Betriebsärztlicher Dienst
Arbeitsmedizin ist ein wesentlicher Bestandteil des gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzes. Die Aufgabe des Betriebsarztes ist es, durch präventives Handeln Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu fördern, zu erhalten und wiederherzustellen. Dabei arbeitet der betriebsärztliche Dienst u. a. mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Personalräten und dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement zusammen.
Darüber hinaus ist der betriebsärztliche Dienst Ansprechpartner für sämtliche Fragen, die Sie und Ihren Arbeitsplatz in medizinischer Hinsicht betreffen.
Der Betriebsarzt unterliegt– wie jeder Arzt – vollumfänglich der ärztlichen Schweigepflicht. Diagnosen oder Befunde erfährt die Arbeitgeberin nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis.
Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beschreibt drei Arten der Arbeitsmedizinischen Vorsorge:
- Die Pflichtvorsorge ist dadurch gekennzeichnet, dass sie bei besonders gefährdenden Tätigkeiten mit tatsächlichen Belastungen/Gefährdungen veranlasst werden muss. Die Arbeitgeberin darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn in den letzten drei Monaten vor Beginn der Tätigkeit eine Pflichtvorsorge durchgeführt wurde. Diese ist zudem in festgelegten Intervallen zu wiederholen.
- Die Angebotsvorsorge hat die Arbeitgeberin den Beschäftigten anzubieten, die Beschäftigten müssen sie aber nicht wahrnehmen. Das Angebot muss schriftlich erfolgen und kann in regelmäßigen Abständen wahrgenommen werden. Ein Beispiel für die Angebotsvorsorge ist die Untersuchung zur Bildschirmvorsorge für Beschäftigte mit Bürotätigkeit.
- Die Wunschvorsorge ist den Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung anzubieten und/oder auf Verlangen der/des Beschäftigten durch die Arbeitgeberin zu ermöglichen, es sei denn auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen. Ein Beispiel für Wunschvorsorge sind z.B. individuelle Gesundheitsbeeinträchtigungen, die einen Zusammenhang mit der Arbeit aufweisen und ggf. durch technische, organisatorische Maßnahmen oder dem Bereitstellen von Persönlicher Schutzausrüstung verbessert werden können. Als MitarbeiterIn können sie sich bei Bedarf an einer solchen Vorsorge mit Ihrer Führungskraft in Verbindung setzen.
Vorgehen bei der Vorsorge
Vorgesetzte verwenden bei Neueinstellungen den "Erfassungsbogen".
Die Personalsachbearbeitung beauftragt damit unmittelbar die notwendige Pflichtvorsorge bzw. unterbreitet dem/der zukünftigen Beschäftigten das Angebot für die Angebotsvorsorge. Nach der Beauftragung setzen sich die AnsprechpartnerInnen der medical airport service GmbH mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin abzustimmen. Unter Umständen übersendet der/die AnsprechpartnerIn Ihnen direkt einen Anamnesebogen, der ausgefüllt mit zur Untersuchung gebracht werden muss.
Zur Beauftragung der arbeitsmedizinischen Vorsorge im bestehenden Beschäftigungsverhältnis ist es ebenfalls notwendig, dass Sie sich über Ihre Führungskraft an Ihre Personalsachbearbeitung wenden.
Einstellungsuntersuchungen
Aus Anlass der Einstellung werden grundsätzlich keine Einstellungsuntersuchungen durchgeführt. Sollten eine Einstellungsuntersuchung bei einer/m zukünftigen MitarbeiterIn notwendig sein, informiert die/der Vorgesetzte bitte rechtzeitig vor der Einstellung die zuständige Personalsachbearbeitung.
Eignungsuntersuchungen
Gesetzlich notwendige Eignungsuntersuchungen werden automatisch im Rahmen der Einstellung von der zuständigen Personalsachbearbeitung beauftragt.
Zur Beauftragung einer arbeitsmedizinischen Vorsorge (auch vor dienstlich veranlassten Auslandsreisen) ist es notwendig, dass Sie sich über Ihre Führungskraft an Ihre Personalsachbearbeitung wenden.
Angestellte der Universitätsklinik, sowie PJler und Medizinstudent*innen wenden sich bitte an den Betriebsarzt der Universitätsklinik über betriebsarzt
uk-koeln.de.
Ihre Betriebsärzt*innen
Kontakt
Beschäftigte der Universitätsklinik, sowie PJler und Medizinstudent*innen wenden sich bitte an den Betriebsarzt der Universitätsklinik über betriebsarzt@uk-koeln.de / Terminvereinbarung Vorsorge / Sprechstunden: : +49 221 478-6091.
Ort:
Liliencronstr. 6, Raum 210
Terminanfragen:
Für Vereinbarungen von Terminen für arbeitsmedizinische Vorsorgen, die über die Personalsachbearbeitung beauftragt wurden oder allgemeine Anfragen sind wir unter der E-Mail-Adresse arbeitsmedizin-k
medical-gmbh.de jederzeit für Sie erreichbar.
Tel.: 0221 470 1915 (telefonisch nur allgemeine Anfragen, Terminanfragen bitte per Mail)