Deutsche Staatsangehörige mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
1. Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses
Deutsche StaatsbürgerInnen, die im Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, benötigen eine Zeugnisanerkennung mit Umrechnung der Gesamtnote einer deutschen Zeugnisanerkennungsstelle.
Wenn Sie in NRW studieren möchten ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Für die jeweiligen Bundesländer haben wir eine Liste aller Zeugnisanerkennungsstellen für Sie zusammengestellt. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig vor Bewerbungsschluss um die Zeugnisanerkennung!
Ausgenommen sind AbsolventInnen eines Studienkollegs. Wenn Sie eine Feststellungsprüfung abgelegt haben, benötigen Sie keine zusätzliche Zeugnisanerkennung.
2. Sprachnachweis für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsbürger/innen müssen, wenn Sie im Ausland die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erworben haben, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache mittels eines anerkannten Sprachzeugnisses nachweisen. Die deutsche Staatsbürgerschaft allein ist kein Sprachnachweis. Folgende Sprachzeugnisse werden anerkannt:
- TestDaF TDN 4 in allen Prüfungsteilen
- DSH 2*
- Deutsches Sprachdiplom, Stufe II der KMK (DSD II)
- Telc C1 Hochschule
- Telc C2
- Goethe-Institut C2-Zertifikat
- ÖSD C2
- Feststellungsprüfung (FSP) mit Fach Deutsch
* Nur DSH von Hochschulen mit registrierten Prüfungsordnungen nach den Bestimmungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).
Ausnahmen bzw. als gleichwertig anerkannt werden bestimmte internationale Schulabschlüsse, z.B. aus deutschsprachigen Regionen. Bei Rückfragen zu befreienden Prüfungen oder Qualifikationen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
3. Bewerbung - Fristen
Bewerbung zum 1. Fachsemester für folgendes Fach | Ihre Bewerbung erfolgt über | Fristen |
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Human- und Zahnmedizin - Staatsexamen (Stiftung für Hochschulzulassung, Hochschulstart / DoSV - Dialogorientiertes Serviceverfahren) | Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) unter www.hochschulstart.de. Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Fristen (Alt- und Neu-AbiturientInnen)! Hinweis: Es wird empfohlen einen TMS (Test für medizinische Studiengänge) mit der Bewerbung einzureichen. | Siehe Webseite Hochschulstart |
DoSV-Studiengänge • 1-Fach- und Verbund-Bachelor und • 1. Prüfung Rechtswissenschaften | Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal Klips 2.0 der Universität zu Köln. Vorab müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) unter www.hochschulstart.de registrieren. Dort erhalten Sie die Benutzerdaten (BID/BAN-Nummer), die Sie anschließend bei der Onlinebewerbung bei Klips 2.0 eintragen müssen. Mehr zum DoSV finden Sie auf den Webseiten von Hochschulstart unter www.hochschulstart.de | Wintersemester: ⇨ 15.07. Sommersemester: ⇨ 15.01. |
1-Fach-Bachelor ohne Zulassungsbeschränkung • Chemie • Geophysik / Meteorologie • Geowissenschaften • Physik | Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal Klips 2.0 der Universität zu Köln. | Wintersemester: ⇨ 15.07. Sommersemester: ⇨ 15.01. |
Mehrfachstudiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC) • Lehramt-Studiengänge und • 2-Fach-Bachelor | Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal Klips 2.0 der Universität zu Köln. | Wintersemester: ⇨ 15.07. Sommersemester: ⇨ 15.01. |
2-Fach-Bachelor ohne Zulassungsbeschränkung • Archäologie • Niederlandistik • Slavistik • Skandinavistik/Fennistik | Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal Klips 2.0 der Universität zu Köln. | Wintersemester: ⇨ 15.07. Sommersemester: ⇨ 15.01. |
4. Bewerbung - Unterlagen
Bei einer Bewerbung für die Fächer Medizin und Zahnmedizin:
Sie brauchen keine Bewerbungsunterlagen an die Universität zu Köln zu schicken, da Sie die Unterlagen bereits bei Hochschulstart eingereicht haben.
