Studium
Erasmus+ Auslandsstudium
Der Erasmus+ Bewerbungs- und Auswahlprozess erfolgt in den Fakultäten. Informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Zentren für internationale Beziehungen (ZIB) bzw. bei den zuständigen FachkoordinatorInnen bzgl. Fristen, Partnerhochschulen und einzureichenden Unterlagen.
Sollten Sie einen Austauschplatz im Rahmen des Erasmus+ Programms erhalten, werden Sie von den KollegInnen informiert und an der Partnerhochschule nominiert. Dort müssen Sie sich auch noch formal einschreiben – die erforderlichen Informationen und Unterlagen erhalten Sie von der jeweiligen Gasthochschule i.d.R. per Email.
Das ZIB bzw. die FachkollegInnen stellen Ihnen ebenfalls Informationsmaterial zur Orientierung und den nächsten Schritten zur Verfügung (z.B. Checkliste und Merkblatt – s.u.). In der Checkliste befindet sich der Link zur Online-Annahmeerklärung. Die fristgerechte Übermittlung dieses Dokuments ist zwingend erforderlich, damit wir Ihnen einen Stipendienvertrag (Grant Agreement) ausstellen können.
Das Grant Agreement informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten und die voraussichtliche Höhe Ihres Erasmus+ Stipendiums. Die Höhe des Mobilitätszuschusses richtet sich nach Ihrem Zielland.
Die Förderraten gelten für:
-
Sommersemester 2021
-
Wintersemester 2021/22
-
zweisemestrige Auslandsaufenthalte, die im WS 2021/22 beginnen
Gruppen | Länder | Förderraten |
1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 450 €/Monat, bzw. 15 €/Tag |
2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 390 €/Monat, bzw. 13 €/Tag |
3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Serbien | 330 €/Monat, bzw. 11 €/Tag |
Eine erste Orientierung für die nächsten Schritte zur Planung Ihres Auslandssemesters finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Checkliste 2020/2021
- Merkblatt mit den wichtigsten Informationen
- Studierendencharta
- Learning Agreement for Studies (dieses erhalten Sie vom ZIB oder den FachkoordinatorInnen) - hier können Sie auch gerne das OLA (Online Learning Agreement) nutzen
- Bestätigung der Gasthochschule über den Studienaufenthalt
Förderung für zusätzlichen Bedarf
Für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung stehen in jedem Jahr Zusatzmittel zur Verfügung. Die Mittel können über das International Office beim DAAD beantragt werden (spätestens zwei Monate vor Ausreise). Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das International Office (Ansprechpartnerin: Christina Roll).
Für Studierende mit Kind/ern stehen ebenfalls Zusatzmittel zur Verfügung. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das International Office (Ansprechpartnerin: Christina Roll).