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Leitlinien der Universität zu Köln für den Umgang mit Tieren in Forschung und Lehre


Am 12. Februar 2019 haben wir folgende Leitlinien beschlossen:

Leitlinien der Universität zu Köln für den Umgang mit Tieren in Forschung und Lehre

Die Verpflichtung, Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren, gilt selbstverständlich auch für den Bereich der Wissenschaft und der Forschung. Im Rahmen unserer verfassungsgemäßen Ordnung verpflichtet uns Artikel 20a des Grundgesetzes zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere. Das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutzversuchstier-Verordnung definieren deshalb zu Recht strenge Maßstäbe an die berufliche und fachliche Qualifikation von Personen, die Tierversuche durchführen bzw. für die Pflege der Tiere zuständig sowie für die Beantragung und Durchführung von Tierversuchen sind.

Die Universität zu Köln arbeitet in Forschung und Lehre national und international auf höchstem Niveau. Sowohl die biomedizinische Grundlagenforschung als auch die translationale bzw. angewandte Forschung sind integraler Bestandteil dieser Forschung. Trotz des Bestrebens die Zahl der Tierversuche auf ein Mindestmaß zu reduzieren, kann in diesen Bereichen aktuell immer noch nicht vollständig auf Tierversuche verzichtet werden.

Die Universität zu Köln unterstützt ihre WissenschaftlerI*innen in ihrer/seiner Tätigkeit und fühlt sich dabei dem Tierwohl in besonderem Maße verpflichtet. Dadurch ist sie regelmäßig mit einer schwierigen Güterabwägung konfrontiert, die unterschiedliche Fragestellungen beinhaltet: Wie hoch ist der zu erwartende Wissensgewinn für die Forschung und damit für die Gesellschaft? Ist nach sorgfältiger Abwägung des Wissensgewinns und des Tierleidens ein Versuch unerlässlich und ethisch vertretbar? Sind Alternativmethoden verfügbar, mit deren Hilfe das Versuchsziel ganz oder teilweise erreichbar wäre?

Die Universität zu Köln hat sich diese Leitlinien gegeben, die für alle Angehörigen der Universität zu Köln gelten, die direkten oder indirekten Umgang mit Tieren in der Forschung und Lehre haben. Ihr Ziel ist die Sicherstellung der Verantwortung der Angehörigen der Universität zu Köln für das eigene Handeln, für die kontrollierte Durchführung von Tierversuchen, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sowie eine offene und transparente Informationspolitik. Die Leitlinien reflektieren dabei das Selbstverständnis der Universität zu Köln und dienen der Konkretisierung von Grundsätzen im Umgang mit Tieren in Forschung und Lehre:

a) Alle Angehörigen der Universität zu Köln gehen verantwortlich und würdevoll mit Tieren als Lebewesen um. Sie verpflichten sich dem Tierschutz und den zugrundeliegenden Gesetzen.

b) Die ethische und moralische Verantwortung ist nicht delegierbar. Jede/r Angehörige der Universität zu Köln ist daher für ihr/sein Handeln eigenverantwortlich und hat neben der wissenschaftlichen Qualität ihrer/seiner Arbeit auch für das Wohl der ihr/ihm anvertrauten Tiere Sorge zu tragen.

c) Tierversuche sind auf ein erforderliches Maß zu begrenzen. Tiere werden in Forschung und Lehre nur dann eingesetzt, wenn es mit Blick auf die angestrebten Ergebnisse ethisch vertretbar ist und keine Alternativen bestehen. Den Forscher*innen obliegt die moralische, ethische und gesetzliche Verpflichtung, zwischen dem Erkenntnisgewinn zum Nutzen von Mensch und Tier und dem damit verbundenen potentiellen Leid für die Tiere abzuwägen.

d) Strenge Regelungen und Gesetze legen die Voraussetzungen für die Genehmigung und Anforderungen an die Durchführung von Tierversuchen sowie die Haltungsbedingungen von Versuchstieren detailliert fest. Die Universität zu Köln erachtet die genannten Vorgaben im Bereich der Tierversuche als unerlässlich und unterstützt nachdrücklich deren Einhaltung und deren Überwachung. Um dies zu gewährleisten, ist bei der Beantragung zur Durchführung von Tierversuchen eine Beratung durch die unabhängige/n und weisungsfreie/n Tierschutzbeauftragte/n der Universität zu Köln verpflichtend. Zusätzlich dienen sie als AnsprechpartnerInnen bei allen tierschutzrechtlichen Fragestellungen. Die Überwachung aller rechtlichen und ethischen Standards erfolgt durch die nachfolgend aufgeführten unabhängigen Instanzen: Tierschutzbeauftragte/r sowie Tierschutzausschuss der Universität zu Köln, Veterinäramt der Stadt Köln, Genehmigungsbehörde (Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz, LANUV) und extern besetzte Tierschutzkommissionen nach §15 Tierschutzgesetz mit VertreterInnen der Tierschutzorganisationen. Durch die/den Tierschutzbeauftragte/n und das Veterinäramt erfolgen regelmäßig Kontrollen der Tierhaltungen und der Tierversuche in Bezug auf die Einhaltung der Vorgaben. Diese finden regelmäßig auch unangekündigt statt.

e) Verstöße gegen gesetzliche und ethische Standards werden nicht geduldet. Jedes Tier wird respektvoll behandelt. Eine Missachtung der tierschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere des tierschutzgerechten Umgangs mit Tieren, wird nicht toleriert und führt zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

f) Die Universität verfolgt eine offene und transparente Informationspolitik und setzt sich für einen sachlichen Dialog über die Verwendung von Tieren im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Lehre ein. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen an die Behörden informiert die Universität proaktiv die Öffentlichkeit und fördert dadurch die ethische Sensibilisierung der Mitarbeitenden, der Studierenden und der Öffentlichkeit für das Thema.

In diesem Sinne unterstützt die Universität zu Köln auch die Basler Deklaration.
 

Amtliche Mitteilung der UzK vom 12.2.2019