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Foto: © Sharon McCutcheon (pexels.com)

Stipendien und Darlehen

Stipendium "Auslandsaufenthalte mit Kind(ern)" der Universität zu Köln

Seit 2013 wird das Stipendium „Auslandsaufenthalte mit Kind(ern)“ für Studierende ausgeschrieben, um insbesondere studierende Eltern bei einem Auslandsaufenthalt finanziell und in der Planung zu unterstützen. Die Vorbereitungszeit ist bei diesen Auslandsvorhaben deutlich länger, auch die Planung an sich ist unsicherer und es muss mit einem erheblichen finanziellen Aufwand gerechnet werden. Die Abteilung „Internationale Mobilität“ hat daher in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Dual Career & Family Support (CFS) der Universität zu Köln Finanzmittel aus dem Studierendenförderfonds eingeworben und schreibt nun diese Stipendien aus, um auch diese Zielgruppe zu ermutigen, einen Auslandsaufenthalt anzugehen!
Das Stipendium richtet sich gezielt an Studierende und unter bestimmten Voraussetzungen auch an Promovierende mit Kind(ern), die einen Auslandsaufenthalt (Semesteraufenthalte, Praktika oder zum Beispiel die Erstellung der Abschlussarbeit im Ausland; Zeitraum mind. 6 Wochen) planen und sich um finanzielle Unterstützung bewerben möchten.

Bewerbungen können jederzeit bei der Abteilung 93 Internationale Mobilität eingereicht werden. Mehr Informationen zur Bewerbung findet ihr hier und den Ausschreibungstext zum Stipendium hier.

Erasmus+

Studierende mit Kindern erhalten, neben dem üblichen Zuschuss für ihren Auslandsaufenthalt über Erasmus+, einen monatliche Pauschale in Höhe von 200 Euro. Dies gilt sowohl für ein Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität, als auch für ein Praktikum, welches durch Erasmus+ gefördert wird. Promovierende können nur im Rahmen einer Studierendenmobilität gefördert werden. Geförderte Promovierende der Personalmobilität erhalten keine Sondermittel. Die zusätzliche Pauschale für Studierende mit Kindern kann nur in dem finanziell geförderten Zeitraum durch Erasmus beantragt werden. Das bedeutet, dass eine Finanzierung einer vorzeitigen Anreise bedingt durch zum Beispiel die Eingewöhnung in eine Kita nicht bezuschusst werden kann. Die Pauschale wird unabhängig von der Anzahl der Kinder gewährt. Im Falle eines Praktikums ersetzt der soziale Zuschuss den zusätzlichen Zuschuss für Praktikant*innen, da beides nicht kombinierbar ist. Der soziale Zuschuss wird der Förderrate der jeweiligen Ländergruppe aufgeschlagen. Ein separater Antrag für die Förderung mit Kind ist nicht erforderlich. Die Studierenden teilen ihrer Hochschule lediglich die Mitnahme des Kindes mit und setzen nur noch einen Haken auf dem Grant Agreement. Nach dem Aufenthalt sind Nachweise des Aufenthaltes mit Kind beizufügen (z.B. Reiseunterlagen, Betreuungsnachweise vor Ort). 

Weitere Informationen zur Förderung von Studierenden mit Kindern im Rahmen von Erasmus+ findest du auch hier.


(Quelle: Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für die Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen durch Hochschulen und Mobilitätskonsortien in der Leitaktion 1 für Projekte 2019 (Version I, Juni 2019), S.26-27)

DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst)

Der DAAD bietet verschiedene Stipendien für einen studien- oder praktikabezogenen Auslandsaufenthalt von Studierenden, als auch Promovierenden an, über welche Du dich hier informieren kannst. Die monatliche Kinderzulage für begleitende Kinder unter 18 Jahren beträgt 400 Euro für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind. Nachgewiesene Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 12 Jahren werden bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Monat übernommen. Außerdem wird ein monatlicher Zuschlag von 200 Euro für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen gezahlt.
Ebenso wird ein pauschalierter Reisekostenzuschuss (länderspezifisch) für begleitende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen und für Kinder von 2 bis 18 Jahren entrichet.  Für Kinder unter 2 Jahren  ist der Reisezeitpunkt entscheidend. Die Erstattung der Reisekosten erfolgt gegen Einreichung der Belege.

