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Arbeitsvertrag, Steuern, Pension

 
Arbeitsvertrag

Die Entgeltgruppe und andere Arbeitsbedingungen werden für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Arbeitsvertrag mit der Universität festgelegt.

Verbeamtete Professorinnen, Professoren und wissenschaftliche Beamtinnen und Beamten werden dagegen ernannt. Das Gehalt für die Beamtinnen und Beamten bestimmt sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz und den einschlägigen Landesregelungen, das Gehalt für Professorinnen und Professoren nach der dort geregelten W-Besoldung. Das Gehalt für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich in den meisten Bundesländern nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Ihren Arbeitsvertrag müssen Sie vor dem offiziellen Arbeitsbeginn unterschreiben. Ihr Institut und die Personalabteilung werden Ihnen rechtzeitig vor Einstellungsbeginn mitteilen, welche Formulare und Dokumente Sie für die Vertragsausfertigung vorlegen müssen. Als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig.

 

 
Steuern

 

 
Pension

 
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bietet den Beschäftigten der beteiligten Arbeitgeber – wie dem Öffenlichen Dienst – eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.

Find your Pension

Find your Pension ist eine Informationsplattform zum Thema Rente für Wissenschaftler im öffentlichen Sektor. Die Entwicklung dieses Portals ist Teil des VBL-Projekts 'Partnerschaft für Forscher'. Ziel ist es, die Rentensituation von mobilen Forschern transparenter zu machen und zu verbessern: