Die Universität zu Köln versteht sich als diskriminierungsfreier Raum für einen von Offenheit, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit geprägten Diskurs. Bei rassistischen, antisemitischen oder in anderer Weise diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen prüfen wir alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und machen von ihnen im gebotenen Umfang Gebrauch.
Selbstverständlich sind neben der Wissenschaftsfreiheit auch die Meinungsfreiheit, das Demonstrationsrecht und die Versammlungsfreiheit für die Universität hohe Güter von Verfassungsrang. Über Zulassung und den Fortbestand von Demonstrationen und Versammlungen (wie Protestcamps) auf öffentlich zugänglichen Flächen entscheidet die Genehmigungsbehörde beziehungsweise die Polizei. Wir vertrauen auf die diesbezüglich relevanten rechtsstaatlichen Kriterien und Prozesse, und wir respektieren die entsprechenden Entscheidungen.
Sollten Mitglieder oder Gäste der Universität zu Köln sich von Vorkommnissen im Umfeld der Universität zu Köln belästigt oder gar diskriminiert fühlen, gilt grundsätzlich, dass wir sie einzelfallspezifisch bei der Wahrnehmung ihrer Rechte beraten und nach einer Aufklärung des Sachverhaltes gegebenenfalls eigene Entscheidungen zur Wahrung der Rechte unserer Mitglieder und Gäste treffen.
Unsere Solidarität gilt - auch vor dem Hintergrund unserer geschichtlichen Verantwortung - den Menschen in Israel und unseren israelischen Partnerinstitutionen, mit denen uns enge Beziehungen verbinden. Unsere Empathie gilt ebenso allen vom Krieg in Gaza betroffenen zivilen Opfern auf palästinensischer Seite. Wir sorgen uns um den Frieden in der gesamten Region. Wir sind überzeugt davon, dass akademischer Austausch und wissenschaftliche Kooperation einen positiven Beitrag zum Wohlergehen der Menschen in der Konfliktregion des Nahen Ostens leisten können.