Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden: Das PROMOS-Stipendienprogramm des DAAD, das aus Mitteln des BMBF finanziert wird, fördert die Mobilität von deutschen und deutschen gleichgestellten Studierenden ins Ausland.
Hinweise
Die Bewerbungsfrist für die zweite Ausschreibungsrunde 2025 für alle Förderlinien für Projekte, die zwischen dem 01.07.2025 - 31.12.2025 beginnen, ist der 15.04.2025.
Die Förderlinien
Kurzstipendien zur Anfertigung der Abschlussarbeit
Gefördert werden in dieser Förderlinie Forschungsaufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit i.d.R. im außereuropäischen Raum.
Förderung für:
- Abschlussarbeiten an Unternehmen oder Hochschulen
- Abschlussarbeiten, die weder an einem Unternehmen noch an einer Hochschule durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später zur Erfolgskontrolle dienen kann
- Hinweis: Promovierende können nicht gefördert werden.
Dauer: Mindestens 1 bis maximal 6 Monaten
Stipendienkomponenten:
- Eine monatliche Teilstipendienrate (abhängig vom Zielland)
- Ein einmaliger Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland)
Hier finden Sie die aktuellen POMOS-Fördersätze
Das Formular „Abschlussarbeiten“ finden Sie hier
Hinweis Reisewarnung: Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt. Welche Länder und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes prüfen.
Praktika im außereuropäischen Ausland
Gefördert werden Praktika ausschließlich im außereuropäischen Ausland.
Förderung für:
- Auslandpraktikum
- Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudium gefördert werden (eine Vorabzulassung für den Master muss vorliegen)
- Hinweis: Promovierende können nicht gefördert werden (Ausnahme: Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren).
Die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Informationen finden Sie hier.
Dauer: mindestens 1 bis maximal 6 Monaten
Stipendienkomponente: Ein einmaliger Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland)
In diesen PDF finden Sie die aktuellen PROMOS-Fördersätze
Das Formular „Praktika“ finden Sie hier.
Hinweis auf Reisewarnung: Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt. Welche Länder und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes prüfen.
Fachkurse
Als Fachkurse gelten:
- Sommerkurse-/schulen
- Workshops an Hochschulen
- Ähnlichen Veranstaltungen
Dauer: Die Förderdauer von Aufenthalten für Fachkurse darf maximal sechs Wochen betragen.
Stipendienkomponenten:
- Eine einmalige Kursgebührenpauschale in Höhe von 500€
- Ein einmaliger Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland)
Hier finden Sie die aktuellen PROMOS-Fördersätze
Die Fachkurse müssen ECTS relevant sein oder als förderlich für jeweiligen den Studiengang bewertet werden.
Zudem muss das Formblatt „Fachkurs“ vom zuständigen Prüfungsamt/Dekanats, ZIBs oder Hochschullehrer*innen bis zur Bewerbungsfrist ausgefüllt werden.
Hinweis auf Reisewarnung: Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt. Welche Länder und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachlesen.
Semesteraufenthalte
Gefördert werden Studienaufenthalte an i.d.R. außereuropäischen Universitäten.
Förderung für: Studierende für ein Studium an Hochschulen
Dauer: Mindestens 1 bis maximal 6 Monaten
Stipendienkomponenten:
- Eine monatliche Teilstipendienrate (abhängig vom Zielland)
- Ein einmaligen Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland)
Hier finden Sie die aktuellen PROMOS-Fördersätze
Hinweis: Universität zu Köln vergibt bei den Semesteraufenthalten keinen Studiengebührenzuschuss
Hinweis auf Reisewarnung: Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt. Welche Ländern und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes prüfen.
Wettbewerbsreisen
Gefördert werden können Reisen zur Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben im Ausland. Der Wettbewerb zwischen den Studierenden muss im Mittelpunkt der Reise stehen.
Beispiele für Wettbewerbsreisen:
- National Model United Nation in New York
- Programmierweltmeisterschaften
- Debattiermeisterschaften
- EU-Simulationsverhandlungen
Dauer: bis zu maximal 12 Tagen
Stipendienkomponenten: Ein Zuschuss zu den Aufenthaltskosten(45 € pro Person/Tag)
Hinweis auf Reisewarnung:. Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestehtWird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt. Welche Länder und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes prüfen.
Sondermittel für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Um eine Chancengleichheit im Rahmen der Projektförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu erhöhen, kann der DAAD die damit einhergehenden auslandsbedingte Mehrausgaben durch die Bewilligung von Beihilfen von max. 10.000 € übernehmen.
