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Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b) EStDV

Spenden bis 300 Euro

Die Stiftung „Förderfonds Studium und Lehre an der Universität zu Köln“ ist wegen Förderung der Volks-und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe durch den letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln West vom 20.01.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2016 bis 2018 nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Die Steuernummer der Stiftung „Förderfonds Studium und Lehre an der Universität zu Köln“ lautet 223/5906/2011.