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Foto: © Fabian Stürtz

Meldebestimmungen und Krankenversicherung

Abmeldung

Wird die Wohnung in Deutschland weiterhin behalten, muss man sich keine Gedanken über eine Abmeldung aus Deutschland machen, denn dann seid ihr einfach weiterhin hier gemeldet. Doch auch dann solltet ihr euch darüber bewusst sein, dass amtlich relevante Dokumente wie eine Zeugenladung an die Meldeadresse gesendet werden und ihr bei einer nicht fristgerechten Rückmeldung dafür belangt werden könnt. Und auch die Schulpflicht bleibt bei einem Wohnsitz in NRW weiterhin bestehen (siehe § 34 Abs. 1 SchulG). Mehr Informationen zur Schulpflicht und zum Schulbesuch findet ihr hier. Abgesehen davon hat die bestehende Meldung in Deutschland überwiegend Vorteile bezüglich von Versicherungen und dem Bezug von Kindergeld.

Weitere offizielle Informationen der Stadt Köln zur Abmeldung findet ihr hier oder hier auf Seiten einer deutschen Botschaft.

Falls ihr euch unsicher seid, inwiefern ihr in Deutschland angemeldet bleiben könnt, fragt einfach bei eurem jeweiligen Einwohnermeldeamt nach und betont dabei, dass es sich um einen vorübergehenden ausbildungsbezogenen Aufenthalt handelt.

Visum

Bei Auslandsaufenthalten, die über das EU-Land hinaus gehen und mehr als 90 Tage andauern, wird für viele Länder ein Visum benötigt. Einen umfangreichen Überblick über die Visabedingungen und weitere Einreisevoraussetzungen zu einzelnen Ländern gibt das Auswärtige Amt. Mitreisende Familienmitglieder benötigen ebenfalls Visa.

Krankenversicherung

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Dabei gelten dieselben Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes.

Gegebenenfalls solltest du dir bei deiner Krankenkrasse eine "Europäische Krankenversicherungskarte" (European Health Insurance Card – EHIC) oder eine Anspruchsbescheinigung ausstellen lassen. (Die EHIC kann auch auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt sein.)

Weitere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Besonderheiten bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des Gastlandes erteilt dir deine Krankenkasse.

Zusätzlich wird oftmals zu einer privat abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung geraten, die zum Beispiel auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt. Weitere Informationen dazu hier. Bei der empfohlenen Auslandsversicherung können mitreisende Familienangehörige ebenfalls versichert werden, wenn sie nicht älter als 39 Jahre sind. Dafür muss für jedes Familienmitglied separat eine Versicherung abgeschlossen werden.

Es gibt ebenso die Möglichkeit für Studierende, Graduierte und Promovierende eine Versicherung über den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) abzuschließen, bei denen Familienangehörige mitversichert sind. Ausgewählt werden kann zwischen Tarifen im EU-Ausland und weltweit. Weiterhin unterschieden wird zwischen Praktika und studienbezogenen Aufenthalten. Mehr Informationen findet ihr hier. Beachte hierbei bitte, dass du, sofern du direkt durch ein Stipendium des DAAD gefördert wirst, eine Versicherung im Stipendium bereits enthalten ist, die auch für deine Kinder, als auch für deine*n Partner*in gilt. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz im Ausland stellt das Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung.

(Quelle: https://www.deutsche-im-ausland.org/absicherung-und-finanzen/reiseversicherungen/versicherung-fuer-auslandsstudenten.html abgerufen am 02.05.2019; https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daad-versicherung-zielland-ausland/ abgerufen am 02.05.2019)