Zielgruppe: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die ein PROMOS Stipendium erhalten.
- Notwendige Unterlagen: Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
- ggf. Kopie Schwerbehindertenausweis
- Bei Personen mit chronischer Erkrankung: ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
- Weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben
Über sechs Monate hinaus, kann ein erneuter Beihilfeantrag eingereicht werden.
Hinweis: Der Beihilfeantrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme gestellt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bewerbung
Bewerbungsfristen
Es gibt drei Bewerbungsrunden mit folgenden Fristen:
• die Bewerbungsfrist: 15. November 2024 für Projekte, die zwischen dem 01.01.2025 und dem 30.06.2025 beginnen.
Ausschreibung: für alle Förderlinien
• die Bewerbungsfrist: 15. April 2025 für Projekte, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2025 beginnen.
Ausschreibung: für alle Förderlinien
• die Bewerbungsfrist: 29. August 2025 für Projekte, die zwischen dem 01.10.2025 und dem 31.12.2025 beginnen.
Ausschreibung: für die Förderlinien Praktika und Abschlussarbeit
Bewerbungsvoraussetzungen
Wer kann sich bewerben?
• Regulär immatrikulierte Studierende (in Bachelor-, Master- und Staatexamensstudiengängen der Universität zu Köln).
- Studierende, die über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen oder Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.
- Internationale Studierende, wenn sie in einem Studiengang an der Universität zu Köln eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der Universität zu Köln zu erreichen.
Hinweis für internationale Studierende: Aufenthalte im Heimatland sind von der Förderung ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in dem die Studierenden seit mindestens fünf Jahren ihren Lebensmittelpunkt haben
• Studierende, die noch keine PROMOS-Förderung erhalten haben. Die PROMOS Auswahlkommission der Universität zu Köln hat entschieden, pro Studierenden nur ein PROMOS Stipendium zu gewähren, um möglichst viele Studierende mit dem PROMOS-Stipendium fördern zu können.
Können sich Doktorand*innen um ein PROMOS Stipendium bewerben?
Nein. Die PROMOS Auswahlkommission der Universität zu Köln hat entschieden, dass das PROMOS Stipendienprogramm nicht für Doktorand*innen zur Verfügung steht.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung wird ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular eingereicht.
Bewerbungsunterlagen
- PROMOS-Online-Bewerbungsformular
- PROMOS Checkliste
- Vorhabensbeschreibung (max. 2 Seiten DIN A4)
- Aufstellung der Leistungsnachweise (KLIPS Transcript of Records)
- Lebenslauf
- Aktueller Sprachnachweis des Ziellandes
- Zusage über Studienplatz/Praktikum/Fachkurs/Betreuung der Abschlussarbeit
- Immatrikulationsnachweis der Universität zu Köln
- Ein Hochschullehr*innengutachten Formular (nicht bei Praktika)
- Bei Abschlussarbeiten: Zeitplan zur Durchführung des Auslandsvorhabens & Bestätigung über die Vergabe der Abschlussarbeit an der Universität zu Köln
- Formular Praktikum / Fachkurs
- Ggf. Zeugnisse (außercurriculares Engagement, Praktika, Ehrenamt)
Hinweise zum Sprachnachweis
- Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein
- Abiturzeugnisse gelten nicht als Sprachnachweis (Ausnahme: Bilinguales Abitur)
- Studierende einer Fremdsprache müssen ein Sprachzertifikat einreichen, die Leistungsnachweise der Universität zu Köln reichen als Sprachnachweis nicht aus
- Studierende, die Muttersprachler*innen der Arbeitssprache sind, müssen ebenfalls Sprachzertifikat einreichen
- Auch für Auslandsvorhaben, deren Arbeitssprache Deutsch ist, ist ein Sprachnachweis einzureichen
- Es gibt keine Vorgabe, welches Sprachzertifikat (TOEFL, DELF, etc.) Sie einreichen
- Kostenlose Sprachtests für Englisch und Spanisch werden vom Sprachlabor der Philosophischen Fakultät angeboten
Achtung: Wartezeiten zum Termin bis zu acht Wochen!
Hinweise zum Gutachten:
Bitte verwenden Sie die Gutachtenvorlage. Das Gutachten sollte direkt an die Abteilung Internationale Mobilität per E-Mail: Abteilung93verw.uni-koeln.de (Betreff: PROMOS | Nachname Bewerbende Person) oder per (Haus-)Post (Adressant*in: zuständige*r Koordinator*in) geschickt und darf nicht über die Studierende selbst eingereicht werden.
