Förderung von Auslandsaufenthalten für Studierende mit besonderer Bedürftigkeit
Immer wieder scheitern Auslandsvorhaben leider an einer fehlenden Finanzierung. Auch Studierende mit sehr guten akademischen Leistungen können durch das „Fördernetz“ fallen. Die Abteilung 93 „Internationale Mobilität“ hat Mittel der „Stiftung Studium und Lehre“ der Universität zu Köln speziell für diese Zielgruppe zur Verfügung gestellt bekommen und schreibt Stipendien aus, die sich insbesondere an Studierende mit besonderer Bedürftigkeit richten, wie zum Beispiel Studierende mit einer körperlichen Beeinträchtigung oder finanzieller Bedürftigkeit, da sie nicht durch ihre Familie unterstützt werden können. Ein wichtiges Auswahlkriterium sind sehr gute Studienleistungen.
Bewerbung
Da es keine Bewerbungsfristen gibt, können Sie sich kontinuierlich bewerben. Sie sollten sich vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes bei der Abteilung 93 bewerben. Die Auswahl findet quartalsweise statt.
Reichen Sie die nachstehenden Bewerbungsunterlagen bitte vollständig als einheitlich benannte pdf-Dateien an die Abteilung 93 via Email ein. Die entsprechenden Vorlagen finden Sie auf der Internetseite Bewerbung (Ausland) der Abteilung 93 "Internationale Mobilität".
Motivationsschreiben
Lebenslauf
Sprachnachweis
Transcript of Records
Akademisches Gutachen
Stipendienhöhe - und Auszahlung
Beim Stipendium für Studierende mit besonderer Bedürftigkeit handelt es sich immer um eine Einmalzahlung. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.000,00 EUR. Die tatsächliche Förderhöhe wird individuell durch die Auswahlkommission ermittelt und richtet sich nach Bedürftigkeit, Dauer und Art des Auslandsaufenthaltes, Zielregion des Auslandsaufenthaltes und/oder ob bereits eine weitere Förderung (z.B. PROMOS, Erasmus+, o.ä.) erhalten.
Eine Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Bewerbung und Stipendienzusage ebenfalls quartalsweise.
Nach der Mobilität
Nach Abschluss Ihrer Mobilität reichen Sie bitte unaufgefordert sowohl einen anoymisierten Erfahrungsbericht über Ihren Aufenthalt und den Nutzen des Stipendiums sowie alle finanziellen Nachweise über die Verwendung des Stipendiums ein. Dazu können zählen:
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Rechnungen über
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Medikamente
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medizinisches Equipment (Kühltaschen, Mobilitätshilfen, etc.)
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akademisches Equipment (z.B. zusätzliche Bücher)
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u.n.v.m.
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Mietkostenabbuchungen
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Flugtickets
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Nachweise über Auslandskrankenversicherung
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u.n.v.m.
Sollten die Nachweise über die Realkosten nicht die ausgezahlte Stipendienhöhe abdecken, wird die nicht-ausgegebene Summe zurückgefordert.