FAQs
Allgemeine Informationen
Ich habe eine spezielle Frage zum Heizen oder dem Stromverbrauch
Ich habe eine tolle Idee, Energie zu sparen – wem sage ich das?
Senden Sie uns Ihren Vorschlag über das Kontaktformular mit der Betreffzeile "Idee zum Energiesparen".
Wo kann ich mich über das Thema Nachhaltigkeit an der Uni Köln informieren?
Bleiben die Mensen geöffnet?
Bleiben die Getränke-/Eis-/Süßigkeitenautomaten bestehen?
Die Automaten werden vom Studierendenwerk betrieben. Zum Thema Automaten erstellt das Werk zurzeit ein Konzept. Saisonal bedingt werden die Eisautomaten im Winter generell ausgeschaltet. Ob die anderen Automaten auch ausgeschaltet werden, ist derzeit noch nicht beschlossen.
Heizung
Wird beim Heizen berücksichtigt, dass es in der Uni unterschiedlich gut sanierte Gebäude und Zimmer gibt, die jeweils angepasste Heiztemperaturen benötigen?
Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit ist gemäß EnSikuMaV §6 auf max. 19°C einzustellen. Gut sanierte Gebäude haben dann einen geringeren Verbrauch an Energie.
Was kann ich tun, um zu sparen?
Werden die Gemeinschaftsflächen, Gänge und Flure in den Gebäuden beheizt oder bleiben diese kalt?
Die Thermostatventile von in Lagerräumen, Fluren und Treppenhäusern installierten Heizkörpern werden in Nullstellung (Frostsicherung) gebracht, soweit dies möglich ist.
In der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen steht in § 5, Absatz 1: “In öffentlichen Nichtwohngebäuden ist die Beheizung von Gemeinschaftsflächen untersagt, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen.“ (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV)
Werden die einzelnen Abteilungen mit geeichten Thermometern ausgestattet, um die Temperatur prüfen und vergleichen zu können?
Das ist nicht notwendig. Bei richtiger Einstellung der Raumheizung / des Thermostats wird die Solltemperatur von 19°C erreicht und gehalten.
Mit welchen Temperaturen muss ich im Winter an meinem Arbeitsplatz rechnen?
Die Raumtemperatur soll 19 Grad Celsius nicht überschreiten, aber auch nicht unterschreiten.
Die Betriebszeiten der Heizung werden reduziert, d.h. die Heizungsanlagen werden in der Heizperiode (1.Okt.-30.Apr) erst ab einer Tages‐Außentemperatur von 15°C eingeschaltet und die Nachtabsenkung wird länger wirksam.
Anpassung an die Nutzungszeiten und Nutzungen (Nacht-, Ferienabsenkung, Leerstände etc.): Die Vorgaben finden Sie in § 6 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV). Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden: für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit sind nur noch 19° C zulässig.
Wird auch das warme Wasser abgeschaltet?
Ja, die Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, d.h. dezentrale Geräte, die überwiegend dem Händewaschen dienen, sind außer Betrieb zu nehmen. Ausgenommen sind Werkstätten, Kinderbetreuung, Behindertentoiletten, Mensen und Sportbereiche. Die Vorgaben finden Sie in § 7 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV).
Was muss ich bei der Bedienung des Thermostaten beachten?
Einstellung der Raumheizung/Thermostatventile auf 19°C. Thermostatventile: An den Heizungen auf einen Teilstrich vor der "3" (3 entspricht 20°C, ein Teilstrich entspricht ca. 1°C).
Eine um 1 °C geringere Raumtemperatur entspricht 6 % weniger Energieverbrauch.
Werden die Heizungen zentral auf eine "Höchsttemperatur" geschaltet?
