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Deutsche Staatsangehörige mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Bitte reichen Sie alle Dokumente zur Bewerbung als Upload in Ihrem Klips-Basis-Account ein.
1. Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses
Deutsche Staatsbürger*innen, die im Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erworben haben, haben die Möglichkeit kostenfrei eine Zeugnisanerkennung mit Umrechnung der Gesamtnote bei einer deutschen Zeugnisanerkennungsstelle zu beantragen.
Wenn Sie in NRW studieren möchten ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Für die jeweiligen Bundesländer haben wir eine Liste aller Zeugnisanerkennungsstellen für Sie zusammengestellt. Ob Ihr ausländischer Sekundarschulabschluss (bzw. ihre universitäre Vorbildung) in Deutschland anerkannt ist und einer deutschen HZB entspricht, können Sie hier prüfen: https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/
Sollten Sie rechtzeitig zur Bewerbungsfrist über eine Zeugnisanerkennung verfügen, reichen Sie diese bitte im Bewerbungsportal Klips 2.0 mit ein.
2. Sprachnachweis für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsbürger*innen müssen, wenn Sie im Ausland die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erworben haben, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache mittels eines anerkannten Sprachzeugnisses nachweisen. Die deutsche Staatsbürgerschaft allein ist kein Sprachnachweis. Folgende Sprachzeugnisse werden anerkannt:
- TestDaF TDN 4 in allen Prüfungsteilen
- DSH 2*
- Deutsches Sprachdiplom, Stufe II der KMK (DSD II)
- Telc C1 Hochschule
- Telc C2
- Goethe-Institut C1-Zertifikat
- ÖSD C2
- Feststellungsprüfung (FSP) mit Fach Deutsch
* Nur DSH von Hochschulen mit registrierten Prüfungsordnungen nach den Bestimmungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).
Ausnahmen bzw. als gleichwertig anerkannt werden, laut geltender DSH-Ordnung, u.a. bestimmte internationale Schulabschlüsse, z.B. aus deutschsprachigen Regionen. Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Besondere Bewerbungssvoraussetzungen
Für bestimmte Studienfächer gelten besondere Bewerbungsvoraussetzungen. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Webseiten:
Bachelor-Studiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (WISO)
Bachelor (dual) Klinische Pflege
Bachelor (dual) Angewandte Hebammenwissenschaft
Bundesweites Auswahlverfahren für Medizin/Zahnmedizin (Hochschulstart)
3. Studienangebot
Unser gesamtes Studienangebot finden Sie im Studienorientierungsportal der Universität zu Köln.
Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) informiert Sie über das Studienangebot an allen Hochschulen in Deutschland.
4. Bewerbung - Fristen
Bewerbung zum 1. Fachsemester für folgendes Fach | Ihre Bewerbung erfolgt über | Fristen (Eingangsdatum) |
---|---|---|
Human- und Zahnmedizin - Staatsexamen (Stiftung für Hochschulzulassung, Hochschulstart / DoSV - Dialogorientiertes Serviceverfahren) | Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) unter www.hochschulstart.de. Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Fristen (Alt- und Neu-AbiturientInnen)! | Siehe Webseite Hochschulstart |
DoSV-Studiengänge • 1-Fach- und Verbund-Bachelor und • 1. Prüfung Rechtswissenschaften | Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal Klips 2.0 der Universität zu Köln. | Wintersemester: ⇨ 15.07. Sommersemester: ⇨ 15.01. |
1-Fach-Bachelor ohne Zulassungsbeschränkung • Chemie • Erd- und Klimaphysik • Geowissenschaften • Mathematik • Physik • Wirtschaftsmathematik | Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal Klips 2.0 der Universität zu Köln. | Wintersemester: |
Mehrfachstudiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC) • Lehramt-Studiengänge und • 2-Fach-Bachelor | Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal Klips 2.0 der Universität zu Köln. | Wintersemester: ⇨ 15.07. Sommersemester: ⇨ 15.01. |
2-Fach-Bachelor ohne Zulassungsbeschränkung • Archäologie • Niederlandistik • Slavistik • Skandinavistik/Fennistik | Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal Klips 2.0 der Universität zu Köln. | Wintersemester: ⇨ 31.08. Sommersemester: ⇨ |
5. Bewerbung - Unterlagen
Bei einer Bewerbung für die Fächer Medizin und Zahnmedizin:
Sie brauchen keine Bewerbungsunterlagen an die Universität zu Köln zu schicken, da Sie die Unterlagen bereits bei Hochschulstart eingereicht haben.
Der Deutschnachweis ist bis spätestens zur Einschreibung einzureichen. (Upload)
Bei einer Bewerbung für alle anderen grundständigen Studiengänge:
Zusammen mit Ihrer online-Bewerbung laden Sie bitte folgende Dokumente in Ihr Klips 2.0-Basis-Account (Upload). Das Dezernat Internationales behält sich vor, jederzeit beglaubigte Unterlagen anzufordern.
- Kopie Ihres Reisepasses/Personalausweises
- Sekundarschulabschluss mit Fächer- und Notenaufstellung sowie Übersetzung falls nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt
- Nachweises der deutschen Sprache (DSH-2 / TestDaF 4x4 oder Äquivalent, vgl. Punkt 2) (kann bis spätestens zum Ende der Einschreibefrist nachgereicht werden)
- optional: Zeugnisanerkennung der Bezirksregierung Düsseldorf mit Umrechnung der Gesamtnote
Wenn zutreffend:
- Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung im Heimatland
- Zeugnis der Feststellungsprüfung mit Vorbildungsnachweis
- Nur für Inhaber eines International Baccalaureate (IB): IB-Zeugnis mit Nachweis der durchgängigen, d.h. zweijährig aufsteigenden, Belegung der Prüfungsfächer.
- Studiennachweise mit Fächer- und Notenaufstellung (Transcript of Records)sowie Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch)
6. Zulassung
Wenn Sie im Auswahlverfahren einen Studienplatz bekommen, erhalten Sie eine Zulassung für Ihr gewünschtes Studienfach online in Ihrem KLIPS 2.0-Basis-Account. Den Status Ihrer Bewerbung verfolgen Sie bitte fortlaufend in Ihrem KLIPS 2.0-Basis-Account.
7. Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt im Dezernat Internationales der Universität zu Köln.
Für Ihre Einschreibung müssen Sie innerhalb der Einschreibefrist, die auf dem Zulassungsbescheid vermerkt ist,
- den Semesterbeitrag vollständig bezahlen und
- die für eine rechtsgültige Einschreibung notwendigen Unterlagen einreichen.
Die Unterlagen müssen bis zum Ablauf der Einschreibefrist im Dezernat Internationales der Universität zu Köln eingegangen sein (Upload).
In Ihrem KLIPS 2.0-Basis-Account wird angezeigt, welche Unterlagen Sie für die Einschreibung uploaden müssen.
Neu: Beachten Sie wichtige Hinweise zum Nachweis der Versicherungspflicht.
Bitte entnehmen Sie alle notwendigen Informationen zum Studierendenausweis und zum Deutschlandsemesterticket der Seite unseres Studierendensekretariats.