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Qualitätskonferenzen

Aufgabe

Ein zentrales Element von Q³UzK sind die Qualitätskonferenzen (kurz Q-Konferenzen), die für jeden Studiengang alle zwei Jahre stattfinden. Auf Basis der Evaluationsergebnisse und der Auswertung quantitativer und qualitativer Daten, dem Erfahrungswissen der Teilnehmenden sowie ggf. von der ABS weitergeleiteten Ergebnissen werden die Bedingungen im Studiengang analysiert und bewertet und bei Bedarf Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung eingeleitet. Die Ergebnisse der Q-Konferenzen werden anhand einer universitätsweit einheitlichen Vorlage dokumentiert.
Das Fakultäts-QM überprüft regelmäßig eingeleitete Maßnahmen und ihre Wirksamkeit. Die Ergebnisse der Q-Konferenzen werden zudem im Rahmen der internen Reakkreditierungsverfahren im Selbstbericht dargestellt. Details zu den Verfahren und die Vorlagen finden sich im QM-Handbuch und in der QM-Ordnung.

Teilnehmende

An den Q-Konferenzen nehmen jeweils mindestens folgende Personen teil:

  1. Studiengangsverantwortliche
  2. Hochschullehrer*innen, die im Studiengang an der Lehre beteiligt sind
  3. akademische Mitarbeiter*innen, die im Studiengang an der Lehre beteiligt sind
  4. Modulverantwortliche, die im Studiengang an der Lehre beteiligt sind
  5. im betreffenden Studiengang eingeschriebene Studierende

Weitere Teilnehmer*innen können bei Bedarf hinzugezogen werden.

Zuständigkeiten & Fristen

Die Organisation, die fristgerechte Einladung und die Dokumentation der Q-Konferenz liegt in der Zuständigkiet der jeweiligen Studiengangsverantwortlichen. Das jeweilige Fakultäts-QM stellt den Studiengangsverantwortlichen relevante Handreichungen und Vorlagen zur Dokumentation zur Verfügung. Das Dekanat sowie das Fakultäts-QM sind über die Q-Konferenzen zu informieren und haben ein Recht zur Teilnahme an den Sitzungen.
Die Studiengangsverantwortlichen stellen bei der Einladung (mindestens eine Woche vor der Q-Konferenz) und Organisation sicher, dass in Anbetracht der Agenda ein adäquater Personenkreis teilnimmt. Die Einladung geeigneter Studierendenvertreter*innen erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Fachschaft.
Den Teilnehmenden sind eine Agenda sowie, soweit vorhanden, Ergebnisse der Studiengangsbefragung und der Modulbefragungen der vorangegangenen 12 Monate sowie die aktuellen Basisdatenblätter zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation wird dem Fakultäts-QM sowie Q³ spätestens vier Wochen nach der Q-Konferenz übermittelt