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Informationen zum Thema Visum

Allgemeine Hinweise

Für akademische Aufenthalte (Studium, Praktikum) in nicht-europäischen Partnerländern kann es sein, dass ein Visum für die Einreise benötigt wird. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Aufenthaltsgenehmigung für touristische Zwecke für eine Einreise nicht ausreicht. Bitte informieren Sie sich selbstständig und rechtzeitig auf den Seiten der Konsulate/Botschaften, bei den Ansprechpersonen der Partnerhochschulen, den Praktikumsstellen und/oder offiziellen Visums-Services der jeweiligen Länder. 

Die Abteilung 93 „Internationale Mobilität“ kann nicht als Visumsberatungsstelle fungieren, zumal sich die Regularien stetig verändern. Im Nachfolgenden geben wir beispielhaft Hinweise für die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada.