Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität zu Köln
Gute wissenschaftliche Praxis wird an der Universität zu Köln als Voraussetzung für Forschung und Lehre mit höchster Qualität gesehen. Sie stellt die Basis für die nationale wie internationale Anerkennung einer Hochschule, die Attraktivität für Studierende, Nachwuchswissenschaftler/innen und Wissenschaftler/innen, und zudem die Attraktivität für die Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen und die Förderung durch Drittmittelgeber dar.
Die Kommission zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis wurde im Jahr 2008 gegründet. Zuvor waren die von ihr übernommenen Aufgaben durch die bis 2008 existierende Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs wahrgenommen worden. Die Kommission setzt sich aus je einem Hochschullehrer je Fakultät, zwei Vertretern des akademischen Mittelbaus sowie der Ombudsperson zusammen. Den Vorsitz der Kommission hat die Prorektorin für Forschung qua Amt inne.
Zu den Aufgaben der Kommission gehört es, bei der Formulierung und Weiterentwicklung von Standards guter wissenschaftlicher Praxis mitzuwirken. Hierzu kann sie sowohl in eigener Initiative Entwicklungen aufgreifen, wie sie auch hochschulintern mit der Erstellung von Empfehlungen beauftragt werden kann.
Eine weitere Aufgabe ist es, Sachverhalte wie etwaiges Fehlverhalten aufzuklären. Sie arbeitet eng mit der Ombudsperson der Universität zusammen. Die Kommission klärt – auch unter Hinzuziehung von einschlägigen Fachgutachten – den Sachverhalt und bereitet auf dieser Grundlage Empfehlungen an das Rektorat vor.
Die Kommission zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis tagt in mehrmonatigen Abständen und kann bei besonderer Veranlassung einberufen werden. Dabei sind die zentralen Grundlagen für gute wissenschaftliche Praxis an der Universität zu Köln in der Ordnung zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausformuliert.
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