Bewerbungsverfahren für EU-Bürger*innen
Folgendes Verfahren gilt für EU-Bürger*innen und EWR-Bürger*innen (Island, Liechtenstein, Norwegen)
Ausnahme: Das Verfahren gilt ebenfalls für Nicht-EU/EWR-Bürger*innen, die Deutschen bzw. EU/EWR-Bürger*innen zulassungsrechtlich gleichgestellt sind: Sie besitzen eine Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen (EU/EWR-Sekundarschul- bzw. Hochschulabschluss). ODER: Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland und sind mit einer/m Deutschen oder einer/m EU/EWR-Staatsangehörigen verheiratet (gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften) bzw. können Verwandtschaft in gerader Linie mit einer/m EU/EWR-Staatsangehörigen, die/der in Deutschland wohnhaft ist, nachweisen (Artikel 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004).
Alle Dokumente zur Bewerbung sind als Upload in das Klips-Basis-Account einzureichen.
1. Voraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung und Deutschnachweis)
2. Studienangebot
3. Bewerbung - Fristen
Bewerbung zum 1. Fachsemester für folgendes Fach | Ihre Bewerbung erfolgt über | Fristen (Eingangsdatum) |
Human- und Zahnmedizin - Staatsexamen (Stiftung für Hochschulzulassung, Hochschulstart / DoSV - Dialogorientiertes Serviceverfahren) | Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) unter www.hochschulstart.de. Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Fristen (Alt- und Neu-AbiturientInnen)! Hinweis: Wir empfehlen, einen TMS (Test für medizinische Studiengänge) mit der Bewerbung einzureichen https://www.tms-info.org/. vgl.: Bundesweites Auswahlverfahren für Medizin/Zahnmedizin (Hochschulstart) Beachten Sie, dass zur Einschreibung an der Universität zu Köln ein anerkannter Deutschnachweis einzureichen ist, vgl. Punkt 1b). | Siehe Webseite Hochschulstart |
DoSV-Studiengänge (DoSV - Dialogorientiertes Serviceverfahren) mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC) • 1-Fach- und Verbund-Bachelor und • 1. Prüfung Rechtswissenschaften | Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal Klips 2.0 der Universität zu Köln. Vorab müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) unter www.hochschulstart.de registrieren. Dort erhalten Sie die Benutzerdaten (BID/BAN-Nummer), die Sie anschließend bei der Onlinebewerbung bei Klips 2.0 eintragen müssen. Mehr zum DoSV finden Sie auf den Webseiten von Hochschulstart unter www.hochschulstart.de Hinweis: Studieneignungstest für 1-Fach Bachelor Psychologie | Wintersemester: ⇨ 15.07. Sommersemester: ⇨ 15.01. |
1-Fach-Bachelor ohne Zulassungsbeschränkung • Chemie • Erd- und Klimaphysik • Geowissenschaften • Mathematik • Physik • Wirtschaftsmathematik | Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal Klips 2.0 der Universität zu Köln. | Wintersemester: ⇨ 31.08. Sommersemester: ⇨ |
Mehrfachstudiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC) • Lehramt-Studiengänge und • 2-Fach-Bachelor | Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal Klips 2.0 der Universität zu Köln. | Wintersemester: ⇨ 15.07. Sommersemester: ⇨ 15.01. |
2-Fach-Bachelor ohne Zulassungsbeschränkung • Archäologie • Niederlandistik • Slavistik • Skandinavistik/Fennistik | Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal Klips 2.0 der Universität zu Köln. | Wintersemester: ⇨ 31.08. Sommersemester: ⇨ |
4. Bewerbung - Unterlagen
Bei einer Bewerbung für die Fächer Medizin und Zahnmedizin:
Sie brauchen keine Bewerbungsunterlagen an die Universität zu Köln zu schicken, da Sie die Unterlagen bereits bei Hochschulstart eingereicht haben.
Der Deutschnachweis ist bis spätestens zur Einschreibung einzureichen. (Upload)
Bei einer Bewerbung für alle anderen grundständigen Studiengänge:
Zusammen mit Ihrer online-Bewerbung laden Sie bitte folgende Dokumente in Ihr Klips 2.0-Basis-Account (Upload). Das Dezernat Internationales behält sich vor, jederzeit beglaubigte Unterlagen anzufordern.
- Kopie Ihres Reisepasses/Personalausweises
- Sekundarschulabschluss mit Fächer- und Notenaufstellung sowie Übersetzung falls nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt
- Nachweis der deutschen Sprache (DSH-2 / TestDaF 4x4 oder Äquivalent, vgl. Punkt 1) (kann bis spätestens zum Ende der Einschreibefrist nachgereicht werden)
- optional: Zeugnisanerkennung der Bezirksregierung Düsseldorf mit Umrechnung der Gesamtnote (nur für deutsche Staatsangehörige)
Wenn zutreffend:
- Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung im Heimatland
- Zeugnis der Feststellungsprüfung mit Vorbildungsnachweis
- Nur für Inhaber eines International Baccalaureate (IB): IB-Zeugnis mit Nachweis der durchgängigen, d.h. zweijährig aufsteigenden, Belegung der Prüfungsfächer.
- Studiennachweise mit Fächer- und Notenaufstellung (Transcript of Records)sowie Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch)
5. Zulassung
Wenn Sie im Auswahlverfahren einen Studienplatz bekommen, erhalten Sie eine Zulassung für Ihr gewünschtes Studienfach online in Ihrem KLIPS 2.0-Basis-Account. Den Status Ihrer Bewerbung verfolgen Sie bitte fortlaufend in Ihrem KLIPS 2.0-Basis-Account.
6. Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt im Dezernat Internationales der Universität zu Köln.
Für Ihre Einschreibung müssen Sie innerhalb der Einschreibefrist, die auf dem Zulassungsbescheid vermerkt ist,
- den Semesterbeitrag vollständig bezahlen und
- die für eine rechtsgültige Einschreibung notwendigen Unterlagen einreichen.
Die Unterlagen müssen bis zum Ablauf der Einschreibefrist im Dezernat Internationales der Universität zu Köln eingegangen sein (Upload).
In Ihrem KLIPS 2.0-Basis-Account wird angezeigt, welche Unterlagen Sie für die Einschreibung uploaden müssen.
Neu: Beachten Sie wichtige Hinweise zum Nachweis der Versicherungspflicht.
Bitte entnehmen Sie alle notwendigen Informationen zum Studierendenausweis und zum Deutschlandsemesterticket der Seite unseres Studierendensekretariats.