Eine Höchsttemperatur ist schon allein aus technischen Gründen vorgesehen, da das Heizwasser nicht beliebig erhitzt werden kann. Das Temperaturniveau ist jedoch bei verschiedenen Gebäuden der Universität zu Köln unterschiedlich und hängt von der Auslegung des Systems ab. Eine Absenkung dieser Vorlauftemperatur führt nicht zwangsläufig zur einer Absenkung des Verbrauches. Den größten Einfluss hat die Regelung der Raumtemperatur.
Lohnt es sich, bestimmte Räume nicht zu heizen?
Ja. Unbenutzte Räume sollten nicht beheizt werden.
Warum lassen sich Licht und Heizungen in bestimmten Bereichen nicht individuell ausschalten?
Dies ist abhängig von der Gebäudeinstallation. Bei älteren Gebäuden ist auch die Technikausstattung entsprechend. Sie kann und wird erst in aufwändigen Sanierungen entsprechend der Möglichkeiten erneuert.
Wie soll ich mein Büro lüften
Im Sommer, wenn es heiß ist: Morgens mit weit geöffneten Fenstern lüften, damit kühle Luft in das Büro kommt.
Im Winter bitte nur stoßlüften: 5 – 10 Minuten die Fenster weit öffnen. Bitte die Fenster dann nicht „auf Kipp“ stellen. Sonst heizen Sie für draußen mit.
Darf ich einen Heizlüfter/Ventilator nutzen?
Die Nutzung von Heizlüftern und Ventilatoren ist untersagt.
Gibt es Sonderregelungen, was die Heiztemperaturen angeht, für die Zimmer von gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeiter*innen?
Für Kolleg*innen mit Schwerbehinderung gilt die Temperaturreduktion nicht. Maßgeblich dafür ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV). In § 6, Absatz 4 steht dort: Die Höchstwerte für die Lufttemperatur nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 gelten nicht, soweit Beschäftigte durch die niedrigere Lufttemperatur in ihrer Gesundheit gefährdet sind und sonstige Schutzmaßnahmen nicht möglich oder ausreichend sind.
Was mache ich, wenn es in meinem Zimmer (gefühlt) zu kalt wird?
Licht und elektrische Geräte
Gilt sparen auch für das Licht?
Ja. Schalten Sie bitte das Licht aus, wenn Sie Ihr Büro verlassen. Achten Sie bitte darauf, dass das Licht in unbenutzten Räume ausgeschaltet ist. Wenn das Tageslicht ausreicht, sollten Sie auf Kunstlicht verzichten.
Gibt es in meinem Gebäude besondere Regelungen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Führungskraft, die Sie darüber informieren kann, ob es besondere Regelungen in Ihrem Gebäude oder Bauteil gibt. Bitte schauen Sie regelmäßig auf die Seite „Aktuell"
Welche elektrischen Geräte sollen abgeschaltet werden?
Besprechen Sie sich mit Ihrer Führungskraft, welche elektrischen Geräte sinnvollerweise ganz oder teilweise abgeschaltet werden können. Ideen dazu finden Sie hier.
Warum brennt das Licht an manchen Orten der Universität, auch wenn niemand da ist?
Einige Gebäude der Universität, wie z.B. das Hauptgebäude, sind baurechtlich eine Versammlungsstätte. Hier ist baurechtlich eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben, daher ist ein Teil der Leuchten in Fluren und Treppenhäusern in Dauerschaltung. Im Hauptgebäude finden Veranstaltung statt, die teilweise bis 24:00 Uhr andauern, erst danach kann die Beleuchtung in den Fluren reduziert werden. Im Zuge der Sanierung des Hauptgebäudes, die in Teilbereichen bereits begonnen hat bzw. schon abgeschlossen ist, wird die Beleuchtungssteuerung auf Konstantlichtregelung (tageslichtgesteuert) mit Präsenzmeldern umgerüstet. Dies gilt für sämtliche Räume einschließlich WCs.
Können elektrische Geräte über eine Zeitschaltuhr geregelt werden?
