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Vergabe, Zoll und Embargo

Die UzK ist als öffentliche Einrichtung dazu verpflichtet, zur Deckung ihrer Bedarfe geordnete Vergabeverfahren durchzuführen. Die Beschaffungsrichtlinie der UzK bildet dafür die Grundlage. Ein- und Ausfuhren aus bzw. in Drittstaaten (nicht EU-Länder) von gegenständlichen Lieferungen unterliegen Zollvorschriften, die Ausfuhren zudem Exportkontrollen (Embargoprüfung sowie Dual-Use-Relevanz). Die Abrechnung von Reisekosten für Dienstreisen und Fortbildungsreisen erfolgt nach den Vorgaben des Landesreisekostengesetzes (LRKG). Die UzK stellt verschiedene Handreichungen bereit, um die korrekte Abrechnung von entsprechenden Kosten zu erleichtern und sicherzustellen.


Beschaffung und Vergabe

Zoll und Embargo

Reisekosten