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Vereinfachter Spendennachweis

Spenden bis zu 300 Euro können auch ohne Spendenbescheinigung beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel reicht dafür eine Kopie Ihres Kontoauszuges. Foto: Fabian Stuertz

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt eingereicht werden (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV). Alles was Sie dafür brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges und falls vom Finanzamt gewünscht -  diese Bestätigung über die Gemeinnützigkeit der Stiftung Studium und Lehre. Sollten Sie dennoch eine Zuwendungsbescheinigung wünschen, so sprechen Sie uns gerne an.

 

Sie möchten der Universität zu Köln spenden und haben Fragen?

Yvonne Ayoub

Leiterin der Stabsstelle Universitätsförderung
Tel: 0221/470-5921
E-Mail: yvonne.ayoub(at)uni-koeln.de

Steffen Beuys

Referent in der Stabsstelle Universitätsförderung
Tel: 0221/470-1857
E-Mail: steffen.beuys(at)uni-koeln.de