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Studentische Krankenversicherung

 

Jede/r Studierende an der Universität zu Köln ist verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Einschreibung nachzuweisen und diesen während des Studiums aufrecht zu erhalten.

Für die Einschreibung an der Universität zu Köln sind Sie verpflichtet, die elektronische Übermittlung ihres aktuellen Krankenversicherungsnachweises bzw. ihre Befreiung von der Versicherungspflicht (z.B. EHIC) FRÜHZEITIG bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse anzufordern. Dies sollte von Ihnen so früh wie möglich gemacht werden, spätestens unverzüglich nach Annahme eines Zulassungsangebotes. Die elektonische Übermittlung des Versicherungsstatus muss innerhalb Ihrer Einschreibungsfrist bei der Universität zu Köln erfolgt sein!

Ihre Einschreibung ist nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungsstatus von der gesetzlichen Krankenkasse fristgerecht an die Universität zu Köln elektronisch übermittelt wird!

Ausgenommen von der gesetzlichen Versicherungspflicht sind Promovierende sowie Studierende ab dem 30. Lebensjahr.