Ombudsstelle Akkreditierungsverfahren
Funktion
Zur Klärung von Konfliktfällen innerhalb der internen Akkreditierungsverfahren hat die UzK eine Ombudsstelle eingerichtet. Ihre Einrichtung und Zusammensetzung ist in § 25 der Ordnung zum Qualitätsmanagement im Bereich Studium und Lehre und zur internen Akkreditierung von Studiengängen an der Universität zu Köln vom 11.01.2023 festgelegt.
Die Ombudsstelle Akkreditierungsverfahren ist zuständig für die Vermittlung bei Konfliktfällen im Rahmen der internen Akkreditierung mittels Überprüfung des jeweiligen Akkreditierungsverfahrens und kann bei nicht lösbaren Konflikten von den Dekanaten im Einvernehmen mit den Studiengangsverantwortlichen eingeschaltet werden, wenn
- das Rektorat trotz positiver Empfehlung der Akkreditierungskommission eine negative Akkreditierungsentscheidung trifft,
- eine Auflage als nicht kriteriengeleitet im Sinne von § 19 angesehen wird,
- das Rektorat Auflagen als nicht erfüllt ansieht.
Die Ombudsstelle hört die Parteien an und entscheidet über das weitere Verfahren.
Zusammensetzung
Ombudspersonen
- werden auf Vorschlag des*der Prodekan*in für Lehre und Studium vom Senat bestellt
- müssen Mitglied der Gruppe der Hochschullehrer*innen im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 HG an der Universität zu Köln oder einer anderen Hochschule sein
- sollten über Erfahrung in der akademischen Selbstverwaltung, nach Möglichkeit in der Funktion als ehemalige*r Prodekan*in, verfügen.
- dürfen nicht gleichzeitig Mitglied in der Akkreditierungskommission sein.
(Vgl. Ordnung zum Qualitätsmanagement im Bereich Studium und Lehre und zur internen Akkreditierung von Studiengängen an der Universität zu Köln, 2023, § 25)