PROMOS
Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden: Das PROMOS-Stipendienprogramm des DAAD, das aus Mitteln des BMBF finanziert wird, fördert die Mobilität von deutschen und deutschen gleichgestellten Studierenden ins Ausland.
Hinweise
Die Bewerbungsfrist für die erste Ausschreibungsrunde 2025 für alle Förderlinien für Projekte, die zwischen dem 01.01.2025 - 30.06.2025 beginnen, ist der 15.11.2024.
Die Förderlinien
Kurzstipendien zur Anfertigung der Abschlussarbeit
Gefördert werden in dieser Förderlinie Forschungsaufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit i.d.R. im außereuropäischen Raum.
Förderung für:
- Abschlussarbeiten an Unternehmen oder Hochschulen
- Abschlussarbeiten, die weder an einem Unternehmen noch an einer Hochschule durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später zur Erfolgskontrolle dienen kann
- Hinweis: Promovierende können nicht gefördert werden.
Dauer: Mindestens 1 bis maximal 6 Monaten
Stipendienkomponenten:
- Eine monatliche Teilstipendienrate (abhängig vom Zielland)
- Ein einmaliger Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland)
Hier finden Sie die aktuellen POMOS-Fördersätze
Das Formular „Abschlussarbeiten“ finden Sie hier
Hinweis Reisewarnung: Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt. Welche Länder und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes prüfen.
Praktika im außereuropäischen Ausland
Gefördert werden Praktika ausschließlich im außereuropäischen Ausland.
Förderung für:
- Auslandpraktikum
- Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudium gefördert werden (eine Vorabzulassung für den Master muss vorliegen)
- Hinweis: Promovierende können nicht gefördert werden (Ausnahme: Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren).
Die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Informationen finden Sie hier.
Dauer: mindestens 1 bis maximal 6 Monaten
Stipendienkomponente: Ein einmaliger Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland)
In diesen PDF finden Sie die aktuellen PROMOS-Fördersätze
Das Formular „Praktika“ finden Sie hier.
Hinweis auf Reisewarnung: Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt. Welche Länder und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes prüfen.
Fachkurse
Als Fachkurse gelten:
- Sommerkurse-/schulen
- Workshops an Hochschulen
- Ähnlichen Veranstaltungen
Dauer: Die Förderdauer von Aufenthalten für Fachkurse darf maximal sechs Wochen betragen.
Stipendienkomponenten:
- Eine einmalige Kursgebührenpauschale in Höhe von 500€
- Ein einmaliger Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland)
Hier finden Sie die aktuellen PROMOS-Fördersätze
Die Fachkurse müssen ECTS relevant sein oder als förderlich für jeweiligen den Studiengang bewertet werden.
Zudem muss das Formblatt „Fachkurs“ vom zuständigen Prüfungsamt/Dekanats, ZIBs oder Hochschullehrer*innen bis zur Bewerbungsfrist ausgefüllt werden.
Hinweis auf Reisewarnung: Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt. Welche Länder und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachlesen.
Semesteraufenthalte
Gefördert werden Studienaufenthalte an i.d.R. außereuropäischen Universitäten.
Förderung für: Studierende für ein Studium an Hochschulen
Dauer: Mindestens 1 bis maximal 6 Monaten
Stipendienkomponenten:
- Eine monatliche Teilstipendienrate (abhängig vom Zielland)
- Ein einmaligen Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland)
Hier finden Sie die aktuellen PROMOS-Fördersätze
Hinweis: Universität zu Köln vergibt bei den Semesteraufenthalten keinen Studiengebührenzuschuss
Hinweis auf Reisewarnung: Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt. Welche Ländern und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes prüfen.
Wettbewerbsreisen
Gefördert werden können Reisen zur Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben im Ausland. Der Wettbewerb zwischen den Studierenden muss im Mittelpunkt der Reise stehen.
Beispiele für Wettbewerbsreisen:
- National Model United Nation in New York
- Programmierweltmeisterschaften
- Debattiermeisterschaften
- EU-Simulationsverhandlungen
Dauer: bis zu maximal 12 Tagen
Stipendienkomponenten: Ein Zuschuss zu den Aufenthaltskosten(45 € pro Person/Tag)
Hinweis auf Reisewarnung:. Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestehtWird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt. Welche Länder und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes prüfen.
