Die Bewerbungsfrist ist bereits verstrichen - Eine neue Ausschreibung erfolgt voraussichtlich in Q1 2025
Sie haben eine kreative, risikoreiche, noch nie dagewesene Projektidee, die der Vision der European University for Well-Being (EUniWell) folgt und nachhaltig zur Verbesserung des Well-Being in Gesellschaft und Umwelt beiträgt und damit auch EUniWell weiterentwickelt? Oder: Sie planen Recherchen oder Laborarbeiten für Ihre Forschung oder Abschlussarbeit, die im Einklang mit Well-Being und den Sustainable Development Goals stehen oder möchten an einem Forschungs- oder Studienprogramm einer unserer EUniWell Partneruniversitäten teilnehmen?
Dann bewerben Sie sich jetzt auf unser EUniWell Abroad Fellowship! Wir fördern Sie und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben. Die Förderung erfolgt seitens des EUniWell-Projekts am Prorektorat für Lehre und Studium. Gefördert werden Kurzzeitaufenthalte von ein bis zu drei Wochen bei einer EUniWell Partneruniversität.
Bewerbungsfrist: 3. März 2024
Die Aufenthalte müssen innerhalb des Jahres 2024 wahrgenommen werden.
Bitte lesen Sie die Informationen zum Fellowship und dem Bewerbungsprozess auf dieser Seite sorfältig, bevor Sie sich bewerben.
Download der Ausschreibung
Direkt zum Online-Bewerbungsformular
Was fördern wir?
Kurzzeitaufenthalte von ein bis max. drei Wochen an einer der folgenden Partneruniversitäten der European University for Well-Being (EUniWell).
- University of Florence (Italien)
- Inalco University (Frankreich)
- University of Konstanz (Deutschland)
- Linnaeus University (Kalmar/Växjö, Schweden)
- University of Murcia (Spanien)
- Nantes Université (Frankreich)
- University of Santiago de Compostela (Spanien)
Der früheste Startzeitpunkt ist abhängig vom Auswahlprozess, liegt aber voraussichtlich bei Ende April 2024. Der Aufenthalt muss bis Ende 2024 durchgeführt werden.
Mögliche Aufenthalte und Formate im Rahmen Ihres Well-Being-Projekts:
- Durchführung von Interviews oder Umfragen
- Bibliotheks- und Archivrecherchen
- Laborarbeiten / Praktika
- Vorbereitung und Durchführung von Abschlussarbeiten
- Teilnahme an Fachkursen, Workshops oder Seminaren
- Summer oder Winter Schools
- Teilnahme an Wettbewerben
- Wahrnehmung von Aufgaben im Kontext Open Science
- Data Literacy
- Aufenthalte zum Erwerb von weiteren Methodenkompetenzen
- etc.
Ihr Vorhaben oder Projekt sollte mit der Vision EUniWells und den Sustainable Development Goals
in Einklang stehen und ein well-being relevantes Themenfeld abdecken:
- Health & Well-Being
- Social Equality & Well-Being
- Environmental Change & Well-Being
- Culture, Multilingualism & Well-Being
- Teacher Education & Well-Being
Well-Being und Nachhaltigkeit spielen dabei sowohl inhaltlich im Rahmen Ihres Vorhabens eine entscheidende Rolle als auch in Bezug auf Ihre Reise und Ihren Aufenthalt. Sollten Sie eine Reise z. B. nicht mit nachhaltigen Verkehrsmitteln gestalten können, welche Initiativen für das Well-Being der Umwelt könnten Sie sich vorstellen? Welche Ideen haben Sie, dennoch oder weiterhin zum Well-Being der Umwelt oder der Gesellschaft beizutragen? Überzeugen Sie uns mit kreativen und ungewöhnlichen Ideen, die dann Best practice in EUniWell werden.
Wen fördern wir?
