Erasmus+ Study Abroad
Erasmus+ Study Abroad
The Erasmus+ application and selection process takes place in the faculties. Please check the website of the Centers for International Relations (ZIB) or the relevant departmental coordinators for information on deadlines, partner universities and documents to be submitted.
If you receive an exchange placement within the Erasmus+ program, you will be informed by the respective colleagues and nominated at the partner university. There, you will also have to formally enroll - you will usually receive the required information and documents from the respective host university by email.
The ZIB or the departmental colleagues will also provide you with information material for orientation and the next steps (e.g. checklist and factsheet - see below). In the checklist you will find the link to the online acceptance declaration. The timely submission of this document is mandatory in order for us to issue you the Grant Agreement.
The Grant Agreement informs you about your rights and obligations and the expected amount of your Erasmus+ grant. The amount of the mobility grant depends on your destination country.
The grant rates are valid for:
-
Summer Semester 2021
-
Winter Semester 2021/22
-
Two-semester stays abroad starting in WS 2021/22
Groups | Countries | Förderraten |
1 | Denmark, Finland, Ireland, Iceland, Liechtenstein, Luxembourg, Norway, Sweden, United Kingdom | 450 €/month, or 15 €/day |
2 | Austria, Belgium, Cyprus, France, Greece, Italy, Malta, Netherlands, Portugal, Spain | 390 €/month, or 13 €/day |
3 | Bulgaria, Croatia, Czech Republic, Estonia, Hungary, Latvia, Lithuania, Poland, Romania, Slovakia, Slovenia, FYR Macedonia, Turkey, Serbia | 330 €/month, or 11 €/day |
For initial guidance on the next steps in planning your semester abroad, please refer to the following documents:
- Checklist 2021/2022
- Factsheet with important information
- Student Charta
- Learning Agreement for Studies (you can get this from ZIB or the subject coordinators) - here you are also welcome to use the OLA (Online Learning Agreement)
- Confirmation from host university about study visit
Akademisches Jahr 2021/2022
Förderraten und wichtige Unterlagen
Die Förderraten gelten für:
-
Wintersemester 2021/22
-
Sommersemester 2022
Gruppen | Länder | Förderraten |
1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 450 €/Monat, bzw. 15 €/Tag |
2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 390 €/Monat, bzw. 13 €/Tag |
3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Serbien | 330 €/Monat, bzw. 11 €/Tag |
Zusätzlich können Studierende, die im Sommersemester 2022 ins Ausland gehen, das Green Top-up in Höhe von 50 Euro (EInmalzahlung) erhalten. Dazu muss die Hin- und Rückreise mit Bus und/oder Bahn erfolgen und nach der Mobilität mit einem entsprechenden Hin- und Rückreiseticket belegt werden. Dies gilt nicht für UK.
Eine erste Orientierung für die nächsten Schritte zur Planung Ihres Auslandssemesters finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Checkliste 2021/2022
- Merkblatt mit den wichtigsten Informationen
- Studierendencharta
- Learning Agreement for Studies (dieses erhalten Sie vom ZIB oder den FachkoordinatorInnen) - hier können Sie auch gerne das OLA (Online Learning Agreement) nutzen
- Letter of Confirmation
Förderung für Studierende mit zusätzlichem Bedarf
Für Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) und/oder chronischer Erkrankung stehen in jedem Jahr Zusatzmittel zur Verfügung. Die Mittel können über das International Office beim DAAD beantragt werden (spätestens zwei Monate vor Ausreise). Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das International Office (Ansprechpartnerin: Christina Roll).
Für Studierende mit Kind/ern stehen ebenfalls Zusatzmittel zur Verfügung. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das International Office (Ansprechpartnerin: Alexandra Tauer).
Kommen Sie für weitere Informationen in unsere Sprechstunde.
Akademisches Jahr 2022/2023
Förderraten und wichtige Unterlagen
Im akademischen Jahr 2022/23 umfasst der Finanzierungszeitraum bei einsemestrigen Aufenthalten (Auslandssemester) maximal drei Monate und bei zweisemestrigen Aufenthalten (Auslandsjahr) maximal sechs Monate - auch wenn Sie sich i.d.R. länger im Ausland befinden. Die Differenz zwischen Aufenthalts- und Finanzierungszeitraum wird als „Zero Grant“ bezeichnet, da diese Zeit nicht finanziert wird. Den Status "Erasmus+ Studierende/r" behalten Sie über den gesamten Zeitraum des Aufenthalts.