Sondermittel für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Um eine Chancengleichheit im Rahmen der Projektförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu erhöhen, kann der DAAD die damit einhergehenden auslandsbedingte Mehrausgaben durch die Bewilligung von Beihilfen von max. 10.000 € übernehmen.
Zielgruppe: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die ein PROMOS Stipendium erhalten.
- Notwendige Unterlagen: Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
- ggf. Kopie Schwerbehindertenausweis
- Bei Personen mit chronischer Erkrankung: ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
- Weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben
Über sechs Monate hinaus, kann ein erneuter Beihilfeantrag eingereicht werden.
Hinweis: Der Beihilfeantrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme gestellt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bewerbung
Bewerbungsvoraussetzungen
- Immatrikulation in einem Bachelor- Master- oder Staatsexamensstudiengang an der Universität zu Köln über den gesamten Zeitraum des geplanten Auslandsaufenthalts
- Sehr gute akademische Leistungen
- Die BewerberInnen müssen entweder über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen oder Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sein. Bewerbungen ausländischer Studierender sind möglich, wenn sie in einem Studiengang an der Universität zu Köln eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der Universität zu Köln zu erreichen.
Bewerbungsfristen
- Für Projekte, die zwischen dem 01.01.2025 und dem 30.06.2025 beginnen, ist die Bewerbungsfrist der 15.11.2024 (alle Förderlinien).
- Für Projekte, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2025 beginnen, ist die Bewerbungsfrist der 15.04.2025 (alle Förderlinien).
- Für Projekte, die zwischen dem 01.10.2025 und dem 31.12.2025 beginnen, ist die Bewerbungsfrist der 29.08.2025 (Förderlinien: Praktika, Abschlussarbeit).
Bewerbungsunterlagen
- PROMOS Checkliste unterschrieben!
- PROMOS Online Bewerbungsformular vollständig ausgefüllen und mit den geforderten Anhängen abschicken!
- Vorhabensbeschreibung, die das angestrebte Ziel des Auslandsaufenthalts möglichst genau darlegt.
- Aufstellung der Leistungsnachweise (Bachelor und ggf. Master) bestätigt z.B. mit der elektronischen Signatur aus KLIPS.
- Aktueller Lebenslauf
- Aktueller Nachweis über Sprachkenntnisse des Ziellands oder der Arbeitssprache des Auslandsvorhabens
- z.B. mit dem DAAD Sprachzeugnis über das Sprachlabor der Philosophischen Fakultät
- nicht älter als zwei Jahre
- kein Abiturzeugnis
- Achtung: Studierende einer Fremdsprache müssen auch ein Sprachzertifikat einreichen, die Leistungsnachweise der UzK reichen als Sprachnachweis nicht aus
- Auch für Auslandsvorhaben, bei denen die Arbeitssprache Deutsch ist, müssen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden!
- Zusage über eine/n Studienplatz/Praktikumsplatz/Fachkurs/Abschlussarbeit/Wettbewerbsreise
- Immatrikulationsnachweis an der Universität zu Köln
- Ein Hochschullehrer/innen Gutachten (nicht bei Praktika)
- Bei Abschlussarbeiten ist außerdem einzureichen:
- Ein Zeitplan zur Durchführung des Vorhabens im Ausland
- Formular Abschlussarbeit
- Bei Fachkursen ist außerdem einzureichen: Formular Fachkurs
- Bei Praktika ist außerdem einzureichen: Formular Praktika
Die Bewerbungsunterlagen müssen in elektronischer Form (über das Online Bewerbungsformular, oben rechts auf dieser Seite) und ggf. in Papierform eingereicht werden.
Die Höhe der PROMOS Förderung können Sie sich in der PROMOS Fördersatzliste 2025 ansehen.
Allgemeine Auswahlkriterien
- Vollständigkeit und Form der Bewerbung
- Akademische Leistungen
- Qualität des Auslandsprojekts - Sinnhaftigkeit des Vorhabens
- Nachweis/Zusage über eine/n Studienplatz/Praktikumsplatz/Abschlussarbeit/Fachkurs
- Gute Sprachkenntnisse des Ziellands/Arbeitssprache im jeweiligen Projekt
- Extracurriculares Engagement
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch eine vom Rektorat eingesetzte Auswahlkommission, die aus je einer Professorin / je einem Professor aller sechs Fakultäten der Universität zu Köln besteht.
