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Auflagen erfüllen

Der Prozess „Auflagenerfüllung“ wurde gemeinsam von den Fakultäten, den zentralen Einheiten und dem Team Q³ konzipiert und modelliert. Er enthält Unterprozesse, die separat dargestellt werden. Zum besseren Verständnis und zur Einordnung des Prozesses wurden verschiedene Darstellungsformen entwickelt:

  • Die Gesamtübersicht zu den Prozessen zeigt auf einen Blick die Zusammenhänge und die Abfolge der (Teil)Prozesse und ihrer Phasen im Bereich Neueinrichtung und Weiterentwicklung auf.
  • Die Prozessdarstellungen in Swimlane-Diagrammen zeigen den detaillierten Ablauf inkl. aller Abhängigkeiten, Zuständigkeiten und Dokumente. Sie werden in Kürze im Prozessportal der UzK veröffentlicht.
  • Eine übersichtliche step by step Darstellung des Prozessablaufs soll als Wegweiser dienen.
  • Zugehörige Formulare, Templates und Checklisten werden gesammelt im Downloadbereich bereitgestellt.

12. Auflagenerfüllung | step by step

Die wichtigsten Schritte zur Erfüllung der Anforderungen sind hier dargestellt. Detaillierte Informationen, Abhängigkeiten und Verantwortlichkeiten entnehmen Sie bitte den Swimlane-Diagrammen oder wenden Sie sich an das jeweilige Fakultäts-QM oder Team Q³.

Akteur*innenAktionFristen/ZeiträumeDokumente
Fakultäts-QM/StudiendekanatFach informieren und Umsetzung der Auflagenerfüllung abstimmenFrist wird mit Erteilung der Akkreditierung bekannt gegeben, i.d.R. 1 Jahr.
 
 
FachverantwortlicheZu Umsetzung der Auflagen beraten  
Fakultäts-QM/StudiendekanatWenn Auflagen nicht akzeptiert werden: Ggf. Ombudsstelle hinzuziehen  
Fakultäts-QM/Studiendekanat und FachverantwortlicheMaßnahmen umsetzen (zum Unterprozess)  
Fakultäts-QM/StudiendekanatDokumentation an Geschäftsstelle AK weiterleitenBis zur gesetzten FristAnzeige der Auflagenerfüllung
AkkreditierungskommissionBestätigung der Auflagen (nicht) empfehlen4 Wochen vor der Sitzung werden die Unterlagen der AK zur Verfügung gestellt (Sitzungstermine) 
RektoratAuflagenerfüllung (nicht) bestätigen
Bei Nicht-Bestätigung: Einstellung beschließen und ggf. Ombudsstelle hinzuziehen durch Fakultäts-QM/Studiendekanat
Anmeldung im Rektorat nach Genehmigung des AK-Protokolls