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Tierschutz an unserer Universität

Wir, die Universität zu Köln, sind davon überzeugt, dass ein tierschutzgerechter Umgang mit den Versuchstieren maßgeblicher Bestandteil einer guten wissenschaftlichen Praxis ist. Um in Forschung und Lehre auf höchstem Niveau arbeiten zu können, ist die Vermeidung von Stress, Schmerzen und Leiden für das Versuchstier eine essentielle Grundlage. Gemäß des 3R Prinzips verpflichtet sich jeder Forschende, die Zahl der Tierversuche (Replacement), Versuchstiere (Reduction) und deren Belastung (Refinement) auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. Hierbei steht vor allem die Verwendung von Alternativmethoden im Fokus. Zusätzlich zum genannten 3R-Prinzip übernehmen alle Mitarbeitenden der Universität zu Köln die mit dem Umgang von Tieren erforderliche besondere Verantwortung (Responsibility).

Im folgenden finden sie Maßnahmen wie wir die oben genannten Prinzipien umsetzen:


Verringerung (Reduction):

  • Um das bereits in Tierversuchen gewonnene Gewebe so gut wie möglich zu nutzen und um einen maximalen Erkenntnisgewinn aus so wenig Tieren wie möglich zu generieren, erfolgt eine Weitervermittlung der nicht verwendeten Gewebeproben (sog. Organsharing)

  • Bei der bedarfsgerechten Zucht von Versuchstieren muss zwingend darauf geachtet werden, dass so wenig Tiere wie möglich geboren werden, die nicht in Versuchen eingesetzt werden können.

  • Vor Tötung jedes Tieres, welches nicht in der Zucht oder einem anderen Versuchsvorhaben eingesetzt werden kann, muss überprüft werden, ob eine andere Arbeitsgruppe dieses Tier nutzen kann. Zusätzlich werden sog. wildtypische Nagetiere, d.h. Nagetiere ohne genetische Veränderung, als Futtertiere abgegeben.
     
  • Hochauflösende bildgebende Verfahren (bspw. Kernspintomographie (MRT), Computertomographie (CT), Positronen-Emissionstomographie (PET)) erlauben den Wissenschaftler*innen minimal invasiv den Verlauf von Krankheiten in wenigen Tieren anstelle von Einzeluntersuchungen an vielen Tieren zu untersuchen, so dass die Tierzahl reduziert werden kann.
     
  • Angebot des Instituts für Medizinische Statistik und Bioinformatik (IMSB) zur Durchführung einer statistischen Beratung bei der Versuchsplanung, um die Anzahl der in Versuchen verwendeten Tiere so niedrig wie möglich, jedoch auch so hoch wie wissenschaftliche erforderlich zu beantragen.

Verbesserung (Refinement):

  • Wir bieten eigene versuchstierkundliche Kurse zum Erwerb der Sachkunde an, um Tierversuche bzw. tierexperimentelle Eingriffe an Nagern durchführen und planen zu können.

  • Alle tierexperimentell tätigen Personen erhalten Fortbildungen mit aktuellen Informationen für die Anwendung und Umsetzung des 3R-Prinzipes und einen tierschutzgerechten Umgang.

  • Für Personen, die ihre Sachkunde für die Durchführung von Tierversuchen im Ausland erworben haben, ist ein Aufbaukurs verpflichtend. Es werden die notwendigen deutschland- bzw. Köln-spezifischen Grundlagen der Versuchstierkunde vermittelt. Dadurch wird gewährleistet, dass im Sinne einer guten wissenschaftlichen Praxis auch neu hinzukommende Wissenschaftler*innen, die bei uns praktizierten Standards eines tierschutzgerechten Umgangs kennenlernen und diese entsprechend umsetzen.