Sie erhalten ca. 8 - 10 Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist per Email eine Mitteilung über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
Um möglichst viele Studierende mit dem PROMOS Stipendienprogramm fördern zu können, vergibt die Universität zu Köln bei den Semesteraufenthalten keinen Studiengebührenzuschuss! Zudem ist eine zweite bzw. erneute Förderung aus Mitteln des PROMOS Stipendiums ausgeschlossen!
FAQ
Sprechstunde
Wann findet die PROMOS Sprechstunde statt?
Die Sprechstunde findet immer dienstags von 10:00 – 12:00 Uhr statt (Registrierung Sprechstunde)
Individuelle Beratungstermine können per E-Mail angefragt werden: h.vanravensteinverw.uni-koeln.de
Bewerbungen und Bewerbungsunterlagen
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende in Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudiengängen aller Fachrichtungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Förderzeitraums an der Universität zu Köln als ordentliche Studierende eingeschrieben sind und einen Abschluss anstreben.
Können sich Doktorand/inn/en um ein PROMOS Stipendium bewerben?
Nein. Die PROMOS Auswahlkommission der UzK hat entschieden, dass das PROMOS Stipendienprogramm nicht für Doktorand/in/en zur Verfügung steht.
In welcher Sprache soll ich die Bewerbungsunterlagen einreichen?
In deutscher Sprache. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können die Unterlagen in englischer Sprache einreichen.
Zusagen von Hochschulen/ Praktikumsgebern etc. werden auch in Englisch, Spanisch, Französisch anerkannt.
In welcher Form sollen die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?
Bitte verwenden Sie ausschließlich das Onlineformular. Falls Ihr(e) Gutachter(in) das Gutachten lieber direkt an Frau van Ravenstein schicken möchte, ist dies über die E-Mail Adresse h.vanravenstein[at]verw.uni-koeln.de möglich.
Welche Bewerbungsunterlagen können nachgereicht werden?
Sprachzeugnis/ Gutachten/ Befürwortung und Zusagen zum Studienplatz oder Praktikumsplatz können bis max. 2 Wochen nach der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
Die Zusage der Zieluniversität bzw. des Praktikumsgebers muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen. Bitte vermerken Sie in der Bewerbung, dass (und ggf. wann) diese Unterlagen nachgereicht werden.
Für die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sind allein die Bewerber/innen selbst verantwortlich.
Muss ich bei der Bewerbung schon eine Zusage der Gasthochschule/ des Praktikumsgebers vorlegen?
Nein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss eine Zusage noch nicht zwingend vorliegen. Es reicht aus, wenn die Zusage bis zur Annahme des Stipendiums vorliegt.
Wie soll der Lebenslauf aufgebaut sein? Benötige ich Nachweise für meine Tätigkeiten/ Praktika/ Ehrenämter?
Bitte reichen Sie einen lückenlosen tabellarischen, aber dennoch ausführlichen Lebenslauf ein, inklusive ehrenamtlicher Tätigkeiten, Praktika, Berufserfahrung, Auslandsaufenthalte, sonstiger Tätigkeiten, (Sprach-)Kenntnisse und Qualifizierungen. Gerne können Sie einige Punkte kurz stichwortartig näher erläutern.
Gibt es für das Vorhabensschreiben formale und inhaltliche Vorgaben?
Ja. Das Vorhabensschreiben ist das „Herzstück“ Ihrer Bewerbung, Sie können es weitestgehend frei gestalten. In der Regel umfasst es 1 bis 2 DIN A4 Seiten und sollte 3 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Es soll natürlich vor allem auf den anstehenden Auslandsaufenthalt eingehen. Ihre bisherigen Studien/ Tätigkeiten sollten nur einfließen, um ggf. Ihre Aussagen zu unterstreichen. Ansonsten müssen Sie nicht weiter darauf eingehen, da all diese Informationen bereits im Lebenslauf enthalten sind.
Folgende Fragen können Ihnen beim Erstellen des Vorhabensschreibens behilflich sein:
Warum haben Sie sich gerade diese Zieleinrichtung ausgewählt?
Ist Ihr Studienfach bzw. das Schwerpunktthema Ihres Studiums dort besonders gut vertreten?
Können Sie dort ggf. einen Schwerpunkt vertiefen, der hier im Studium nicht oder nicht ausreichend vertreten ist?
Gibt es Kontakte/ Kooperationen zwischen den Hochschulen?
