Studien- und Prüfungswesen
Die UzK fördert eine Lehr- und Lernkultur, die den Dialog aller Beteiligten wertschätzt und ihre Verantwortung für eine hohe Qualität in Studium und Lehre wahrnimmt. Die UzK gewährleistet faire Verfahren im Gesamtprozess der Studienzulassung von der Bewerbung und Auswahl bis zur Immatrikulation. Im Verlauf des Studiums gewährleistet die UzK rechtssichere und faire Prüfungen. Zudem bietet die UzK mit der Anregungs- und Beschwerdestelle für Lehre und Studium ihren Studierenden die Möglichkeit, an zentraler Stelle Hilfe zu erhalten sowie Anregungen und Beschwerden vorzubringen, denen nach einem geregelten Verfahren nachgegangen wird.
Lehr- und Lernkultur
Qualitätsmanagement
Studienzulassung
- Rahmenordnung für die Durchführung von Auswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen an der UzK
- Einschreibungsordnung der UzK
Prüfungen
- Hinweise zur Protokollierung von mündlichen Prüfungen des Justitiariats
- Prüfungsordnungen: Verfahrensablauf Rechtsprüfung
- Handreichung für die Änderung von Prüfungsordnungen
Anregungen und Beschwerden
- Richtlinie zur Funktion und Arbeitsweise der Anregungs- und Beschwerdestelle für Lehre und Studium sowie dem damit verbundenen Beschwerdemanagementsystem der UzK
- Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Funktion und Arbeitsweise der Anregungs- und Beschwerdestelle für Lehre und Studium sowie dem damit verbundenen Beschwerdemanagementsystem der UzK