In welcher Sprache kann die Bewerbung eingereicht werden?
- In deutscher Sprache
- Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können die Unterlagen in englischer Sprache einreichen
Zusagen von Hochschulen/Praktikumsgebern etc. werden auch in Englisch, Spanisch, Französisch anerkannt
Benötige ich Nachweise für meine Tätigkeiten/ Praktika/ Ehrenämter?
Ja. Diese Nachweise können in Form von Arbeitszeugnissen, Praktikumsbestätigungen oder Bescheinigung von ehrenamtlichen Organisationen vorgelegt werden. Die Nachweise sollen die Dauer, den Umfang und die Art Ihrer Aufgaben dokumentieren.
Gibt es für die Vorhabensbeschreibung formale und inhaltliche Vorgaben?
Ja. Das Vorhabensbeschreibung kann weitestgehend frei gestalten. In der Darstellung Ihres Auslandsvorhabens erläutern Sie, warum Sie ins Ausland gehen möchten und was ihr akademisches Ziel des Aufenthaltes ist.
Mögliche Leitfragen zur Erstellung der Vorhabensbeschreibung:
- Warum haben Sie sich für die Gastinstitution entschieden?
- Wie ist der Stand der Bewerbung an der Gastinstitution?
- Welche Kurse planen Sie zu belegen/mit welchen Inhalten setzen Sie sich auseinander?
- Wie fügt sich der Aufenthalt in Ihren bisherigen Studienverlauf ein?
- Besteht die Möglichkeit der Anrechnung?
- Welches akademisches/berufliches Ziel verfolgen Sie mit dem Aufenthalt?
- Welchen akademischen Mehrwert erwarten Sie?
Nachreichung von Unterlagen:
- Die Zusage der Gasthochschule/des Praktikumsgebers darf nachgereicht werden. Das Dokument muss bis zur Annahme des Stipendiums vorliegen. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, wenn das Dokument nachgereicht werden muss.
- Der Sprachnachweis kann max. bis zwei Wochen nach der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
- Das Hochschulgutachten kann bis max. zwei Wochen nach der Bewerbungsfrist von der/dem Gutachter*in nachgereicht werden.
Allgemeine Auswahlkriterien
Auswahlkriterien
- Sehr gute akademische Leistungen
- Qualität/Sinnfähigkeit des Auslandsprojekts (akademischer Mehrwert des Aufenthaltes)
- Gute Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Arbeitssprache
- Nachweis oder Zusage über einen Studienplatz/Praktikumsplatz/Fachkurs oder eine Zusage zur Betreuung der Abschlussarbeit
- Vollständigkeit und Form der Bewerbung
- Extracurriculares Engagement (sozial, politisch, kulturell)
- Gutachten für den akademischen Auslandsaufenthalt
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen durch eine vom Rektorat eingesetzte Auswahlkommission, die aus je einer Professorin / je einem Professor aller sechs Fakultäten der Universität zu Köln besteht.
10 – 12 Wochen nach dem Bewerbungsschluss erhalten Sie per E-Mail eine Rückmeldung mit der Entscheidung der Auswahlkommission.
FAQ
Aufenthalt
Für welche Dauer kann ein Auslandsaufenthalt über PROMOS gefördert werden?
• Auslandaufenthalte können bis zu Dauer von maximal 6 Monaten gefördert werden
• Für Studienaufenthalte von mehr als 8 Monaten bewerben Sie sich direkt beim DAAD um ein Jahresstipendium.
• Sollte der Aufenthalt länger als Dezember eines Jahres dauern, kann noch bis maximal Februar des Folgejahres eine Förderung erfolgen.
Bin ich über PROMOS im Ausland versichert?
Nein. Bei Erhalt des PROMOS-Stipendiums ist keinerlei Versicherungsschutz enthalten. Sie müssen selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, ggfs. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthaltes sorgen.
Bitte klären Sie im Vorfeld genau, welche Leistungen im Ausland wie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Aus gegebenem Anlass raten wir allen Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren, dringend dazu, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch einen Krankenrücktransport miteinschließt.
Die Abteilung Internationales ist dazu verpflichtet auf diesen Sachverhalt hinzuweisen, wird aber keinerlei Überprüfungen des Versicherungsschutzes durchführen.
Als PROMOS Stipendiat*in haben Sie die Möglichkeit an der Gruppenversicherung des DAAD in Anspruch zu nehmen und sich über diese zu versichern.
