zum Inhalt springen

Zweijähriges Promotionsstipendium der Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen-Stiftung zu vergeben

Wie bereits in den vergangenen Jahren, vergibt die Universität zu Köln zusammen mit der Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen-Stiftung auch im Jahr 2024 ein Promotionsstipendium. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt zur Ehrung des Gedächtnisses an den Kölner Universitätsprofessor Dr. Benedikt Schmittmann (1872-1939). Informationen zur Vita des Ehepaars Schmittmann sind unter www.schmittmann-wahlen-stiftung.de/die-stifter zu finden.

Wer kann gefördert werden?

Absolvent*innen aller Fakultäten der Universität zu Köln, die aufgrund sehr guter Studienabschlussnoten eine besondere Fähigkeit zur Promotion unter Beweis gestellt haben. Die Stiftung fördert sozial engagierte Menschen, die etwas für die Gesellschaft unternehmen wollen. Die Kandidatinnen bzw. Kandidaten sollten sich daher in besonderem Maße sozial engagiert und mit gesellschaftlich relevanten Fragestellungen auseinandergesetzt haben. Ein weiteres Förderungskriterium ist der finanzielle Unterstützungsbedarf.

Stipendienhöhe und -dauer

Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1.650 €. Die Förderung endet im Regelfall nach zwei Jahren. Das Stipendium kann in begründeten Fällen auf Antrag um maximal 18 Monate verlängert werden. Förderbeginn ist der 1. Februar 2025.

Bewerbung

Geeignete Kandidatinnen bzw. Kandidaten müssen von einer Professorin oder einem Professor der Universität zu Köln vorgeschlagen werden, die bzw. der als Erstbetreuende*r des Promotionsvorhabens fungiert. Eine Direktbewerbung ist nicht möglich.

Vorschläge bitte bis 11. August 2024 per Post oder E-Mail an: Universität zu Köln, Personalentwicklung Wissenschaft, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln bzw. an sw-stipendiumSpamProtectionverw.uni-koeln.de

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Lebenslauf der Kandidatin bzw. des Kandidaten
  • Übersicht über soziale und andere Aktivitäten neben Schule und Studium (gerne mit entsprechenden Nachweisen)
  • Exposé der geplanten Arbeit mit Zeitplan
  • Kopie des Abiturzeugnisses sowie der Studienabschlusszeugnisse
  • Vorschlagsgutachten über die Bewerberin bzw. über den Bewerber
  • Kurze Darlegung des finanziellen Unterstützungsbedarfs (Überblick über die finanzielle Situation: Wie wurde das Studium finanziert? Welche Mittel stehen regelmäßig zur Verfügung?)
  • Der ausgefüllte Bewerbungsantrag auf das Promotionsstipendium

Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine Vergabekommission, bestehend aus dem Rektor der Universität (Vorsitz), der Prorektorin für  akademische Karriere und Personalentwicklung, zwei Mitgliedern des Vorstands der Schmittmann-Wahlen-Stiftung, den Dekan*innen oder Prodekan*innen der Fakultäten sowie dem Sprecher des Albertus Magnus Center (AMC).

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Albertus Magnus Center:
Dr.' Ann-Kristin Kolwes,
Tel. 0221/470-3104
E-Mail: a.kolwesSpamProtectionverw.uni-koeln.de
 

Weitere Informationen über die Schmittmann-Wahlen-Stiftung:
www.Schmittmann-Wahlen-Stiftung.de