Haben Sie in Ihrem Fachbereich bereits über die Anerkennung Ihrer Leistungen im Ausland gesprochen?
Wissen Sie evtl. sogar schon, welche Kurse Sie interessieren/ Sie belegen möchten?
Haben Sie bereits Kontakt zur Gasteinrichtung?
Wie passt Ihre Auslandsplanung in Ihren Studienverlauf bzw. in Ihre beruflichen Pläne?
In welcher Form soll das Gutachten eingereicht werden?
Auf der PROMOS-Homepage finden Sie ein Formular, welches Ihr/e Gutachter/in ausfüllen kann (https://portal.uni-koeln.de/international/studium-im-ausland/foerdermoeglichkeiten-ausland/promos). Sollten Sie bereits ein ausformuliertes Gutachten haben, müssen Sie aber dieses Formular nicht noch einmal gesondert ausfüllen lassen.
Die Gutachten für Abschlussarbeiten können vom dem/der Betreuer/in der Abschlussarbeit ausgestellt werden.
Das Gutachten einer Dozentin/ eines Dozenten reichen Sie so ein, wie es die Gutachter vorgeben. Teilweise erhalten Sie einen versiegelten Umschlag, teilweise werden die Gutachten direkt der Abteilung 93 per Hauspost geschickt. Im Formular sind Hinweise zur Erstellung des Gutachtens für die jeweiligen Gutachter/ Gutachterinnen enthalten. Die Gutachter/innen können ihre Gutachten selbstverständlich auch frei formulieren und auf ihrem Briefkopf verfassen.
Falls Ihr(e) Gutachter(in) das Gutachten lieber direkt an Frau van Ravenstein schicken möchte, ist dies über die E-Mail Adresse h.vanravensteinverw.uni-koeln.de möglich.
Brauche ich ein offizielles Sprachzertifikat? Wer ist für die Sprachtests zuständig?
Ja. Für die Sprachtests in Englisch und Spanisch kontaktieren Sie bitte das Sprachlabor der Uni Köln für Termine und Testanmeldungen (https://sprachlabor.phil-fak.uni-koeln.de/service-fuer-studierende/daad-sprachzeugnis/termine-und-testanmeldung). Für andere Sprachen wenden Sie sich an die Sprachlektor/innen in den jeweiligen Fachbereichen. Das auszufüllende Formular steht zum Download auf der PROMOS-Homepage (Bewerbungsunterlagen) bereit.
Sie benötigen für die PROMOS-Bewerbung kein offizielles Sprachzertifikat (TOEFL, DELF, etc.).
Sollten Sie bereits einen offiziellen Sprachtest abgelegt haben oder anderweitig einen aktuellen Sprachnachweis vorweisen können (Sprachkurse innerhalb oder außerhalb der UzK), die nicht älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der Bewerbung sind, können Sie diese natürlich einreichen und müssen keinen weiteren Sprachtest machen.
Sollten Sie ein Praktikum in der Arbeitssprache Deutsch absolvieren, benötigen wir einen Sprachnachweis über die Landessprache, da der DAAD Fremdsprachenkenntnisse zur Bedingung macht, um ein PROMOS Stipendium zu vergeben. Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache werden bei der Auswahl positiv bewertet.
Ich bin Muttersprachler/in in der Zielsprache, brauche ich einen Sprachnachweis?
Ja, auch wenn Sie Muttersprachler/in der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache sind, benötigen Sie dennoch einen Sprachnachweis, z. B. Schul- oder Universitätszeugnisse des jeweiligen Landes, bzw. in der jeweils gewünschten Sprache.
Ich studiere die Sprache des Ziellandes bzw. der Arbeitssprache, brauche ich einen Sprachnachweis?
Ja, auch Studierende der jeweiligen Sprachen/ Philologien müssen die Sprachkenntnisse mit dem Sprachnachweis belegen. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständigen Sprachlektor/inn/en.
Förderung und Finanzielles
Wie hoch sind die PROMOS-Förderpauschalen?
Die Liste der aktuellen Förderpauschalen finden Sie auf der PROMOS-Website (https://portal.uni-koeln.de/international/studium-im-ausland/foerdermoeglichkeiten-ausland/promos).
Die tatsächliche Fördersumme wird mit der Stipendien-Zusage mitgeteilt.
In der PROMOS-Förderung werden keine Studiengebühren übernommen.
