Studentische Krankenversicherung
Jede/r Studierende an der Universität zu Köln ist verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Einschreibung nachzuweisen und diesen während des Studiums aufrecht zu erhalten.
Für die Einschreibung an der Universität zu Köln sind Sie verpflichtet, die elektronische Übermittlung ihres aktuellen Krankenversicherungsnachweises bzw. ihre Befreiung von der Versicherungspflicht (z.B. EHIC) FRÜHZEITIG bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse anzufordern. Dies sollte von Ihnen so früh wie möglich gemacht werden, spätestens unverzüglich nach Annahme eines Zulassungsangebotes. Die elektonische Übermittlung des Versicherungsstatus muss innerhalb Ihrer Einschreibungsfrist bei der Universität zu Köln erfolgt sein!
Ihre Einschreibung ist nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungsstatus von der gesetzlichen Krankenkasse fristgerecht an die Universität zu Köln elektronisch übermittelt wird!
Ausgenommen von der gesetzlichen Versicherungspflicht sind Promovierende sowie Studierende ab dem 30. Lebensjahr.
Merkblatt zur Krankenversicherung
Überblick
Die Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung wird den Hochschulen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt.
Als Studienbewerber*in wenden Sie sich bitte vor der Einschreibung so früh wie möglich an die von Ihnen gewählte deutsche gesetzliche Krankenversicherung/Krankenkasse und fordern die elektronische Übermittlung Ihre Versichertenstatus an. Teilen Sie der Krankenversicherung immer mit, dass Sie an der Universität zu Köln studieren möchten. Die Übermittlung wird dann von der Krankenkasse durchgeführt.
Die Versichertenkarte (EHIC) oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung sind nicht ausreichend. Ohne die digitale Versicherungsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.
An welche Versicherung kann ich mich wenden?
1. Ich besitze eine EHIC / GHIC / AT-11. Wie gehe ich vor?
Bitte reichen Sie folgende Dokumente bei der von Ihnen gewählten gesetzlichen Krankenversicherung per E-Mail ein:
- eine Kopie Ihrer EHIC /GHIC / AT 11 (sie sollte nach Möglichkeit für das gesamte 1. Semester gültig sein)
- eine Kopie Ihres Ausweises / Ihres Reisepasses
- Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
- Angabe der gewünschten Hochschule (Universität zu Köln)
Ihre Krankenkasse wird nun eine Meldung an die Universität zu Köln übermitteln, dass Sie die Versicherungspflicht erfüllen.
Sollten Sie in Deutschland neben dem Studium arbeiten wollen (Minijob, Studierendenjob, Selbstständigkeit etc.) ist Ihre EHIC nicht ausreichend. In diesem Falle müssen Sie sich gesetzlich in Deutschland versichern (Punkt 2).
2. Ich bin noch nicht gesetzlich versichert. Wie gehe ich vor?
Bitte wenden Sie sich an die von Ihnen gewählt gesetzliche Versicherung per E-Mail und stellen Sie einen Mitgliedsantrag. Bitte teilen Sie der Krankenversicherung mit, dass Sie an der Universität zu Köln studieren wollen. Sobald Sie versichtert sind wird Ihre Krankenkasse eine entsprechende Meldung an die Universität zu Köln übermitteln.
3. Ich bin gesetzlich versichert. Wie gehe ich vor?
Bitte übermitteln Sie Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Ihre Mitgliedsnummer per E-Mail. Geben Sie bitte unbedingt an, dass Sie an der Universität zu Köln studieren wollen. Ihre Versicherung wird nun eine entsprechende Meldung an die Universität zu Köln senden.
4. Ich besitze eine private Versicherung. Wie gehe ich vor?
Bitte reichen Sie folgende Dokumente bei der von Ihnen gewählten gesetzlichen Krankenversicherung per E-Mail ein. Sie wird prüfen, ob Ihre private Versicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz aufweist, damit Sie sich an der Universität zu Köln immatrikulieren können.
- eine Kopie Ihrer privaten Versicherung
- eine Kopie Ihre Ausweises / Ihres Reisepasses
- Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
- Angabe der gewünschten Hoschschule (Universität zu Köln)
- Studierende aus Non-EU-Ländern müssen zusätzlich einen Antrag auf Befreiung einreichen. (Bitte lassen Sie sich den Antrag von der gewählten Versicherung zuschicken.)
Die von Ihnen gewählte gesetzliche Versicherung wird Sie entsprechend informieren. Sollte der Versicherungschutz nicht ausreichen, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Versicherung in Deutschland versichern (siehe Punkt 2).
5. Ich besitze eine Reiseversicherung / Travel Insurance. Wie gehe ich vor?
Eine Reisekrankenversicherung (Travel Insurance) bietet keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland und wird als Versicherungsnachweis nicht akzeptiert. Eine Reisekrankenversicherung gilt nur für Ihr Visum und Ihre Einreise nach Deutschland, solange das Semester noch nicht begonnen hat.
Sie müssen eine gesetzliche Versicherung abschließen (Punkt 2).
Meine Versicherungsdaten wurden noch nicht übermittelt. Was ist zu tun?
Um eingeschrieben zu werden, müssen Ihre digitalen Krankenversicherungsdaten von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse bei der Universität zu Köln bereits elektronisch eingegangen sein.
Was ist zu tun, wenn die elektronische Übermittlung Ihrer Krankenversicherungsdaten noch nicht bei der Universität zu Köln eingegangen ist?
Wenden Sie sich unverzüglich (erneut) innerhalb Ihrer Einschreibungsfrist an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse und beantragen Sie ggf. noch einmal die elektronische Übertragung Ihrer Versicherungsdaten.
Sollten Ihre Versicherungsdaten nicht innerhalb Ihrer Einschreibungsfrist digital bei der Universität zu Köln eingehen / bestätigt werden, kann leider KEINE Einschreibung erfolgen.