Auf Mineralwasserflaschen muss wie auf den Verpackungen der meisten Lebensmittel gemäß Paragraph 7 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden.
‚Ach so‘, werden Sie jetzt denken, also wieder so ein Gurkengesetz der EU. Schließlich ist natürliches Mine-ralwasser – wenn die Flaschen fest verschlossen sind doch wohl nahezu unbegrenzt haltbar. Bei kohlensäurehaltigen Mineralwässern unterstützt darüber hinaus auch die Kohlensäure die Haltbarkeit.
Außerdem: Welches Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben wird, liegt allein im Ermessen des Herstellers. Bei Mineralwasser in Glas-Flaschen sind es meistens zwei Jahre, bei Mineral-wasser in PET (Polyethylenterephthalat)-Flaschen etwa ein Jahr
Also wirklich schierer Unsinn? Überlegen wir einmal kurz, was mit dem Wasser in der Flasche im Laufe der Zeit passieren kann. Das Eindringen von Keimen in dichte Flaschen kann ausgeschlossen werden. Auch ein Gasaustausch durch die dicken Wände von Glasflaschen ist zu vernachlässigen.
Anders bei den beliebten leichten PET-Flaschen. Hier dringen geringen Mengen Sauerstoff (im ppm-Bereich) in die Flasche ein. Kohlendioxid diffundiert in beträchtlichem Maße nach außen, außerdem reagiert das Wasser mit der PET-Flasche. Das bedeutet, nach längerer Lagerzeit wird es schal und riecht nach ‚Kunststoff‘.
Anders als bei Bier oder Wein verändert Sauerstoff dagegen den Geschmack nicht. Reines Was-ser enthält keine oxidationsempfindlichen Aromastoffe.
Übrigens, auch unsere Sensorik lässt sich normen: DIN 10968:2003-12. Aber wer will es schon so genau wissen?“
Es antwortete Dr. Axel Czybulka vom Institut für Anorganische Chemie.