Fakultätsinterne Abstimmung von Ordnungen
Auf Fakultätsebene ist gemäß § 64 Abs. 1 S. 1 HG die Engere Fakultät (Fachbereichsrat) für den Erlass der Ordnungen zuständig. Sie wird dabei vom Studienbeirat beraten, der zur Hälfte aus Studierenden besteht. Die Stimmen der beiden Hälften stehen im gleichen Verhältnis zueinander.
Falls die Engere Fakultät in organisatorischen Fragen einer Prüfungsordnung einem Vorschlag des Studienbeirats nicht folgen möchte, muss sie mit Zweidrittelmehrheit entscheiden, bei nicht-organisatorischen Fragen mit einfacher Mehrheit (§ 64 Abs. 1 S. 2 HG). Hier wird vor allem die Studierendenpartizipation sichergestellt. Auch weitere Fakultätskommissionen erhalten ggf. die Gelegenheit, zu den geplanten Ordnungen Stellung zu nehmen.
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