Ein Versicherungsschutz besteht sowohl für begleitende Ehe- und eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen, als auch für Kinder.

Diese Leistungen können ab der Annahme des Stipendiums im "DAAD-Portal" per Formular beantragt werden.

Neben dieser finanziellen Unterstützung ist es auch möglich, dass Stipendium aufgrund familiärer Verpflichtungen zu unterbrechen oder in ein Teilstipendium umzuwandeln.

Grundsätzlich gilt bei Bewerbung für ein „Masterstipendium“, dass der letzte Abschluss in der Regel nicht länger als 5 Jahre zurückliegen sollte. Bei einem Promotionsstipendium sollte der Beginn der Promotion nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Ausnahmen gelten jedoch für Lebensumstände, die sich verzögernd auf eine wissenschaftliche Karriere auswirken. Dazu gehören unter anderem Schwangerschaft, Geburt und Kinderbetreuung (Kinderbetreuung pro Kind bis zu drei Jahre). Unter diesen Umständen kann eine Bewerbung zugelassen werden. Die Geburtsdaten von Kindern sowie Zeiten der Kinderbetreuung sollten hierfür im Lebenslauf aufgeführt sein. 

Weitere Informationen bezüglich der Leistungen finden sich hier.

(Quelle: Nicole Berners, "Mit Kind ins Ausland: Förderungsmöglichkeiten des DAAD", Vortrag beim Seminar "Mobilität von Studierenden/Promovierenden mit Kind/ern" der internationalen DAAD-Akademie am 28. November 2018)

PROMOS Stipendium

PROMOS ist ein Stipendienprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zur Steigerung der Mobilität von Studierenden ins außereuropäische Ausland. Fördermöglichkeiten sind Kurzstipendien zur Anfertigung von Abschlussarbeiten, Praktika im Ausland, Fachkurse im Ausland (z.B. ausgewählte Summer Schools) und Semesteraufenthalte bis zu 6 Monaten.

Bei der Bewerbung um ein PROMOS Stipendium erfolgt bis jetzt keine Bevorzugung bei der Bewerbung, da soziale Faktoren nicht anerkannt werden. Zurzeit ist kein Kinderzuschlag enthalten im PROMOS Stipendium enthalten.

Eventuell werden sich Änderungen bezüglich der finanziellen Förderung für Studierende mit Kind(ern) ergeben.

Mehr Informationen zum PROMOS Programm findet ihr hier.

(Quelle: Frank Merkle, Leiter des Referats Mobilitäts- und Betreuungsprogamme, DAAD)

Darlehen für Studentinnen mit Kind vom Hildegardis Verein

Mit finanzieller Unterstützung der Hofmann-Stiftung und der Jutta und Paul Kirchhof-Stiftung vergibt der Hildegardis-Verein Studiendarlehen an (alleinerziehende) Studentinnen mit Kind(ern).

Die Studien-Darlehen sind zinslos und werden in monatlichen Beträgen von 500 € oder 250 € ausgezahlt. Die Bewerberin nennt dem Hildegardis-Verein die benötigte Förderdauer. Die Höchstfördersumme liegt bei 10.000 €. Dabei können auch speziell Auslandsaufenthalte gefördert werden. Bewerben können sich Mütter, die einer christlichen Konfession angehören.

Nähere Informationen dazu findet ihr hier.

(Quelle: https://www.hildegardis-verein.de/studentinnen-mit-kind.html abgerufen am 02.05.2019)