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Auflagen erfüllen

Der Prozess „Auflagenerfüllung“ wurde gemeinsam von den Fakultäten, den zentralen Einheiten und dem Team Q³ konzipiert und modelliert. Er enthält Unterprozesse, die separat dargestellt werden. Zum besseren Verständnis und zur Einordnung des Prozesses wurden verschiedene Darstellungsformen entwickelt:

  • Die Gesamtübersicht zu den Prozessen zeigt auf einen Blick die Zusammenhänge und die Abfolge der (Teil)Prozesse und ihrer Phasen im Bereich Neueinrichtung und Weiterentwicklung auf.
  • Die Prozessdarstellungen in Swimlane-Diagrammen zeigen den detaillierten Ablauf inkl. aller Abhängigkeiten, Zuständigkeiten und Dokumente. Sie werden in Kürze im Prozessportal der UzK veröffentlicht.
  • Eine übersichtliche step by step Darstellung des Prozessablaufs soll als Wegweiser dienen.
  • Zugehörige Formulare, Templates und Checklisten werden gesammelt im Downloadbereich bereitgestellt.

12. Auflagen erfüllen | step by step

Hier werden die wichtigsten Schritte im Zuge der Auflagenerfüllung aufgezeigt. Auf der Suche nach detaillierten Informationen, Abhängigkeiten und Zuständigkeiten sollten die Swimlane-Diagramme hinzugezogen oder das jeweilige Fakultäts-QM bzw. Team Q³ kontaktiert werden.

Akteur*innen

Aktion Fristen/Zeiträume

Dokumente

Fakultäts-QM/Studiendekanat Fach informieren und Umsetzung der Auflagenerfüllung abstimmen Frist wird mit Erteilung der Akkreditierung bekannt gegeben, i.d.R. 1 Jahr.
 

 

Fachverantwortliche Zu Umsetzung der Auflagen beraten  

 

Fakultäts-QM/Studiendekanat Wenn Auflagen nicht akzeptiert werden: Ggf. Ombudsstelle hinzuziehen    
Fakultäts-QM/Studiendekanat und Fachverantwortliche Maßnahmen umsetzen (zum Unterprozess)    
Fakultäts-QM/Studiendekanat Dokumentation an Geschäftsstelle AK weiterleiten Bis zur gesetzten Frist Anzeige der Auflagenerfüllung
Akkreditierungskommission Bestätigung der Auflagen (nicht) empfehlen 4 Wochen vor der Sitzung werden die Unterlagen der AK zur Verfügung gestellt (Sitzungstermine)  
Rektorat Auflagenerfüllung (nicht) bestätigen
Bei Nicht-Bestätigung: Einstellung beschließen und ggf. Ombudsstelle hinzuziehen durch Fakultäts-QM/Studiendekanat
Anmeldung im Rektorat nach Genehmigung des AK-Protokolls