Falls Sie Auslands-BAföG erhalten, können von dieser Seite Studiengebühren anteilig bezuschusst werden.
Wie wird das Stipendium ausgezahlt?
Sie erhalten die Reisekostenpauschale und ggf. die Aufenthaltspauschalen (bzw. ggf. Kurspauschale) als gesonderte Überweisungen.
Die Stipendienraten werden frühestens ab dem ersten Monat Ihres Auslandsaufenthaltes ausgezahlt. Sie werden also im Monat Ihrer Abreise (bzw. des Beginns des offiziellen Förderzeitraums) die erste (ggf. Doppel-) Rate und die vollständige Reisekostenpauschale erhalten.
Hinweis: Wir werden keine Änderungen an dem bereits zugesagten Stipendium vornehmen, ohne Sie vorab davon in Kenntnis zu setzen (z. B. im Falle einer falschen Berechnung etc.).
Bitte informieren Sie uns, wenn Zahlungen nicht oder anders als vereinbart erfolgen oder sich Ihre uns mitgeteilten Aufenthaltszeiten an der Gastinstitution ändern.
Muss ich das Stipendium zurückzahlen, wenn ich meinen Aufenthalt abbreche?
Ja, unter Umständen. Im Falle eines Abbruches muss die individuelle Situation geprüft werden.
Die PROMOS-Stipendiat/inn/en sind verpflichtet, der UzK schriftlich und unverzüglich alle Änderungen von Sachverhalten, die für die Vergabe und die Höhe des Stipendiums relevant sind, anzuzeigen.
Liegen wichtige Gründe vor, wird der Vertrag gekündigt, die Stipendienleistungen werden eingestellt und zu Unrecht bezogene Stipendienleistungen werden durch die UzK zurückgefordert.
Können Famulaturen über PROMOS gefördert werden?
Auslandsaufenthalte für die Famulatur von Medizinstudierenden können nur dann über das PROMOS-Programm gefördert werden wenn sie nicht vom bvmd gefördert werden können. Wenden Sie sich dafür bitte zunächst an den bvmd (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.).
Können PJ-Aufenthalte über PROMOS gefördert werden?
Ja. Auslandsaufenthalte für das praktische Jahr von Medizinstudierenden werden als Praktikaaufenthalte gewertet und in die Auswahl dieser Förderlinie mit aufgenommen. Bitte bewerben Sie sich für die Förderlinie „Praktikum“.
Können Sprachkurse über PROMOS gefördert werden?
Nein. Die PROMOS Auswahlkommission der Universität zu Köln (UzK) hat entschieden, Sprachkurse nicht zu fördern.
Können internationale Studierende, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gefördert werden?
Ja, internationale Studierende können mit einem PROMOS Stipendium gefördert werden, wenn Sie mit dem Ziel an der Universität zu Köln eingeschrieben sind, einen Studienabschluss (Bachelor, Master oder Staatsexamen) zu erwerben. Bitte beachten Sie, dass internationale Studierende in der Regel keine Förderung für ihre Heimatländer erhalten können. Als Beispiel kann eine Studierende aus Mexiko keine PROMOS Förderung für ein Auslandsvorhaben in Mexiko erhalten.
Kann ich das PROMOS-Stipendium mit anderen Förderungen kombinieren?
Kombination zweier PROMOS-Stipendien
Nein. Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts, der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet, 6 Monate nicht überschreiten. Außerdem ist pro Förderlinie (Studium, Praktikum, Auslandsaufenthalt,...) nur eine Förderung möglich. Die PROMOS Auswahlkommission der UzK hat entschieden, pro Studierenden nur ein PROMOS Stipendium zu gewähren. Eine erneute Förderung ist somit ausgeschlossen.
Erasmus+ Stipendium und PROMOS
Nicht möglich! Der parallele Bezug von Erasmus+ Stipendien und dem PROMOS Stipendium ist nicht möglich. Studierende, die im europäischen Ausland studieren, müssen zunächst die Förderung aus Erasmus+ Mitteln in Anspruch nehmen. Nur wenn das nicht möglich ist, kann unter gewissen Voraussetzungen auch für ein europäisches Land eine Bewerbung um eine PROMOS Förderung eingereicht werden. Die genauen Bedingungen erfahren Sie in der Sprechstunde.
DAAD-Individualstipendien und PROMOS
Nein. DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Deutschlandstipendium und PROMOS
Ja. Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können gleichzeitig bezogen werden.
