Akkreditierungskommission
Funktion
Die Einrichtung und Zusammensetzung der Akkreditierungskommission ist in § 8b der Grundordnung der Universität zu Köln vom 30.03.2021 festgelegt. Die Akkreditierungskommission ist eine vom Rektorat eingesetzte, unabhängig agierende Kommission. Sie ist zuständig für die Vorbereitung der Entscheidung des Rektorats im Rahmen der internen Erst- und Reakkreditierungsverfahren, die die Universität zu Köln zur Qualitätssicherung ihrer Studiengänge durchführt. Auf Basis der Empfehlung der Akkreditierungskommission trifft das Rektorat die Akkreditierungsentscheidung. Die Akkreditierungskommission wird vom zentralen QM-Büro Q³ - Evaluation, Entwicklung & Akkreditierung und der Geschäftsstelle unterstützt.
Zusammensetzung
Mit Stimmrecht:
- je Fakultät ein*e Vertreter*in aus der Gruppe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 HG,
- zwei Vertreter*innen aus der Gruppe nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 HG,
- drei Vertreter*innen aus der Gruppe nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 HG, von denen ein*e Vertreter*in in einem Lehramtsstudiengang und zwei Vertreter*innen in einem fachwissenschaftlichen Studiengang eingeschrieben sein sollen.
Ohne Stimmrecht:
- das für Lehre und Studium zuständige Mitglied des Rektorats,
- ein*e Vertreter*in des Allgemeinen Studierendenausschusses,
- ein*e Vertreter*in aus der Gruppe nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 HG,
- ein*e Vertreter*in aus dem Zentrum für LehrerInnenbildung.
Für jedes Mitglied wird ein*e Stellvertreter*in bestimmt.
Die Amtszeiten betragen für die Beschäftigten drei Jahre und für die Studierenden zwei Jahre.