Die Abteilung 53.3 empfiehlt diese Schalt-Geräte nicht. Hintergrund ist, dass es zu Spannungsspitzen kommen kann, wenn mehrere Geräte über eine Uhr gesteuert werden sollten. Der Wert der hierdurch ggf. beschädigten Geräte dürfte die eingesparten Energiekosten bei weitem übersteigen.
Wir möchten hier noch einmal an die Sorgfalt und das Mitdenken der Mitarbeiter*innen in Lehre und Forschung und der Verwaltung appellieren, die in Frage kommenden Geräte entsprechend selbstständig nach Dienstschluss auszuschalten, von Netz zu trennen oder die Energie Sparmöglichkeiten in den Geräteeinstellungen zu nutzen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass bestimmte netzwerkgebundene Geräte wie z.B. Kopierer/Drucker und Telekommunikationsanlagen (Telefone und Fax-Geräte) wegen der erforderlichen eingestellten Konfigurationen nicht vom Netzstrom getrennt werden sollten.
Organisation Lehre/Forschung/Arbeit
Finden Vorlesungen nur online statt?
Die Universität hält an der Präsenzlehre im Wintersemester 22/23 fest.
Was regelt der Arbeitsschutz bezüglich der Raumtemperatur am Arbeitsplatz?
Homeoffice
Die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice kann entsprechend der bestehenden Regeln an der Universität zu Köln genutzt werden.
Wie kann ich beim digitalen Arbeiten Energie sparen?
Ein bewusstes Verhalten im Umgang mit digitalen Geräten und Werkzeugen kann zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zum Energiesparen beitragen.
Suchmaschinen: Jede einzelne Sucheingabe erfordert den Einsatz mehrerer Server, die Informationen hin und herleiten. Eine einzige Google-Suche verursacht zwischen 0,2 und 7 Gramm Kohlendioxidemissionen - 7 Gramm entsprechen in etwa einer Autofahrt von 15 Metern.
Video-Streaming: Einer Stunde Video-Streaming erzeugt 55 Gramm Kohlendioxidemissionen - das entspricht dem in etwas der dreimaligen Nutzung eines einen durchschnittlichen Wasserkochers.
Emails: E-Mails, die an mehrere Kontakte geschickt werden oder große Datenmengen enthalten, können bis zu 50 Gramm Kohlendioxid erzeugen.
Das können Sie tun:
- Streaming auf einem kleineren Bildschirm (der CO2-Fußabdruck beim Streaming auf einem 50-Zoll-Fernseher ist etwa 4,5x so groß wie der auf einem Laptop).
- Beschränken Sie das Streaming auf Inhalte, die Sie wirklich sehen möchten und vermeiden Sie es, im Hintergrund Anwendungen laufen zu lassen.
- Leeren Sie regelmäßig Ihren Posteingang, das Spam-Fach und bestellen Sie unnötige Newsletter ab. Leeren Sie den Suchverlauf und löschen Sie Caches regelmäßig.
- Erwägen Sie die Verwendung von Ecosia als primäre Suchmaschine. Hier werden entstehende Emissionen durch das Pflanzen von Bäumen kompensiert.
- Verwenden Sie Ihr aktuelles Gerät so lange wie möglich wie möglich (warten Sie mit dem Kauf der neuesten Technologie)
- Recyceln/Reparieren Sie "kaputte" Elektronik
- Stecken Sie Geräte aus, wenn sie aufgeladen sind.
Woher bekomme ich die Plakate für die Energiesparkampagne?
Die Plakate zu "Wir machen was aus" können in der Hausdruckerei angefragt werden, die entsprechenden Druckdaten sind dort bereits hinterlegt. Sie stehen auch zum Download (Plakat 1, Plakat 2) bereit.
Kontaktieren Sie uns!
Wir freuen uns über Hinweise, beantworten gerne Fragen und geben weitere Informationen zum Energiesparen: Kontakt.