Hinweis: In welchen europäischen Ländern Ihre gesetzliche deutsche Krankenversicherung akzeptiert wird, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auf Ihrer europäischen Versichertenkarte EHIC (European Health Insurance Card).
Allgemeine Fragen
Wie hoch sind die Chancen, ein Stipendium zu erhalten?
Dazu kann keine Vorhersage getroffen werden. Die Universität zu Köln erhält jedes Jahr ein Budget vom DAAD, welches dann auf die verschiedenen Förderlinien verteilt wird. Je nach Höhe dieses Jahresbudgets, der Höhe der beantragten Stipendien und der Anzahl der Bewerbungen kann die Zahl der zu vergebenden Stipendien stark schwanken.
Bei Mittelnachbewilligungen von Seiten des DAAD oder Absagen von Stipendiat*innen, werden gemäß des Rankings ("Nachrücker*innen-Listen") weitere Stipendien vergeben.
Wann und wie werden die Zu- oder Absage verschickt?
10 – 12 Wochen nach dem Bewerbungsschluss erhalten Sie per E-Mail eine Rückmeldung mit der Entscheidung der Auswahlkommission. Die Zusagen und Absagen werden ausschließlich per E-Mail verschickt.
Können Famulaturen über PROMOS gefördert werden?
Auslandsaufenthalte für die Famulatur von Medizinstudierenden können nur dann über das PROMOS-Programm gefördert werden, wenn sie nicht vom bvmd (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.) gefördert werden können. Wenden Sie sich dafür bitte zunächst an den bvmd
Können PJ-Aufenthalte über PROMOS gefördert werden?
Ja. Auslandsaufenthalte für das praktische Jahr von Medizinstudierenden werden als Praktika Aufenthalte gewertet und in die Auswahl dieser Förderlinie mit aufgenommen. Bitte bewerben Sie sich für die Förderlinie „Praktikum“.
Können Sprachkurse über PROMOS gefördert werden?
Nein. Die PROMOS Auswahlkommission der Universität zu Köln hat entschieden, Sprachkurse nicht zu fördern.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zu PROMOS habe?
Weitere Informationen können Sie in Abteilung 93 International Mobilität der Universität zu Köln Einholen. Die Kontaktdaten finden Sie unter:
h.vanravensteinverw.uni-koeln.de
Förderung und Finanzielles
Wie wird das Stipendium ausgezahlt?
Sie erhalten die Reisekostenpauschale und ggf. die Aufenthaltspauschalen (bzw. ggf. Kurspauschale) als gesonderte Überweisungen.
Die Stipendienraten werden frühestens ab dem ersten Monat Ihres Auslandsaufenthaltes ausgezahlt. Sie werden also im Monat Ihrer Abreise (bzw. des Beginns des offiziellen Förderzeitraums) die erste (ggf. Doppel-) Rate und die vollständige Reisekostenpauschale erhalten.
Bitte informieren Sie uns, wenn Zahlungen nicht oder anders als vereinbart erfolgen oder sich Ihre uns mitgeteilten Aufenthaltszeiten an der Gastinstitution ändern.
Hinweis: Wir werden keine Änderungen an dem bereits zugesagten Stipendium vornehmen, ohne Sie vorab davon in Kenntnis zu setzen (z. B. im Falle einer falschen Berechnung etc.).
Muss ich das Stipendium zurückzahlen, wenn ich meinen Aufenthalt abbreche?
Ja, unter Umständen. Im Falle eines Abbruches muss die individuelle Situation geprüft werden.
Die PROMOS-Stipendiat*innen sind verpflichtet, der Universität zu Köln schriftlich und unverzüglich alle Änderungen von Sachverhalten, die für die Vergabe und die Höhe des Stipendiums relevant sind, anzuzeigen.
Liegen wichtige Gründe vor, wird der Vertrag gekündigt, die Stipendienleistungen werden eingestellt und zu Unrecht bezogene Stipendienleistungen werden durch die Universität zu Köln zurückgefordert.
Kann ich das PROMOS-Stipendium mit anderen Förderungen kombinieren?
• Kombination zwei PROMOS-Stipendien
Die Kombination zweier PROMOS Stipendien ist nicht möglich.
Die PROMOS Auswahlkommission der Universität zu Köln hat darüber hinaus entschieden, pro Studierenden nur ein PROMOS Stipendium zu gewähren. Eine erneute Förderung ist somit ausgeschlossen.
• Erasmus+ Stipendium und PROMOS
Studienaufenthalte und Praktika in die Programmländer können grundsätzlich nicht über PROMOS gefördert werden, wenn eine Förderung durch „ERASMUS+“ möglich ist.
