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Erasmus+ Study Abroad

Erasmus+ Study Abroad

The Erasmus+ application and selection process takes place in the faculties. Please check the website of the Centers for International Relations (ZIB) or the relevant departmental coordinators for information on deadlines, partner universities and documents to be submitted.

If you receive an exchange placement within the Erasmus+ program, you will be informed by the respective colleagues and nominated at the partner university. There, you will also have to formally enroll - you will usually receive the required information and documents from the respective host university by email.

The ZIB or the departmental colleagues will also provide you with information material for orientation and the next steps (e.g. checklist and factsheet - see below). In the checklist you will find the link to the online acceptance declaration. The timely submission of this document is mandatory in order for us to issue you the Grant Agreement.

The Grant Agreement informs you about your rights and obligations and the expected amount of your Erasmus+ grant. The amount of the mobility grant depends on your destination country.

The grant rates are valid for:

  • Summer Semester 2021

  • Winter Semester 2021/22

  • Two-semester stays abroad starting in WS 2021/22

 

Groups Countries Förderraten
1 Denmark, Finland, Ireland, Iceland, Liechtenstein, Luxembourg, Norway, Sweden, United Kingdom

450 €/month, or 15 €/day

2 Austria, Belgium, Cyprus, France, Greece, Italy, Malta, Netherlands, Portugal, Spain 390 €/month, or 13 €/day
3 Bulgaria, Croatia, Czech Republic, Estonia, Hungary, Latvia, Lithuania, Poland, Romania, Slovakia, Slovenia, FYR Macedonia, Turkey, Serbia 330 €/month, or 11 €/day

 

For initial guidance on the next steps in planning your semester abroad, please refer to the following documents:

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Das Erasmus+ Programm sieht die Anrechnung von Studienleistungen vor. Die wichtigsten Instrumente für die Anerkennung sind das (Online) Learning Agreement und das Transcript of Records. Bitte beachten Sie, dass die Fakultäten für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zuständig sind und nicht das International Office. Wenden Sie sich daher bei Anerkennungsfragen an Ihre*n Fachkoordinator*in oder den jeweiligen Prüfungsausschuss.
 

Ablauf:

Informieren Sie sich frühzeitig, ob es an der Partnerhochschule einen course catalogue (z.B. ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis) gibt. Informieren Sie sich gleichzeitig, in welche Fächer, Kurse und Jahre Sie eingeteilt werden (z.B. in welches BA-Jahr/Semester, ob Sie mehrere Fächer studieren dürfen, ob es Kurse gibt, an denen Sie nicht teilnehmen dürfen). Je nach Partnerschaft werden Sie für nur ein Fach an der Gasthochschule freigeschaltet; wenn Sie weitere Fächer studieren möchten, müssen Sie sowohl an der aufnehmenden Einrichtung erfragen, ob das möglich ist, als auch den Fachberater in Köln fragen, ob eine Anerkennung stattfinden kann und ob es Empfehlungen oder Einschränkungen gibt.

Sichern Sie Ihre Kurswahl in einem (Online) Learning Agreement. Es ist im Erasmus+ Programm verpflichtend und verbindlich, aber auch für andere Programme empfehlenswert: Sie stellen damit sicher, dass die Fachberater*innen in Köln von Ihrem Vorhaben wissen und es befürworten. Eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen des (Online) Learning Agreements mit den für Sie zuständigen Fachkolleg*innen an der Universität zu Köln finden Sie hier

Wenn Sie im Ausland feststellen, dass eine andere Kurswahl sinnvoller oder notwendig ist, notieren Sie das unter "changes" im Online Learning Agreement und teilen es den Fachberater*innen mit. So stellen Sie sicher, dass nach dem Auslandsaufenthalt eine Anerkennung erfolgen kann.

 
Bestehen Sie vor der Abreise von Ihrer Gasthochschule auf ein Transcript of Records, das Ihre Leistungen dokumentiert. Damit werden Ihre Leistungen aus dem Ausland in Erasmus verbindlich in das Kölner Studium integriert. Die Anerkennung erfolgt dann bei den  jeweiligen Fachberater*innen, dem ZIB bzw. Prüfungsämtern.

Ansprechpartner*innen in den Fakultäten

Realkostenantrag für Studierende mit Kind(ern) und Studierende mit GdB

Studierende der o.g. Zielgruppen haben die Möglichkeit eine Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität von bis zu 15.000 € pro Semester zu beantragen.

Hierfür ist eine Beantragung beim DAAD erforderlich. Da es sich um ein sehr umfangreiches Antragsverfahren handelt, informieren uns interessierte Studierende bitte frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Austauschplatz) über erasmus_studentsSpamProtectionverw.uni-koeln.de. Wir unterstützen Sie gerne im Antragsverfahren. Der Realkostenantrag muss mind. 2 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes beim DAAD eingegangen sein!

Hier finden Sie die entsprechenden Formulare zur Beantragung des Realkostenantrags:

Antragsformular Geförderte mit Kind(ern) - Abrechnungsformular Geförderte mit Kind(ern)

Antragsformular Geförderte mit Beeinträchtigung - Abrechnungsformular Geförderte mit Beeinträchtigung

Außergewöhnliche Kosten für „teures Reisen“

Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben eine Reisekostenunterstützung zusteht, d. h.:

  • Hochschulpersonal

  • Studierende und Graduierte bei einer short-term Blended-Mobilität

  • Studierende und Graduierte aus Deutschland in Partnerländer

(https://eu.daad.de/programme-und-hochschulpolitik/erasmus-ab-2021/erasmusplus-green/de/81749-foerdermoeglichkeiten-fuer-green-travel/)