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Bewerbungsverfahren für EU-Bürger*innen


Folgendes Verfahren gilt für EU-Bürger*innen und EWR-Bürger*innen (Island, Liechtenstein, Norwegen)

Ausnahme: Das Verfahren gilt ebenfalls für Nicht-EU/EWR-Bürger*innen, die Deutschen bzw. EU/EWR-Bürger*innen zulassungsrechtlich gleichgestellt sind: Sie besitzen eine Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen (EU/EWR-Sekundarschul- bzw. Hochschulabschluss). ODER: Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland und sind mit einer/m Deutschen oder einer/m EU/EWR-Staatsangehörigen verheiratet (gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften) bzw. können Verwandtschaft in gerader Linie mit einer/m EU/EWR-Staatsangehörigen, die/der in Deutschland wohnhaft ist, nachweisen (Artikel 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004).

Alle Dokumente zur Bewerbung sind als Upload in das Klips-Basis-Account einzureichen.