zum Inhalt springen

Doppelter Blick auf das Völkerrecht

Interdisziplinäre Zusamenarbeit zweier Kölner Wissenschaftler

Kolonialismus, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, transnationaler Terrorismus – ein Teil der Geschichte des Völkerrechts ist die Geschichte der großen Auseinandersetzungen einerseits zwischen Staaten und andererseits zwischen Staaten und nicht-staatlichen Akteuren.

Zwei Kölner Wissenschaftler wollen das Thema nun interdisziplinär angehen: der Historiker Fabian Klose und der Rechtswissenschaftler Claus Kreß. Kreß, Völkerrechtler und Direktor des Institute for International Peace and Security Law plant gemeinsam mit Professor Dr. Fabian Klose, dem neuen Lehrstuhlinhaber für Internationale Geschichte und Historische Friedens- und Konfliktforschung, eine langfristige Zusammenarbeit, um die Geschichte des Völkerrechts aus juristischer und historischer Sicht zu erforschen.

Die Zusammenarbeit soll zunächst auf drei Säulen ruhen: Forschung, Lehre und einer neuen Vortragsreihe mit internationalen Gastwissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen.

Im Sommersemester 2020 bieten Klose und Kreß ein erstes, interdisziplinäres Seminar zur Geschichte des Völkerrechts an: »Vom Kriegsrecht zum Humanitären Völkerrecht? Das Völkerrecht der bewaffneten Konflikte vom 19. bis 21. Jahrhundert«. Das Seminar wird die Geschichte des Völkerrechts der bewaffneten Konflikte von der Pariser Seerechtsdeklaration 1856 bis zum so genannten »Krieg gegen den Terror« behandeln. Studierende, Forscherinnen und Forscher sind bei dieser Kooperation eingeladen, sich auf die Perspektive des jeweils anderen Fachs einzulassen. »Wir wissen nicht, wie unsere Studierenden darauf reagieren, aber wir beide haben große Lust, das anzugehen«, sagt Kreß.

Kreß und Klose wollen auch langfristig in Forschung und Lehre kooperieren und dabei von der Perspektive des jeweils anderen profitieren: Ein Völkerrechtler kann Linien der Rechtsentwicklung viel besser erkennen und einordnen, wenn er mit einem Historiker zusammenarbeitet, der die jeweiligen rechtspolitischen Positionen in ihren historischen Kontext einzubetten versteht. Historikern und Historikerinnen wiederum fehlt häufig die allerletzte völkerrechtliche Expertise, um den rechtlichen Gehalt von Verhandlungsprozessen auch in seinen Einzelheiten präzise zu erfassen. Klose und Kreß haben bereits im November des vergangenen Jahres in der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften im Rahmen des Kolloquiums »Versailles nach 100 Jahren: Frieden durch Recht?« miteinander kooperiert.

Ab April startet die gemeinsame Vortragsreihe »Cologne Lecture on International History and International Law«. Den Auftakt bildet am 22. April Professor Dr. Andrew Thompson von der University of Oxford mit seinem Vortrag »Nelson Mandela on Robben Island. To What Extent Can International Law Provide Protection for Political Prisoners? «. Dazu kommt im September die von Historikern organisierte und von der Volkswagenstiftung geförderte Herrenhäuser-Konferenz »Governing Humanitarianism. Past, Present, and Future«.

Die beiden Wissenschaftler sehen eine Fülle interessanter Forschungsthemen, die sie auch in Zukunft zusammen bearbeiten wollen: Kolonialkriege, Humanitäre Interventionen, Friedensverträge, Internationale Gerichtsbarkeit: »Wir möchten uns natürlich auch mit wichtigen Gegenwartsfragen beschäftigen, die sich aus alldem ergeben«, sagt Fabian Klose. »Es ist für einen Historiker spannend, über Lösungsansätze für aktuelle Probleme im Licht historischer Erfahrungen nachzudenken.«