Kann ich neben PROMOS Auslands-BAföG beziehen?
Ja, der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einem PROMOS-Stipendium möglich. Alle PROMOS-Leistungen müssen dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und können eventuell zu Anpassungen der BAföG-Sätze führen.
Andere Stipendienleistungen und PROMOS
Ja, hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Bei öffentlichen Mitteln ist eine Kombination möglich, wenn dadurch nicht derselbe Förderzweck (d.h. Aufenthaltsförderung oder Reisekosten) bezuschusst wird.
Wenn Sie PROMOS-Förderung erhalten, sind Sie verpflichtet die PROMOS-Förderung auch bei dem anderen Stipendienträger anzugeben.
Auswahlverfahren
Wie ist der Ablauf des Auswahlverfahrens?
Über die Stipendienvergabe entscheidet an der UzK eine Auswahlkommission aufgrund der eingereichten schriftlichen Bewerbungsunterlagen. In der Regel findet eine reine Papierauswahl statt, d.h. ohne persönliche Auswahlgespräche.
In der PROMOS Auswahlkommission sitzt je ein/e Professor/in aus jeder der sechs Fakultäten. Circa 8-10 Wochen nach Bewerbungsschluss erhalten Sie per E-Mail eine Rückmeldung mit der Entscheidung der Auswahlkommission.
Nach welchen Kriterien werden die Bewerber/innen ausgewählt?
Folgende Kriterien spielen bei der Auswahl vorrangig eine Rolle:
• Akademische Qualifikation
• Darstellung und Qualität des Studienvorhabens/ des Aufenthaltes
• Sinnvolle Einbettung des Aufenthalts ins Studium
• Relevanz des Aufenthalts für das Studium/ den Berufsweg
• Sprachkenntnisse (Unterrichts- bzw. Arbeitssprache)
Zudem fließen folgende Punkte nachrangig in die Auswahlentscheidung ein:
• Soziales, politisches, kulturelles Engagement
• Darüber hinaus wird in der Auswahl darauf geachtet, dass die Bewerber/innen die UzK im Ausland angemessen vertreten können.
Wie hoch sind die Chancen, ein Stipendium zu erhalten?
Dazu kann keine Vorhersage getroffen werden. Die UzK erhält jedes Jahr ein Budget vom DAAD, welches dann auf die verschiedenen Förderlinien verteilt wird. Je nach Höhe dieses Jahresbudgets, der Höhe der beantragten Stipendien und der Anzahl der Bewerbungen kann die Zahl der zu vergebenden Stipendien stark schwanken.
Bei Mittelnachbewilligungen von Seiten des DAAD oder Absagen von Stipendiat/inn/en, werden gemäß des Rankings ("Nachrücker/innen/liste") weitere Stipendien vergeben.
Wann und wie werden die Zusagen bzw. Absagen verschickt?
Die Zusagen und Absagen werden ausschließlich per E-Mail verschickt.
Ca. 8-10 Wochen nach Bewerbungsschluss erhalten Sie per E-mail eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung. Sie werden sowohl im Falle der Zusage als auch bei einer Absage per E-mail informiert.
Aufenthalt
Für welche Dauer kann ein Auslandsaufenthalt über PROMOS gefördert werden?
Auslandsaufenthalte können bis zu einer Dauer von maximal 6 Monaten gefördert werden.
Für Studienaufenthalte von mehr als 8 Monaten bewerben Sie sich direkt beim DAAD um ein Jahresstipendium.
Sollte der Aufenthalt länger als Dezember eines Jahres dauern, kann noch bis maximal Februar des Folgejahres eine Förderung erfolgen.
Bin ich über PROMOS im Ausland versichert?
Nein. Bei Bezug des PROMOS-Stipendiums ist keinerlei Versicherungsschutz enthalten. Sie müssen selbst für einen ausreichenden Zusatzschutz (Krankenversicherung, ggfs. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthaltes sorgen.
Bitte klären Sie im Vorfeld genau, welche Leistungen im Ausland wie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Aus gegebenem Anlass raten wir allen Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren, dringend dazu, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch einen Krankenrücktransport miteinschließt.
Die Abteilung Internationales ist dazu verpflichtet auf diesen Sachverhalt hinzuweisen, wird aber keinerlei Überprüfungen des Versicherungsschutzes durchführen. Als PROMOS Stipendiat/in haben Sie die Möglichkeit an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen und sich über diese zu versichern. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von der Abteilung 93 der UzK.
