Erasmus Personalmobilität (Staff mobility)
Staff Mobility
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Vorgegebene Fahrtkostenpauschale (abhängig von der Distanz)
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
Das Verfahren an der Universität zu Köln wird gemeinsam von der Personabteilung und dem International Office betreut. In der Regel führen wir im Oktober / November eine Informationsveranstaltung für alle interssierten Mitarbeiter/innen der UzK durch. Bewerbungsfrist ist dann jeweils der 15.1. für das jeweilige Jahr.
Informationen zum Download
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Frau Christiane Biehl, M.A.
International Office
SSC
Raum 1.204
Telefon
0221/ 470 - 2769
E-Mail: c.biehl@verw.uni-koeln.de