Im folgenden finden Sie Informationen rund um das Thema Visum für Ihren akademischen Auslandsaufenthalt. Die Abteilung 93 „Internationale Mobilität“ kann nicht als Visumsberatungsstelle fungieren, zumal sich die Regularien stetig verändern.
Informationen zum Thema Visum
Allgemeine Hinweise
Für akademische Aufenthalte (Studium, Praktikum) in nicht-europäischen Partnerländern kann es sein, dass ein Visum für die Einreise benötigt wird. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Aufenthaltsgenehmigung für touristische Zwecke für eine Einreise nicht ausreicht. Bitte informieren Sie sich selbstständig und rechtzeitig auf den Seiten der Konsulate/Botschaften, bei den Ansprechpersonen der Partnerhochschulen, den Praktikumsstellen und/oder offiziellen Visums-Services der jeweiligen Länder.
Die Abteilung 93 „Internationale Mobilität“ kann nicht als Visumsberatungsstelle fungieren, zumal sich die Regularien stetig verändern. Im Nachfolgenden geben wir beispielhaft Hinweise für die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada.
Hinweise Visum USA
Für einen akademischen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika (Studium oder Praktikum) ist die Einreise mit einer Aufenthaltsgenehmigung zu touristischen Zwecken (z.B. durch ESTA) nicht gestattet. Wir empfehlen eindringlich, dass sich betroffene Studierende auf den Seiten der US-Botschaft, bei den Ansprechpersonen der US-Partnerhochschulen, den US-Praktikumsstellen und/oder Visums-Sponsor-Organisationen entsprechend rechtzeitig informieren. Die Abteilung 93 „Internationale Mobilität“ kann nicht als Visumsberatungsstelle fungieren, zumal sich die Regularien stetig verändern.
Hinweise Visum Kanada
Für einen akademischen Aufenthalt in Kanada (Studium oder Praktikum) kann die Beantragung eines study und/oder work permits anfallen. Wir empfehlen eindringlich, dass sich betroffene Studierende auf den Seiten der Kanadischen Botschaft, bei den Ansprechpersonen der Kanadischen Partnerhochschulen und/oder den Kanadischen Praktikumsstellen entsprechend rechtzeitig informieren. Die Abteilung 93 „Internationale Mobilität“ kann nicht als Visumsberatungsstelle fungieren, zumal sich die Regularien stetig verändern.