Beispiel: Sie gehen für einen Aufenthaltszeitraum von vier Monaten (entspricht i.d.R. einem Semester) an eine Partnerhochschule. Ihr Finanzierungszeitraum umfasst dann drei Monate und der „Zero Grant-Anteil“ einen Monat. Der Status als „Erasmus-Studierende/r“ bleibt aber natürlich während des gesamten Mobilitätszeitraum von vier Monaten bestehen.
Umfasst der Aufenthaltszeitraum bei einsemestrigen Aufenthalten weniger als drei Monate, wird die Förderung entsprechend reduziert und auf den Tag genau berechnet.
Für das Wintersemester 2022/23 und das Sommersemester 2023 gelten folgende Förderraten:
Gruppen | Länder | Förderraten | Stipendienhöhe Auslandssemester (3 Monate x Förderrate) | Stipendienhöhe Auslandsjahr (6 Monate x Förderrate) |
1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, | 600 EUR/Monat, bzw. 20 EUR/Tag | 1.800 EUR | 3.600 EUR |
2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, | 540 EUR/Monat, bzw. 18 EUR/Tag | 1.620 EUR | 3.240 EUR |
3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, | 490 EUR/Monat, bzw. ~16 EUR/Tag | 1.470 EUR | 2.940 EUR |
Hinweis: Für Studierende, deren Auslandsaufenthalt im Vereinigten Königreich stattfinden soll, gelten andere Förderbedingungen. Die entsprechenden Informationen und Unterlagen haben die Studierenden, die für britische Partnerhochschulen nominiert wurden, bereits erhalten.
Des Weiteren können Studierende zusätzliche Top-ups beantragen:
Green Top-up für nachhaltiges Reisen (Hin- und Rückreise zur Gastuniversität erfolgt mit Bus und/oder Bahn)
Für nachhaltiges Reisen können Sie eine Einmalzahlung in Höhe von 50 EUR erhalten. Sowohl die Hin- als auch die Rückreise zur Partnerhochschule finden mit einem der folgenden Verkehrsmittel statt:
- Bus
- Bahn
- Carpooling/ Mitfahrgelegenheit
- Die Beantragung erfolgt mit der Online-Annahmeerklärung bzw. der Ehrenwörtlichen Erklärung, die Sie zusammen mit dem Grant Agreement erhalten. Eine nachträgliche Beantragung (nach der Mobilität) ist nicht möglich.
- Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, die Original-Nachweise der Hin- und Rückreise aufzubewahren und/oder diese auf Anfrage einzureichen.
- Das Green Top-up wird zusammen mit der 2. Stipendienrate ausgezahlt.
Social Top-up für (1.) Studierende mit chronischer Erkrankung/GdB 20; (2.) Studierende, die mit Kind/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen; (3.) Erstakademikerinnen und Erstakademiker; (4.) erwerbstätige Studierende
Die o.g. sozialen Gruppen können zusätzlich zu dem Erasmus+ Stipendium einen Zuschuss von 250 EUR/ Monat beantragen. Das Social Top-up wird analog zum Finanzierungszeitraum berechnet, d.h.
- bei einem Auslandssemester: 3 Monate x 250 EUR = 750 EUR
- bei einem Auslandsjahr: 6 Monate x 250 EUR = 1.500 EUR
Die Social Top-ups können nicht miteinander kombiniert werden, d.h. gehören Sie zu zwei der oben genannten sozialen Gruppen, können wir das Top-up dennoch nur einmal auszahlen.
Kriterien für Social Top-ups:
1.) Studierende mit chronischer Erkrankung/ Grad der Behinderung (GdB) von min. 20
- Die chronische Erkrankung bzw. die Beeinträchtigung (auf welcher der GdB basiert) führt zu auslandsbedingten Mehrkosten (z.B. dem Erwerb von Medikamenten im Ausland).
- Weder die Art der Erkrankung noch die Höhe des GdB müssen angegeben werden.
- Mögliche Nachweise (z.B. ein ärztliches Attest, das den finanziellen Mehrbedarf bestätigt) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.
2.) Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen
- Die Studierenden werden während des Auslandsaufenthaltes von mindestens einem Kind begleitet.
- Die Höhe des Social Top-ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder, d.h. reisen zwei Kinder mit ins Auslandssemester, werden dennoch nur 250 EUR/ Monat berücksichtigt.
- Auch wenn Studierenden von ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner begleitet werden, können Sie das Social Top-up beantragen. Sollte der Partner/ die Partnerin ebenfalls ein Erasmus+ Stipendium erhalten, kann das Social Top-up nur von einer Person beantragt werden.
