Grafiken und Zahlen
Die nachfolgenden Grafiken geben eine Übersicht über die Art und die Anzahl der zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzten Tiere an der Universität zu Köln. Die vorliegenden Daten wurden im Zuge der jährlichen Tierzahlmeldung gemäß Versuchstiermeldeverordnung erfasst.
Verlauf Versuchstierzahlen 2021-2023
Das Diagramm zeigt die Gesamtzahl der jährlich an unserer Universität verwendeten Versuchstiere von 2021 bis 2023. Es werden alle Tiere dargestellt, die auf Grundlage des TierSchG § 4 oder § 7 in den angegebenen Jahren an der Universität zu Köln getötet wurden. Die geringeren Versuchstierzahlen in 2021 sind höchstwahrscheinlich auf die Corona Pandemie und die dadurch bedingte reduzierte Forschungstätigkeit zurückzuführen.
Art und Anzahl der zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzten Tiere an der Universität zu Köln
Das Diagramm zeigt die Anzahl der Tiere, die auf der Grundlage des § 4 oder des § 7 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) an unserer Universität in den angegebenen Jahren getötet wurden, aufgeschlüsselt nach Tierarten.
Andere Tierarten sind: Ratten, Schweine, Nacktmulle.
2021: Insgesamt wurden 58.086 Tiere eingesetzt. Der Großteil, 40.754, waren Mäuse. Weiterhin wurden 16.744 Fische, 529 Ratten, 53 Schweine und 6 Nacktmulle eingesetzt.
2022: Insgesamt wurden 90.548 Tiere eingesetzt. Der Großteil, 70.096, waren Mäuse. Weiterhin wurden 19.796 Fische, 651 Ratten, 72 Schweine und 23 Nacktmulle eingesetzt.
2023: Insgesamt wurden 76.728 Tiere eingesetzt. Der Großteil, 61.568, waren Mäuse. Weiterhin wurden 14.731 Fische, 367 Ratten, 14 Schweine und 48 Nacktmulle eingesetzt.
Wissenschaftliche Zwecke der in genehmigungspflichtigen Versuchsvorhaben eingesetzten Tiere
Das Diagramm zeigt die auf Grundlage des TierSchG §7 an unserer Universität getöteten Tiere in den angegebenen Jahren aufgeschlüsselt nach dem Verwendungszweck.
Der Hauptzweck ist entsprechend des Forschungsschwerpunktes der Universität zu Köln die Grundlagenforschung und lag 2021 bei über 50 Prozent und in den Jahren 2022 und 2023 bei ca. 70 Prozent.
Schweregrad der Versuchsvorhaben (Tierversuch und Tötung zu wissenschaftlichen Zwecken) 2021-2023
Die Diagramme zeigen die auf Grundlage des TierSchG § 7 in den angegebenen Jahren an unserer Universität getöteten Tiere aufgeschlüsselt nach dem Schweregrad.
Gemäß TierSchVersVO werden Tierversuche entsprechend der Belastung in die folgenden vier Schweregrade eingeteilt:
„Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“:
Verfahren, die gänzlich unter Vollnarkose durchgeführt werden, aus der das Tier nicht mehr erwacht, werden als “keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ eingestuft.
Ein Beispiel für den Schweregrad „keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ an unserer Universität ist die Tötung von Tieren unter Narkose zur weiteren mikroskopischen Untersuchung der Organe (kardiale Perfusionsfixation).
„Keine bis einschließlich geringe Belastung“:
Als bis einschließlich gering belastend werden Eingriffe bezeichnet, wenn keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Wohlergehens und des Allgemeinzustands auftreten oder wenn zu erwarten ist, dass nur kurzzeitig geringe Schmerzen, Leiden oder Ängste verursacht werden.
Ein Beispiel für den Schweregrad „geringe Belastung“ an unserer Universität ist die Markierung von Mäusen zur individuellen Kennzeichnung mittels Ohrlochung.
„Mittlere Belastung“:
Verfahren, die nach menschlichem Ermessen unangenehm sind, werden als mittlere Belastung eingestuft. Hierbei werden sowohl das Befinden als auch der Schmerz des Tieres soweit wie möglich berücksichtigt. Auch Verfahren, die lang anhaltende geringe Schmerzen verursachen werden als mittlere Belastung eingestuft.
Ein Beispiel für den Schweregrad „mittlere Belastung“ an unserer Universität ist die wiederholte Injektion von Medikamenten. Dies kann auch die regelmäßige Gabe eines Schmerzmittels bedeuten.
„Schwere Belastung“:
Hierbei handelt es sich um Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste verursachen sowie Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie eine schwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere verursachen. Auch wenn ein Verfahren nur mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste verursacht, diese dann aber lang anhalten, wird es als schwere Belastung eingestuft.
Ein Beispiel für den Schweregrad „schwere Belastung“ an unserer Universität ist das gezielte Auslösen von Tumoren, welche streuen (metastasieren) können, um neue Behandlungsstrategien für den Menschen zu entwickeln.
Anzahl der genetisch veränderten Versuchstiere 2021-2023
Die Diagramme zeigen die auf Grundlage des TierSchG § 4 oder § 7 in den angegebenen Jahren an unserer Universität getöteten Tiere aufgeschlüsselt nach dem genetischen Hintergrund der Versuchstiere.
An unserer Universitär werden hauptsächlich (ca. 80%) Tiere ohne pathologischen Phänotyp verwendet (genetisch nicht verändert und genetisch verändert). Das bedeutet, dass die Tiere keine Erkrankung aufgrund ihrer genetischen Veränderung zeigen. Beispiele für Tiere mit einem pathologischen Phänotyp an unserer Universität: Tiere, die aufgrund ihrer genetischen Veränderung die gleichen Erkrankungen aufzeigen wie der Mensch, um sie zur Entwicklung von personalisierten Therapien einsetzen zu können.