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Die Meldestelle der Universität zu Köln nach dem Hinweisgeberschutzgesetz


Die Meldestelle im Kontext universitärer Anlaufstellen. 


Die Universität zu Köln hat eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Wenn Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen in der Universität zu Köln oder auch nur einen Verdacht haben, können Sie sich an diese Meldestelle wenden. Die Meldestelle hat den Fokus unter anderem auf Informationen über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Korruption, Datenschutzverstöße sowie Verstöße gegen Vorschriften, die die Produktion von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen betreffen.

Die Meldestelle nach HinSchG ist Teil eines umfassenden UzK-Beratungssystems aus zentralen und dezentralen Anlaufstellen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Diese sind auch weiterhin unmittelbar für Sie ansprechbar, z. B. für Meldungen und Beratungen zu Diskriminierung und Machtmissbrauch insbesondere die Zentrale Vertrauensstelle zum Schutz vor Diskriminierung und Machtmissbrauch der UzK.

Denn grundsätzlich gilt: Haben Sie Hinweise auf Fehlverhalten in der Universität? Dann teilen Sie uns dies bitte mit. Damit schützen und unterstützen Sie uns alle!

Die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz als Meldekanal


Wenn Sie die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz als Meldekanal nutzen wollen, gilt folgendes:

Ihre Daten behandeln wir vertraulich, auf Wunsch bleiben Sie anonym. Wir gehen allen Hinweisen verantwortungsvoll nach. Zur Stärkung der Vertraulichkeit hat die Universität für den Erstkontakt die Kanzlei HEUKING beauftragt. Als ausgelagerte Meldestelle wird die Kanzlei HEUKING Meldungen entgegennehmen, die erste Kommunikation mit hinweisgebenden Personen führen und dabei Vertraulichkeit wahren.

Schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau, nennen Sie den betroffenen Arbeitsbereich der Universität zu Köln, die beteiligten Personen, Zeit und Ort des Geschehens und teilen Sie Namen möglicher Zeug*innen mit. Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen.

Hinweisgebende Personen können ihre Meldungen über das Webformular WhistleFox abgeben:

Deutsch: 
https://whistlefox.heuking.de/start/universit%C3%A4t-zu-k%C3%B6ln/de/4333997FCA6B17E1C3F90660E1BFF468

Englisch: 
https://whistlefox.heuking.de/start/universit%C3%A4t-zu-k%C3%B6ln/en/4333997FCA6B17E1C3F90660E1BFF468


Alternativ können hinweisgebende Personen ihre Meldung persönlich, telefonisch, per Brief oder per E-Mail richten an:

Rechtsanwalt Dr. Christoph Schork, LL.M.
Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB 
Magnusstraße 13
50672 Köln
Tel. 0221/2052547
E-Mail uzk-meldestelleSpamProtectionheuking.de

Diese bei der Universität zu Köln eingerichtete zentrale Meldestelle steht allen Beschäftigten der Universität zu Köln, allen Studierenden, Lehrenden und sonstigen Betroffenen offen. 
 

Häufig gestellte Fragen zur Meldestelle nach dem HinSchG