Transparente und ordnungsgemäße Verfahren
An der UzK sind Zuständigkeiten transparent und nachvollziehbar festgelegt. Entscheidungsprozesse werden durch formale Ordnungen geregelt und ihre Ergebnisse transparent dokumentiert. Die Grundordnung regelt die im Hochschulgesetz NRW genannten Aufgaben der Universität und gibt einen Überblick über die Gremien, ihre Zusammensetzung und Zuständigkeiten. Die Verfahrensordnung regelt die Rahmenbedingungen für konkrete Entscheidungsverfahren. Die Veröffentlichung von Ordnungen und zu veröffentlichenden Beschlüssen erfolgt über die Amtlichen Mitteilungen, die den Regelwerken der Verkündungsordnung unterliegen. Die UzK setzt alle gesetzlichen Regelungen zur Archivierung sowie zur Aufbewahrung von Akten, Dokumenten und Daten sowie zur Akteneinsicht um. In allen Verfahren legt die UzK großen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Fragen der Befangenheit. Auch bei Personalentscheidungen, Prüfungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen ausschließlich sachliche Kriterien. Daher hat die UzK insbesondere für die Anwendung in Berufungsverfahren, Kommissionen und Ausschüssen, bei Evaluationen von wissenschaftlichen und sonstigen Einheiten der UzK sowie bei Begutachtungen Grundsätze zu Fragen der Befangenheit formuliert.
Grund- und Verfahrensordnung
Festlegung von Zuständigkeiten
- Geschäftsverteilungsplan der UzK
- Unterschriftsordnung für die Verwaltung der Universität mitsamt Anlagen (nur für Universitätsangehörige)
Transparenz, Veröffentlichung, Archivierung und Dokumentation
- Verkündungsordnung
- Schriftgutordnung
- Empfehlungen für Aufbewahrungsfristen von Unterlagen an nordrhein-westfälischen Hochschulen für die aktenführenden Stellen
- Hinweise zur Akteneinsicht und zum Datenschutz
Befangenheit