Ausnahmsweise ist die Förderung von Studienaufenthalten in PROMOS in folgenden Fällen möglich:
- Eine „Erasmus+“-Kooperation (Inter Institutional Agreement) besteht nur für einen bestimmten Fachbereich (oder ausschließlich für eine bestimmte Programmschiene)
- Das „Erasmus+“-Kontingent eines Fachbereichs ist ausgeschöpft.
- Ein weiterer „Erasmus+“-Auslandsaufenthalt ist ausgeschlossen.
Studierende in den oben genannten Fällen über PROMOS werden gefördert. Der parallele Bezug von Erasmus+ Stipendien und dem PROMOS Stipendium ist nicht möglich.
• DAAD-Individualstipendien und PROMO
Nein. DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
• Deutschlandstipendium und PROMOS
Ja. Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
• Kann ich neben PROMOS Auslands-BAföG beziehen
Ja, der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einem PROMOS-Stipendium möglich. Die PROMOS-Stipendien sind bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen und können eventuell zu Anpassungen der BAföG-Sätze führen.
• Öffentliche Stipendien und PROMOS-Stipendien
Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck z.B. die Aufenthaltsförderung oder die Reisekosten verfolgt wird.
• Stipendien aus privaten Mitteln
Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.
• Meldung des PROMOS-Stipendiums
Wenn Sie eine PROMOS-Förderung erhalten, sind Sie verpflichtet die PROMOS-Förderung auch bei dem anderen öffentlichen deutschen Stipendiengeber anzugeben.
Kann ich neben dem Stipendium im Ausland arbeiten?
Ja, unter gewissen Voraussetzungen. Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten nur mit Zustimmung der Universität zu Köln durchgeführt werden. Der Zweck des geförderten Auslandsaufenthalts darf durch die Ausübung der Tätigkeit nicht gefährdet werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie bei Aufenthalten im außereuropäischen Ausland die geltenden Visumsbestimmungen, die in vielen Fällen eine vergütete Tätigkeit neben dem Studium ausschließen.
Zielregion
Kann ich mich für mehrere Zielländer/ Zieluniversitäten zu bewerben?
Nein. In Ihrer Bewerbung müssen Sie sich auf ein Zielland/ eine Zieluniversität festlegen.
Wenn noch keine feste Zusage vorliegt, können Sie am Ende Ihres Motivationsschreibens in einem kurzen Absatz angeben, dass Sie noch einen „Plan B“ haben, der aus bestimmten Gründen ebenfalls sinnvoll in Ihr Studium integriert werden könnte.
Sollte der Fall eintreten, dass Sie keine Zusage Ihrer 1. Priorität erhalten, aber bereits eine PROMOS-Zusage vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Stipendium dennoch ausgezahlt werden kann.
Für welche Länder ist eine Förderung mit PROMOS möglich?
Mit PROMOS können weltweit Aufenthalte gefördert werden, Schwerpunkt der Universität zu Köln liegt dabei auf den außereuropäischen Regionen und den schon bestehenden Partnerschaften (bei Studienaufenthalten).
Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Welche Ländern und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes prüfen.
Ausnahme: Eine Förderung für Praktika oder Studienaufenthalte im ERASMUS+ Raum ist nur möglich, wenn keine ERASMUS+ Partnerschaft in dem entsprechenden Fach besteht und keine Erasmus+ Kooperation initiiert werden kann. Darüber ist ein Nachweis einzureichen.
Stipendien für Abschlussarbeiten oder Fachkurse sind im ERASMUS+ Raum möglich.
Aktuelle Ausschreibungen
PROMOS-Bewerbungen für Projekte aller Förderlinien im außereuropäischen Ausland, die im Zeitraum zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2025 beginnen, reichen Sie bitte über diese Homepage ein. Die Bewerbungsfrist ist der 15. April 2025.
Damit möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber in den Genuss eines PROMOS Stipendiums kommen, können Studierende, die schon einmal eine PROMOS Förderung erhalten haben, nicht erneut gefördert werden!
Beratung und Kontakt
Die Sprechstunde findet immer dienstags von 10:00 – 12:00 Uhr statt.
Bitte registrieren Sie sich hier.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich für die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts selbständig um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern müssen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihren Versicherungen oder auf der Homepage des DAAD.
Wichtig! Klären Sie alle Fragen zur Anrechenbarkeit von im Ausland erbrachten Studienleistungen oder Praktika unbedingt vor Ihrer Ausreise mit dem für Sie zuständigen Prüfungsamt!