sind dies 934Euro im Monat, d.h. 11.208 Euro im Jahr.
Sie können den Finanzierungsnachweis mit Hilfe folgender Nachweise belegen:
WICHTIG: Spätestens 90 Tage nach Ihrer Einreise nach Deutschland müssen Sie bei einer Ausländerbehörde in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen. Und nicht jede Ausländerbehörde akzeptiert jeden Finanzierungsnachweis!
Wirempfehlen daher unbedingt die Eröffnung eines Sperrkontos, da dieser Finanzierungsnachweis von allen Ausländerbehörden akzeptiert wird. Die Summe von 11.208 Euro müssen Sie ebenfalls bei jeder Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland über ein Jahr nachweisen. Daher empfiehlt es sich, während des gesamten Studiums die gesamte Summe auf dem Sperrkonto zu belassen und die Ausgaben, die während des Studiums anfallen, - wenn möglich - anderweitig zu finanzieren (zB. durch Nebenjob, Unterstützung der Eltern etc.).
EU/EWR-Bürger*innen: Internationale Studierende aus EU/EWR-Staaten benötigen keinen Aufenthaltstitel für den Zeitraum ihres Studiums in Deutschland.
Nicht-EU/EWR-Bürger*innen: Internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten müssen innerhalb von 90 Tagen nach Einreise einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde stellen - unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Visum eingereist sind.
Wenn Sie in Köln wohnen: Bitte stellen Sie online einen "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltstitels" auf den Webseiten der Stadt Köln. Wenn Sie noch nie einen Aufenthaltstitel hatten, wählen Sie bitte "Erstantrag". Wenn Sie Ihren bestehenden Aufenthaltstitel verlängern möchten, wählen Sie bitte "Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels". Wichtig: erst nachdem der Antrag online bei der Stadt Köln eingegangen ist, erhalten Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen Bezirksausländerbehörde in Köln für die weiteren Schritte!
Wenn Sie in Hürth wohnen: Bitte vereinbaren Sie einen online einen Termin für die Vorsprache bei der Ausländerbehörde Rhein-Erft in Bergheim, sowohl für den Erstantrag als auch für die Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels.
Um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
Antragsformular der Ausländerbehörde
Anmeldebestätigung der Stadt und/ oder Kopie des Mietvertrages
Reisepass (ggf. mit Visum) und Kopien aller bedruckten Seiten
Krankenversicherungsnachweis (deutsche gesetzliche Krankenversicherung bzw. Befreiungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, ggf. private Krankenversicherung)
In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies wird Ihnen individuell mitgeteilt. Der Aufenthaltstitel wird in der Regel in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (Chipkarte) erstellt. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an.
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Informationen zum Finanzierungsnachweis:
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, müssen Sie der Ausländerbehörde einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie die während Ihres Aufenthaltes in Deutschland anfallende Kosten decken können. Der Betrag, der nachgewiesen werden muss, richtet sich nach Regelsätzen für deutsche Studierende. Zurzeit sind dies 934Euro im Monat, d.h. 11.208 Euro im Jahr.
Sie können den Finanzierungsnachweis mit Hilfe folgender Nachweise belegen:
WICHTIG: Nicht jede Ausländerbehörde akzeptiert jeden Finanzierungsnachweis!
Wirempfehlen daher unbedingt die Eröffnung eines Sperrkontos, da dieser Finanzierungsnachweis von allen Ausländerbehörden akzeptiert wird. Die Summe von 11.208 Euro müssen Sie ebenfalls bei jeder Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland über ein Jahr nachweisen. Daher empfiehlt es sich, während des gesamten Studiums die gesamte Summe auf dem Sperrkonto zu belassen und die Ausgaben, die während des Studiums anfallen, - wenn möglich - anderweitig zu finanzieren (zB. durch Nebenjob, Unterstützung der Eltern etc.).
Welcome Session für internationale Austauschstudierende
Zu Beginn jedes Vorsemesters findet eine "Welcome Session" für unsere Austauschstudierenden von Partneruniversitäten statt.
In der "Welcome Session" werden die Studierenden offiziell begrüßt und erhalten Informationen zur Einschreibung, dem Semesterablauf sowie der Organisation des Lebens in Köln. Wir empfehlen allen Studierenden, an der "Welcome Session" teilzunehmen! Weitere Informationen dazu erhalten Sie nach Ihrer Nominierung per Email.
Gibt es an der UzK Studiengebühren und was ist der Semesterbeitrag?
Die Universität zu Köln erhebt keine Studiengebühren.
Jedes Semester müssen alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden der Universität zu Köln den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag wird jedes Semester neu errechnet und besteht aus dem Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk (KSTW) und dem Beitrag für die Studierendenvertretung AStA. Außerdem werden mit seiner Hilfe der Hochschulsport und das Semesterticket finanziert (freie Fahrt im ÖPNV mit der UC Card). Die Höhe des aktuellen Semesterbeitrags entnehmen Sie bitte hier.
Lebenshaltungskosten in Köln
Auf unseren Seiten "Kosten & Finanzierung"finden Sie ausführliche Informationen zu den Lebenshaltungskosten in Köln.
Ihre Ansprechpartnerinnen im International Office
Koordination für Austauschstudierende von Partneruniversitäten weltweit