  • Allen Versuchstieren wird Enrichment (Beschäftigungsmaterial in der Haltung) angeboten, sofern es keinen negativen Einfluss auf die Tiere und/oder die Versuchsergebnisse hat. Beispielsweise erhalten Nagetiere Nagehölzchen, Nistmaterial und Häuschen zur Beschäftigung und Schweine Spielzeug wie Bälle und Spielketten. Tiere, die nicht direkt für einen Versuch eingesetzt werden, erhalten zusätzliches Beschäftigungsmaterial wie bspw. Laufräder.

  • Zur Vereinheitlichung des Vorgehens und Sicherung unseres Qualitätsstandards wurden Prozessbeschreibungen sog. Standard Operation Procedures (SOPs) zu verschiedenen tierexperimentellen Eingriffen / Verfahren, dem Umgang mit Tieren und der täglichen Tierkontrolle erarbeitet. Diese werden unseren mit Versuchstieren beschäftigten Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.

  • Unsere mit Versuchstieren arbeitenden Mitarbeitenden werden sowohl bei der Planung als auch bei der Durchführung durch ein Team von Tierärzt*innen beraten.
     

Ersatz (Replacement):

  • Sämtliche Demonstrationen im Rahmen der versuchstierkundlichen Kurse werden als Videodemonstration angeboten, wodurch aktiv die Anzahl der eingesetzten Tiere für die Lehre reduziert wird.

  • Wo möglich werden tierfreie Alternativmethoden in der Forschung eingesetzt, z.B. 3D-Zellkultur oder Organoidmodelle.

  • Alle Tiere werden regelmäßig (mind. 4x pro Jahr) zusätzlich zu den täglichen Kontrollen bei der sog. Hygieneuntersuchung auf Bakterien, Viren und Parasiten untersucht. Diese Untersuchung ist essentiell für die Gesunderhaltung der Tiere, aber auch ausschlaggebend für die Aussagekraft und Reproduzierbarkeit von Versuchsergebnissen. Traditionell werden hierbei Bestandstiere (sog. Sentineltiere) getötet und stellvertretend für die Kolonie untersucht. Wo immer möglich verwenden wir tierfreie Alternativen bei der regelmäßigen Hygieneuntersuchung.
     

Verantwortung (Responsibility):

  • Die Prozessbeschreibung „Vorgehen bei Zucht und Tötung von Tieren“  regelt verpflichtend für alle Mitarbeitenden die allgemeinen Abläufe der bedarfsgerechten Zucht und Tötung der Tiere.
     
  • Wir verfolgen eine offene und transparente Kommunikationspolitik und setzt sich für einen sachlichen Dialog über die Verwendung von Tieren im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Lehre ein.

  • Wir unterstützen die Initiative „Transparente Tierversuche“ von Tierversuche verstehen und der ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) unter Mitwirkung der Allianz der Wissenschaftsorganisationen.
     
  • Sowohl die Tierschutzbeauftragten als auch die für die Tierhaltungen verantwortlichen Personen nehmen regelmäßige Begehungen zur Qualitätssicherung und Optimierung des Tierschutzes vor.
     
  • Ausschließlich Personen, die über die erforderliche Sachkunde verfügen und die notwendigen Einweisungen erhalten haben, haben Zugang zu den jeweilige(n) Tierhaltung(en). Eine entsprechende Nutzervereinbarungen dient der internen Kontrolle zur Einhaltung unserer Qualitätsstandards.

  • Unsere mit Versuchstieren tätigen Mitarbeitenden erhalten regelmäßig Informationen durch das Büro der Tierschutzbeauftragten bzgl. gesetzlicher Neuerungen, Tierschutzaspekte und Fortbildungsseminare.

  • Bei uns müssen normalerweise genehmigungsfreie Tötungen nach §4 Tierschutzgesetz institutsintern unter Einbeziehung der Tierschutzbeauftragten und des zuständigen Veterinäramtes „genehmigt“ werden (sog. §4-Anzeigen). Dies dient der Kontrolle einer tierschutzkonformen, bedarfsorientierten Planung und Durchführung der Tötung.