- Mögliche Nachweise (z.B. Geburtsurkunde oder Reisunterlagen des Kindes) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.
3.) Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (ErstakademikerInnen)
- Beide Elternteile/ Bezugspersonen haben keinen Abschluss an einer Hoch- oder Fachhochschule erworben.
- Im Ausland erworbene Studienabschlüsse der Eltern/ Bezugspersonen gelten als akademischer Abschluss – selbst wenn diese nicht in Deutschland anerkannt werden. Liegt dieser Fall vor, können Studierende das Social Top-up also nicht beantragen.
- Mögliche Nachweise (z.B. formlose Erklärungen des jeweiligen Elternteils) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.
4.) Studierende, die erwerbstätig sind
- Die Studierenden haben vor Mobilitätsantritt mindestens sechs Monate fortlaufend in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet. Dieses sollte nicht mehr als vier Wochen vor Mobilitätsbeginn beendet worden sein.
- Die Studierenden haben während der Tätigkeit monatlich durchschnittlich mindestens 450 EUR und maximal 850 EUR verdient (Nettoverdienst).
- Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, d.h. die Tätigkeit wird nicht online vom Gastland aus fortgesetzt, sondern pausiert. Eine Kündigung ist nicht erforderlich!
- Mögliche Nachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.
Eine erste Orientierung für die nächsten Schritte zur Planung Ihres Auslandssemesters finden Sie hier:
- Checkliste 2022/2023
- Merkblatt mit den wichtigsten Informationen
- Studierendencharta
- Learning Agreement for Studies (dieses erhalten Sie vom ZIB oder den FachkoordinatorInnen) - hier können Sie auch gerne das OLA (Online Learning Agreement) nutzen
- Letter of Confirmation
Akademisches Jahr 2023/2024
Aktuelles
Bei Rückfragen zur Nominierung an der Gasthochschule und dem Online Learning Agreement wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachkolleg*innen in den Fakultäten, von denen Sie die Zusage für ein Erasmus+ Austauschplatz erhalten haben.
Förderraten und wichtige Unterlagen
Im akademischen Jahr 2023/24 umfasst der Finanzierungszeitraum bei einsemestrigen Aufenthalten (Auslandssemester) maximal drei Monate und bei zweisemestrigen Aufenthalten (Auslandsjahr) maximal sechs Monate - auch wenn Sie sich i.d.R. länger im Ausland befinden. Die Differenz zwischen Aufenthalts- und Finanzierungszeitraum wird als „Zero Grant“ bezeichnet, da diese Zeit nicht finanziert wird. Den Status "Erasmus+ Studierende/r" behalten Sie über den gesamten Zeitraum des Aufenthalts.
Beispiel: Sie gehen für einen Aufenthaltszeitraum von vier Monaten (entspricht i.d.R. einem Semester) an eine Partnerhochschule. Ihr Finanzierungszeitraum umfasst dann drei Monate und der „Zero Grant-Anteil“ einen Monat. Der Status als „Erasmus-Studierende/r“ bleibt aber natürlich während des gesamten Mobilitätszeitraum von vier Monaten bestehen.
Umfasst der Aufenthaltszeitraum bei einsemestrigen Aufenthalten weniger als drei Monate, wird die Förderung entsprechend reduziert und auf den Tag genau berechnet.
Für das Wintersemester 2023/24 und das Sommersemester 2024 gelten folgende Förderraten:
Gruppen | Länder | Förderraten | Stipendienhöhe Auslandssemester (3 Monate x Förderrate) | Stipendienhöhe Auslandsjahr (6 Monate x Förderrate) |
1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, | 600 EUR/Monat, bzw. 20 EUR/Tag | 1.800 EUR | 3.600 EUR |
2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, | 540 EUR/Monat, bzw. 18 EUR/Tag | 1.620 EUR | 3.240 EUR |
3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, | 490 EUR/Monat, bzw. ~16 EUR/Tag | 1.470 EUR | 2.940 EUR |
Des Weiteren können Studierende zusätzliche Top-ups beantragen:
Green Top-up für nachhaltiges Reisen (Hin- und Rückreise zur Gastuniversität erfolgt mit Bus und/oder Bahn)
Für nachhaltiges Reisen können Sie eine Einmalzahlung in Höhe von 50 EUR erhalten. Sowohl die Hin- als auch die Rückreise zur Partnerhochschule finden mit einem der folgenden Verkehrsmittel statt:
- Bus
- Bahn
- Carpooling/ Mitfahrgelegenheit
- Die Beantragung erfolgt mit der Online-Annahmeerklärung bzw. der Ehrenwörtlichen Erklärung, die Sie zusammen mit dem Grant Agreement erhalten. Eine nachträgliche Beantragung (nach der Mobilität) ist nicht möglich.
- Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, die Original-Nachweise der Hin- und Rückreise aufzubewahren und/oder diese auf Anfrage einzureichen.
- Das Green Top-up wird zusammen mit der 2. Stipendienrate ausgezahlt.
Social Top-up für (1.) Studierende mit chronischer Erkrankung/GdB 20; (2.) Studierende, die mit Kind/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen; (3.) Erstakademikerinnen und Erstakademiker; (4.) erwerbstätige Studierende
Die o.g. sozialen Gruppen können zusätzlich zu dem Erasmus+ Stipendium einen Zuschuss von 250 EUR/ Monat beantragen. Das Social Top-up wird analog zum Finanzierungszeitraum berechnet, d.h.
- bei einem Auslandssemester: 3 Monate x 250 EUR = 750 EUR
- bei einem Auslandsjahr: 6 Monate x 250 EUR = 1.500 EUR
Die Social Top-ups können nicht miteinander kombiniert werden, d.h. gehören Sie zu zwei der oben genannten sozialen Gruppen, können wir das Top-up dennoch nur einmal auszahlen.
Kriterien für Social Top-ups:
1.) Studierende mit chronischer Erkrankung/ Grad der Behinderung (GdB) von min. 20
- Die chronische Erkrankung bzw. die Beeinträchtigung (auf welcher der GdB basiert) führt zu auslandsbedingten Mehrkosten (z.B. dem Erwerb von Medikamenten im Ausland).
- Weder die Art der Erkrankung noch die Höhe des GdB müssen angegeben werden.
- Mögliche Nachweise (z.B. ein ärztliches Attest, das den finanziellen Mehrbedarf bestätigt) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.
2.) Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen
- Die Studierenden werden während des Auslandsaufenthaltes von mindestens einem Kind begleitet.
- Die Höhe des Social Top-ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder, d.h. reisen zwei Kinder mit ins Auslandssemester, werden dennoch nur 250 EUR/ Monat berücksichtigt.
- Auch wenn Studierenden von ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner begleitet werden, können Sie das Social Top-up beantragen. Sollte der Partner/ die Partnerin ebenfalls ein Erasmus+ Stipendium erhalten, kann das Social Top-up nur von einer Person beantragt werden.
- Mögliche Nachweise (z.B. Geburtsurkunde oder Reisunterlagen des Kindes) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.
3.) Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (ErstakademikerInnen)
- Beide Elternteile/ Bezugspersonen haben keinen Abschluss an einer Hoch- oder Fachhochschule erworben.
- Im Ausland erworbene Studienabschlüsse der Eltern/ Bezugspersonen gelten als akademischer Abschluss – selbst wenn diese nicht in Deutschland anerkannt werden. Liegt dieser Fall vor, können Studierende das Social Top-up also nicht beantragen.
- Mögliche Nachweise (z.B. formlose Erklärungen des jeweiligen Elternteils) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.
4.) Studierende, die erwerbstätig sind
- Die Studierenden haben vor Mobilitätsantritt mindestens sechs Monate fortlaufend in einem Beschäftigungsverhältnis gearbeitet.
- Die Studierenden haben während der Tätigkeit monatlich durchschnittlich mindestens 450 EUR und maximal 850 EUR verdient (Nettoverdienst).
- Der Beschäftigungszeitraum darf maximal zwei Monate vor Mobilitätsantritt beendet werden. Beispiel: Mobilitätsantritt zum 15.10.2023. Das Beschäftigungsverhältnis darf frühestens zum 15.08.2023 beendet werden, damit noch ein zeitlicher Bezug zur Mobilität besteht.
- Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, d.h. die Tätigkeit wird nicht online vom Gastland aus fortgesetzt, sondern pausiert. Eine Kündigung ist nicht erforderlich!
- Mögliche Nachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.
Eine erste Orientierung für die nächsten Schritte zur Planung Ihres Auslandssemesters finden Sie hier:
- Checkliste 2023/2024
- Merkblatt mit den wichtigsten Informationen
- Studierendencharta
- Learning Agreement for Studies (dieses erhalten Sie vom ZIB oder den FachkoordinatorInnen) - hier können Sie auch gerne das OLA (Online Learning Agreement) nutzen