Sprachkompetenz
Nachweis über vertiefte Sprachkompetenz in mindestens zwei modernen Fremdsprachen:
Sie können Ihre Sprachkompetenz in Form von Schulzeugnissen oder Bescheinigungen von Universitäten und anderen anerkannten Bildungseinrichtungen nachweisen.
Dazu gelten folgende Richtlinien:
- Schulzeugnisse: Nachweis über mindestens 4 Jahre Schulunterricht oder über einen einjährigen Schulbesuch im Ausland auf einer fremdsprachigen Schule
- Bescheinigungen: Nachweis über ein Studium einer Fremdsprache von mindestens einem Jahr oder ein Zertifikat auf dem Niveau B1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Auslandssemester: Nachweis über mindestens ein Studiensemester im Ausland in einer Fremdsprache