Den Deutschnachweis reichen Sie zur Einschreibung an der Universität zu Köln nach.
Bei einer Bewerbung für alle anderen grundständigen Studiengänge:
Nachdem Sie sich online über KLIPS 2.0 beworben haben, schicken Sie bitte folgende Unterlagen per Post in das International Office (die Postadresse finden Sie unten):
- Den unterschriebenen Antrag auf Zulassung (Ausdruck der Online-Bewerbung bei KLIPS 2.0)
- Eine einfache Kopie Ihres Reisepasses/Personalausweises
- Amtlich beglaubigte Kopie Ihres Sekundarschulabschlusses mit Fächer- und Notenaufstellung sowie Übersetzung falls nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt
- Amtlich beglaubigte Kopie eines anerkannten Nachweises der deutschen Sprache (DSH-2 / TestDaF 4x4 oder Äquivalent, vgl. Punkt 2)
- Amtlich beglaubigte Kopie der Zeugnisanerkennung der Bezirksregierung Düsseldorf mit Umrechnung der Gesamtnote (nur für deutsche Staatsangehörige)
Wenn zutreffend:
- Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung im Heimatland (amtlich beglaubigte Kopie)
- Zeugnis der Feststellungsprüfung (amtlich beglaubigte Kopie) mit Vorbildungsnachweis
- Nur für Inhaber eines International Baccalaureate (IB): Amtlich beglaubigte Kopie des IB-Zeugnisses mit Nachweis der durchgängigen, d.h. zweijährig aufsteigenden, Belegung der Prüfungsfächer.
- Amtlich beglaubigte Kopien sowie Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch) der Studiennachweise mit Fächer- und Notenaufstellung (Transcript of Records)
Sie können sich für maximal 9 Studiengänge bewerben. Bei Mehrfachbewerbungen reichen Sie bitte die entsprechenden Anträge auf Zulassung zusammen mit nur einem Satz der übrigen o.g. Unterlagen ein.
Postadresse:
Universität zu Köln
International Office, Team Zulassung
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
5. Zulassung
Wenn Sie im Auswahlverfahren einen Studienplatz bekommen, erhalten Sie eine Zulassung für Ihr gewünschtes Studienfach online in Ihrem KLIPS 2.0-Bewerberaccount. Den Status Ihrer Bewerbung verfolgen Sie bitte fortlaufend in Ihrem KLIPS 2.0-Bewerberaccount.
6. Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt im International Office der Universität zu Köln.
Für Ihre Einschreibung müssen Sie innerhalb der Einschreibefrist, die auf dem Zulassungsbescheid vermerkt ist,
- den Semesterbeitrag vollständig bezahlen
- Ihr Foto für Ihren elektronischen Studierendenausweis (UCCard) im KLIPS 2.0-System hochladen und
- die für eine rechtsgültige Einschreibung notwendigen Unterlagen einreichen.
Die Unterlagen müssen bis zum Ablauf der Einschreibefrist im International Office der Universität zu Köln eingegangen sein (Upload, persönliche Abgabe oder per Post).
In Ihrem KLIPS 2.0-Bewerberaccount wird angezeigt, welche Unterlagen Sie für die Einschreibung in welcher Form einreichen müssen.
Nach erfolgter Einschreibung schicken wir Ihnen den Studierendenausweis (UCCard) per Post zu. Bitte achten Sie darauf, in KLIPS 2.0 eine gültige deutsche Postadresse zu hinterlegen.
Besucheradresse: (Zur Zeit finden keine persönlichen Sprechstunden statt, Sie können aber Ihre Unterlagen in den Briefkasten vor dem Service Point / International Office werfen.)
Universität zu Köln
International Office
Studierenden Service Center, EG
Universitätsstr. 22a
50937 Köln
Postadresse:
Universität zu Köln
International Office, Team Zulassung
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln