zum Inhalt springen
Stellungnahme der Universität zu Köln

Zur Einführung und Besetzung der Professur für Gesundheitssystemforschung/Gesundheitsökonomie

23.08.2022

Professor Karl Lauterbach wurde im Jahr 1997 zum Professor für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie an die Universität zu Köln berufen. Die Berufung erfolgte wie damals stets durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung NRW auf Vorschlag der Universität zu Köln.

Diesem Vorschlag lag ein ordnungsgemäßes, wettbewerbliches Berufungsverfahren zugrunde, einschließlich öffentlicher Ausschreibung und auf der Basis vergleichender externer Gutachten. Neben den Qualifikationsschriften wurden auch die weiteren wissenschaftlichen Aktivitäten der Bewerber*innen im Verfahren verglichen. Es gab zwei weitere Bewerber*innen. Dass es für Professurausschreibungen nur wenige Bewerberbungen gibt, ist in jungen Fächern – wie es damals die Gesundheitsökonomie war – nicht ungewöhnlich. Eine der Personen zog im Laufe des Verfahrens ihre Bewerbung zurück; es gab also letztlich eine Zweierliste.

Aus dem Verfahren ging Herr Prof. Lauterbach aufgrund seiner einschlägigen Fachkenntnisse als Erstplatzierter hervor. Dabei wurde (nach der ersten Promotion an der Universität Düsseldorf) seine Doktorarbeit an der Harvard-Universität ausdrücklich als habilitationsäquivalent anerkannt.

Setzt jede Berufung eine Habilitation voraus?

Insbesondere, aber nicht nur bei Bewerbungen von Kandidat*innen aus dem Ausland (so wie Herr Prof. Lauterbach, von der Universität Harvard kommend) war und ist eine Anerkennung von habilitationsäquivalenten Leistungen gesetzlich vorgesehen und auch seit Dekaden üblich. Denn die Habilitiation ist ein Spezifikum weniger europäischer Länder. Ein alleiniges Abstellen auf eine Habilitation würde die deutsche Wissenschaftslandschaft benachteiligen, da internationale Spitzenkräfte von vornherein nicht infrage kämen. Tatsächlich nimmt die Zahl der habilitierten Professurbewerber*innen bis heute stetig ab und die habilitationsäquivalente Leistung wird zum Regelfall. Dies gilt auch für inländische Bewerbungen.

Wie kommt es zu einer neuen Professur beziehungsweise einem neuen Fach?

Die Einrichtung innovativer Fächer kann sowohl aus der Universität heraus als auch von außen angestoßen werden. In Köln hat unter anderem die Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik Köln e.V., vertreten durch den Vorstand, die Einrichtung vorgeschlagen. Herr Lauterbach war dort Geschäftsführer und Lehrbeauftragter an der Universität. Am 21.02.1997 fand die Eröffnung statt. Professor Lauterbach war zunächst als Professurvertreter tätig, bevor er dann auf die Professur berufen wurde. Die Anerkennung als An-Institut erfolgte nach dem damaligen Universitätsgesetz durch das zuständige Ministerium auf Antrag des Senats der Universität. Der Antrag bedarf also einer breiten inneruniversitären Akzeptanz. Später wurde das Institut zu einem In-Institut also zu einer inneruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung. Auch dies konnte auf Antrag des Senats und im Benehmen mit der Medizinischen Fakultät nur durch das zuständige Ministerium erfolgen. Anerkennung und Gründung waren - ebenso wie die Berufung - Maßnahmen, die intensiv diskutiert und schließlich von vielen Entscheidungsträgern vorgenommen werden mussten. Es bedurfte der vorherigen Überzeugungsarbeit, dass diese Maßnahmen wissenschaftlich sinnvoll waren.

Wie sind die Aussagen aus dem Jahr 2014 zu bewerten?

Seit dem 23.09.2005 ist Herr Professor Lauterbach als Abgeordneter nach § 5 des Abgeordnetengesetz beurlaubt. Im Jahr 2014 hat er in einen Kurzvortrag über seinen Lebensweg an der RWTH Aachen gehalten. Ein stark verkürzter Ausschnitt aus diesem Vortrag kursiert zurzeit in den Sozialen Medien. Hierin erwähnt er, dass er den Anstoß zur Professur für Gesundheitsökonomie selbst gegeben habe. Nach unserer Aktenlage überzeugte er – und zwar gemeinsam mit etlichen anderen – die Medizinische Fakultät und die Universität davon, dass dies zukunftsträchtig sei, so dass auf Antrag des Senats nach dem oben geschilderten, aufwändigen Verfahren zunächst ein An-Institut und dann ein In-Institut geschaffen wurde. Den Zuschnitt dieses neuen Faches hatte er also wohl in der universitären Willensbildung mitgestaltet. Der Eindruck, dass jemand kurzerhand die Gründung eines universitären Instituts veranlassen kann, den das verkürzte Video erzeugen könnte, ist falsch. Die Aussage, Herr Lauterbach sei im Verfahren der einzige Kandidat gewesen, mag der anekdotischen Erzählweise seines Vortrags geschuldet sein. Sie entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Die Professur wurde öffentlich ausgeschrieben und im Rahmen eines ordnungsgemäßen, kompetitiven Verfahrens besetzt.

Dass das Fach „Gesundheitsökonomie“ mittlerweile international etabliert ist, spricht für seine Relevanz. Es wird heute allein in Deutschland nur unter diesem Namen an elf Standorten in insgesamt 16 Studiengängen gelehrt – es gibt weitere verwandte Fächer. Professuren mit der entsprechenden Denomination gibt es an etlichen weiteren Universitäten deutschlandweit und international.


Die Stellenausschreibung in der Deutschen Universitäts Zeitung, erschienen am 05.07.1996: