Neubesetzungen der Akkreditierungskommission
Informationen zu den vakanten Positionen ab 2025 sowie zur Mitarbeit in der Kommission
Die Einrichtung und Zusammensetzung der Akkreditierungskommission ist in § 8b der Grundordnung der Universität zu Köln festgelegt. Die Akkreditierungskommission ist eine vom Rektorat eingesetzte, unabhängig agierende Kommission, die sich durch eine statusübergreifende Besetzung auszeichnet. Sie ist zuständig für die Vorbereitung der Entscheidung des Rektorats im Rahmen der internen Erst- und Reakkreditierungsverfahren, die die Universität zu Köln zur Qualitätssicherung ihrer Studiengänge durchführt. Auf Basis der Empfehlung der Akkreditierungskommission trifft das Rektorat die Akkreditierungsentscheidung. Die Akkreditierungskommission wird vom zentralen Team Q³ - Evaluation, Entwicklung & Akkreditierung und der Geschäftsstelle unterstützt.
Mit Stimmrecht:
Ohne Stimmrecht:
Für jedes Mitglied wird ein*e Stellvertreter*in bestimmt.
Die Amtszeiten betragen für die Beschäftigten drei Jahre und für die Studierenden zwei Jahre.