Was ist die DAAD-Gruppenversicherung?
Praktikant/inn/en und Studierende können auf eigene Kosten die Gruppenauslandsversicherung des DAAD in Anspruch nehmen. Dies ist eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.
Hinweis: In welchen europäischen Ländern Ihre gesetzliche deutsche Krankenversicherung akzeptiert wird, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auf Ihrer europäischen Versichertenkarte EHIC (European Health Insurance Card).
Für welche Länder ist eine Förderung mit PROMOS möglich?
Mit PROMOS können weltweit Aufenthalte gefördert werden, Schwerpunkt der UzK liegt dabei auf Außereuropa und den schon bestehenden Partnerschaften (bei Studienaufenthalten).
Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.
Ausnahme: Förderung im ERASMUS+ Raum nur möglich, wenn keine ERASMUS+ Partnerschaft in dem entsprechenden Fach besteht und keine Erasmus+ Kooperation initiiert werden kann. Darüber ist ein Nachweis einzureichen.
Stipendien für Abschlussarbeiten sind im ERASMUS+ Raum problemlos möglich.
Zielregion
Kann ich mich für mehrere Zielländer/ Zieluniversitäten zu bewerben?
Nein. In Ihrer Bewerbung müssen Sie sich auf ein Zielland/ eine Zieluniversität festlegen. Mehrere Bewerbungen für verschiedene Zielorte im selben Zeitraum sind nicht möglich.
Wenn Sie mehrere Optionen haben und noch keine feste Zusage vorliegt, richten Sie Ihre Bewerbung auf Ihre 1. Priorität aus. Im Motivationsschreiben können Sie am Ende in einem kurzen Absatz angeben, dass Sie noch einen „Plan B“ haben, der aus bestimmten Gründen ebenfalls sinnvoll in Ihr Studium integriert werden könnte.
Sollte dann der Fall eintreten, dass Sie keine Zusage Ihrer 1. Priorität erhalten, aber bereits eine PROMOS-Zusage vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Stipendium dennoch ausgezahlt werden kann.
Kann ich neben dem Stipendium im Ausland arbeiten?
Ja, unter gewissen Voraussetzungen. Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten nur mit Zustimmung der Hochschule (UzK) durchgeführt werden. Der Zweck des geförderten Auslandsaufenthalts darf durch die Ausübung der Tätigkeit nicht gefährdet werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie bei Aufenthalten ins außereuropäische Ausland die geltenden Visumsbestimmungen, die in vielen Fällen eine vergütete Tätigkeit neben dem Studium ausschließen.
Studierende mit Behinderungen, chronischen Erkrenkungen und sonstigen Beeinträchtigungen
Gibt es zusätzliche Mittel für Studierende mit Beeinträchtigungen?
Ja. Für Studierende dieser Zielgruppe können wir zusätzliche Mittel (bis zu 10.000 €) beantragen, wenn ein GdB von mindestens 50 und mehr vorliegt (Nachweis erforderlich). Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Abteilung93verw.uni-koeln.de
Aktuelle Ausschreibungen
PROMOS-Bewerbungen für Projekte aller Förderlinien im außereuropäischen Ausland, die im Zeitraum zwischen dem 01.01.2025 und dem 30.06.2025 beginnen, reichen Sie bitte über diese Homepage ein. Die Bewerbungsfrist ist der 15. November 2024.
Damit möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber in den Genuss eines PROMOS Stipendiums kommen, können Studierende, die schon einmal eine PROMOS Förderung erhalten haben, nicht erneut gefördert werden!
Beratung und Kontakt
Die Sprechstunde findet immer dienstags von 10:00 – 12:00 Uhr statt.
Bitte registrieren Sie sich hier.
Am 09.10.2024 findet eine digitale Informationsveranstaltung für das PROMOS-Stipendienprogramm für das Jahr 2025 statt. Bitte registrieren Sie sich für die Informationsveranstaltung hier.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich für die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts selbständig um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern müssen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihren Versicherungen oder auf der Homepage des DAAD.
Wichtig! Klären Sie alle Fragen zur Anrechenbarkeit von im Ausland erbrachten Studienleistungen oder Praktika unbedingt vor Ihrer Ausreise mit dem für Sie zuständigen Prüfungsamt!