Ein zentraler Aspekt bei der Planung eines Studiums – gerade auch für internationale Studierende – ist die Finanzierung. Um ihr Studium erfolgreich zu bestreiten, sind viele Studierende angewiesen auf
• einen Nebenjob • ein Stipendium • ein Darlehen.
Hier finden Sie wertvolle Tipps und Hinweise zur erfolgreichen Finanzierung Ihres Studiums.
Kosten an der UzK und in Köln
Gibt es an der Universität zu Köln Studiengebühren und was ist der Semesterbeitrag?
Die Universität zu Köln erhebt keine Studiengebühren.
Jedes Semester müssen alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden der Universität zu Köln den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag wird jedes Semester neu errechnet und besteht aus dem Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk (KSTW) und dem Beitrag für die Studierendenvertretung AStA. Außerdem werden mit seiner Hilfe der Hochschulsport und das Semesterticket finanziert (freie Fahrt im ÖPNV mit der UC Card). Die Höhe des aktuellen Semesterbeitrags ändert sich jedes Semester.
Lebenshaltungskosten in Köln
Die Ausgaben eines Studierenden belaufen sich laut 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (Stand: 2017) in Köln auf mindestens 832,00 € pro Monat:
Miete (einschließlich Nebenkosten)
366,00
Ernährung
171,00
Kleidung
47,00
Lernmittel
20,00
Semesterbeitrag *
45,00
Krankenversicherung, Arztkosten
79,00
Kommunikation (Tel., Internet)
33,00
Freizeit/ Kultur/ Sport
71,00
* Als Semesterbeitrag sind pro Semester/6 Monate 318,05 € zu zahlen (Stand SoSe 2023). Es enthält ein NRW-weit gültiges Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.
Finanzierungsmöglichkeiten
Nebenjob
Für viele Studierende gehört es zum Alltag, neben dem Studium zu arbeiten. Das Studium sollte dennoch an erster Stelle stehen - dafür sorgen die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsrecht für Studierende.
EU/EWR-Studierende: Für EU/EWR-Studierende gelten arbeitsrechtlich die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Studierende - während der Vorlesungszeit dürfen sie bis zu 20 Stunden/Woche und während der Semesterferien bis zu 40 Stunden/Woche arbeiten, ohne dass sie sozialversicherungspflichtig werden, d.h. sie müssen nicht in die Sozialversicherung einzahlen. Wenn Studierende mehr arbeiten, d.h. der Nebenjob mehr Zeit einnimmt als das Studium und sie mehr als 450 € verdienen, werden auch Studierende sozialversicherungspflichtig.
Nicht-EU/EWR-Studierende: Für internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten gelten beim "Jobben" gesetzliche Beschränkungen. Die Finanzierung des Lebensunterhaltes in Köln ist somit auf diesem Wege nicht möglich, allenfalls kann etwas dazu verdient werden. Die erlaubte Beschäftigungszeit sind 120 ganze Tage (4-8h/Tag) oder 240 halbe Tage (1-4h/Tag) pro Jahr. Diese Regelung gilt auch für bezahlte sowie unbezahlte Praktika! Studentische Hilfstätigkeiten sind von dieser Regelung ausgenommen, d.h. eine studentische Hilfskraft darf mehr Stunden arbeiten.
Für alle Beschäftigungsverhältnisse gilt: bitte informieren Sie die Ausländerbehörde über Ihre Nebentätigkeiten und stellen Sie sicher, dass Sie die Zeiträume, in denen Sie arbeiten, dokumentiert haben.
Sollten Sie einer Tätigkeit nachgehen wollen, die die 120/240-Tage-Regelung überschreitet (z.B. Vollzeitpraktika über mind. 6 Monate), müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde eine Genehmigung beantragen. Bitte kommen Sie im Vorfeld in unsere Beratung.
Stipendiat:innen: Wenn Sie auf Grundlage einer Stipendienzusage ein Visum zu Studienzwecken erhalten haben, dürfen Sie nicht jobben. Dies wird mit Ihrer Aufenthaltsbewilligung in Ihrem Pass eingetragen. Stipendiat:innen, die ohne Visum eingereist sind, müssen vor Aufnahme einer Nebentätigkeit eine Erlaubnis des Stipendiengebers einholen.
Doktorand:innen: Für Doktorand:innen gelten in Einzelfällen andere arbeitsrechtliche Bestimmungen. Bitte kontaktierenSie uns bei Fragen.
Stipendien
Es gibt verschiedene Stiftungen und Organisationen, bei denen Sie sich als internationale Studierende um ein Stipendium bewerben können. Stipendiendatenbanken wie die Stipendiendatenbank des DAAD bieten Ihnen eine umfangreiche Übersicht über unterschiedliche Stipendienprogramme unter Berücksichtigung Ihres Herkunftslandes und Ihrer Fachrichtung.
Die Vergabekriterien sind sehr unterschiedlich - ausschlaggebend ist neben der fachlichen Qualifikation bei manchen Stipendien auch die soziale Lage der Bewerber:innen.
Bitte beachten Sie: • Studienanfänger:innen haben tendenziell weniger Aussicht auf ein Stipendium als Studierende im fortgeschrittenen Studium. Stipendien werden vorrangig an fortgeschrittene Studierende, v.a. Master und Promotion, vergeben. • eine Förderung des kompletten Studiums ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Sollten Sie sich bereits in Ihrem Heimatland nach Stipendienmöglichkeiten erkundigen, erhalten Sie Informationen bei: • der Außenstelle des DAAD • der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft / Konsulat)
Stipendienprogramm der Universität zu Köln
Die Universität zu Köln bietet ein Stipendienprogramm für deutsche und internationale Studierende an. Das Programm besteht aus den folgenden Stipendien:
• Deutschland-Stipendium des Bundes • Sozialstipendium • Stipendium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Alle drei Stipendien belaufen sich auf 300 €/Monat und werden nach Leistung vergeben. Beim Sozialstipendium sowie beim Stipendium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung spielen zudem soziale Kriterien eine Rolle.
Studienkredit
Als Alternative zum Stipendium gibt es auch die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Kredits Geld für den Lebensunterhalt während des Studiums zu leihen. Bitte lassen Sie sich vor Aufnahme eines Studienkredits unbedingt beraten!
Wenn Sie sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, bietet das Kölner Studierendenwerk begrenzt Möglichkeiten kurzfristiger Darlehen und Hilffonds an.
Bitte wenden Sie sich an dieSozialberatung des KSTW. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Darlehens müssen in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.