- Studierende mit Immatrikulation in einem Studiengang der Universität zu Köln (Bachelor, Master, Staatsexamen)
- Doktorand:innen der Universität zu Köln
- PostDocs der Universität zu Köln
- Die BewerberInnen müssen entweder über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen oder Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sein. Bewerbungen ausländischer Studierender sind möglich, wenn sie in einem Studiengang an der Universität zu Köln eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der Universität zu Köln zu erreichen
Für welchen Zeitraum und in welcher Höhe können Sie die Förderung beantragen?
Gefördert werden die Reise- sowie Unterkunftskosten für eine Woche und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 3 Wochen. Es gelten die Regelungen des Landesreisekostengesetzes NRW. Der Aufenthalt muss bis Ende des Jahres 2024 durchgeführt werden. Der früheste Startzeitpunkt ist voraussichtlich Ende April 2024 (abhängig vom Auswahlprozess).
Es handelt sich um eine Teilförderung. Generell werden die Ihnen tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einem gewissen Höchstbetrag erstattet.
- Die Kostenerstattung für An- und Abreise wird auf maximal 600€ begrenzt.
- Zur genauen Höhe der Förderung der Aufenthalts-/Unterkunftskosten kann vorab keine Angabe gemacht werden. Die exakte Höhe ist abhängig von den ausgewählten Bewerbungen und der jeweiligen Zielländer.
Wie bewerben Sie sich?
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular. Bitte laden Sie dort die folgenden Unterlagen hoch:
- Aktueller Lebenslauf
- Einseitiges Motivationsschreiben:
- Beschreibung des angestrebten Vorhabens und des Ziels des Auslandsaufenthaltes
- Welcher Beitrag zu Well-Being und den Sustainable Development Goals wird geleistet?
- Welchen Mehrwert bietet der Aufenthalt für Ihr Studium bzw. Ihren Karriereweg?
- Für Studierende: Transcript of Records
- Aufstellung der zu erstattenden Kosten (Kostenplan)
- Sofern bereits vorhanden: Betreuungszusage einer Betreuerin/eines Betreuers an der Partneruniversität sowie an der Universität zu Köln bzw. Zusage über einen Fachkurs, eine Wettbewerbsreise, etc. (muss ansonsten nachgereicht werden)
Anhand welcher Kriterien findet die Bewertung statt?
Die Bewertung findet insbesondere anhand der folgenden Kriterien statt:
- Begründung Ihres Vorhabens (Projektbeschreibung)
- Einbindung in die Vision der European University for Well-Being
- Relevanz für Forschung, Lehre und Transfer
- Well-Being oder SDG-Faktor Ihres Vorhabens und Ihrer Reise
- Einbindung des Vorhabens in Ihren Studien- bzw. Karriereplan
- Für Studierende: Überzeugende akademische Leistungen und/oder Well-Being Engagement
Weitere wichtige Informationen
- Der Aufenthalt ist grundsätzlich eigenständig und (für Studierende) in der Regel in Absprache mit einer zuständigen Lehrperson (speziell bei Aufenthalten für Abschlussarbeiten, Laboraufenthalten, etc.) zu organisieren. EUniWell kann bei der Vermittlung von Kontakten an den Partneruniversitäten unterstützen.
- Das Fellowship wir auf Grundlage vorhandener Nachweise und somit nach Vorauszahlung seitens der Fellows ausgezahlt. Bewahren Sie bitte alle Belege sorgfältig auf und reichen diese nach einem bewilligten Aufenthalt mit dem entsprechenden Formular zur Reisekostenabrechnung bei uns ein.
- Es gibt die Möglichkeit, einen Abschlag von 80% der kalkulierten Kosten bereits vor Ihrem Aufenthalt zu beantragen.
- Detaillierte Infos zu dem administrativen Prozess erhalten Sie im Falle einer Zusage.
- Wenn Sie eine Zusage zu dem Fellowship erhalten, wird eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen.