11. Reakkreditierung
Prozessabschnitt | Akteur*innen | Aktion | Fristen/Zeiträume | Dokumente |
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11.1 Fachlich-inhaltliche Begutachtung | Fachverantwortliche und Fakultäts-QM/Studiendekanat | Selbstbericht, Anlagen und Prüfbericht erstellen und bei Q³ einreichen | 8 Wochen vor QM-Dialog einreichen | |
Fachverantwortliche und Fakultäts-QM/Studiendekanat |
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Zwischenergebnis: QM-Dialog wird durchgeführt | ||||
11.2 Stellungnahme | Q³ | Gutachten erstellen und Stellungnahme des Fachs einholen |
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11.3 Akkreditierungsentscheidung | Akkreditierungskommission | Über Akkreditierung beraten und empfehlen (ggf. unter Auflagen) | 4 Wochen vor der Sitzung werden die Unterlagen der AK zur Verfügung gestellt (Sitzungstermine) | |
Fakultäts-QM/Studiendekanat | Ggf. Stellungnahme abstimmen und an Geschäftsstelle AK weiterleiten | Frist zur Stellungnahme: 2 Wochen ab Eingang | ||
Rektorat | Über Akkreditierung entscheiden | Anmeldung im Rektorat nach Genehmigung des AK-Protokolls | ||
Fachverantwortliche | Ggf. Auflagen erfüllen (zum Unterprozess) | Frist: I.d.R. 1 Jahr ab Eingang | Anzeige der Auflagenerfüllung | |
Zwischenergebnis: Studiengang ist uneingeschränkt akkreditiert |