Alumni und Privatpersonen
SPENDEN
Spenden Sie
Sie können gezielt für Projekte spenden, die Ihnen besonders am Herzen liegen. In diesem Fall handelt es sich um eine zweckgebundene Spende, bei der wir Ihren Projektwunsch berücksichtigen. Bei einer zweckungebundenen Spende setzen wir Ihre Spende dort ein, wo sie am meisten gebraucht wird. Spenden sind einmalig oder in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich, jährlich) möglich.
Schenken mit Herz und Verstand: Motivieren Sie andere zum Spenden!
Sie haben einen runden Geburtstag, feiern ein Jubiläum oder starten in den Ruhestand? Besondere Wünsche haben Sie aber nicht? Dann rufen Sie Ihre Gäste dazu auf, für Bildungs- und Chancengerechtigkeit an der Universität zu Köln zu spenden! Erfahren Sie HIER wie es geht.
Steuerliche Vorteile
- Bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte sind jährlich als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Wenn Ihre Spenden in einem Jahr diesen Höchstbetrag überschreiten, können Sie das, was darüber liegt, später absetzen. Das ist der sogenannte Spendenvortrag. Das Finanzamt berücksichtigt diesen automatisch in den folgenden Jahren. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten zu.
- TIPP: Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt eingereicht werden (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV). Alles was Sie dafür brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges.
TESTAMENT UND ERBSCHAFT
Bedenken Sie die Universität zu Köln in Ihrem Testament
Menschen, die sich der Universität zu Köln in besonderem Maße verbunden fühlen, können mit einem Vermächtnis in ihrem Testament über den eigenen Tod hinaus Chancen- und Bildungsgerechtigkeit fördern. Ein Vermächtnis ist ein guter Weg, wenn Sie nicht nur Familienangehörige und Freunde bedenken, sondern auch nachhaltig in die Bildung junger Menschen investieren möchten.
Stiften Sie Geerbtes weiter
Auch, wenn Sie erben, haben Sie die Möglichkeit, Bildung zu fördern. Bei einer größeren Erbschaft können Sie zudem Ihre Erbschaftssteuerlast verringern. Hierfür können Sie z.B. innerhalb von 24 Monaten Vermögensgegenstände aus dem Erbe an die Universität zu Köln stiften oder spenden. Erbschaftssteuer wird dann nur auf das Vermögen erhoben, das Sie als Erbe behalten.
Steuerliche Vorteile
Wird geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall an eine gemeinnützige Stiftung wie die Kölner Universitätsstiftung oder die Stiftung Studium und Lehre übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an. Sollte der Stifter bereits Erbschaftsteuer gezahlt haben, wird sie ihm zurück erstattet.
STIFTEN
Stiften Sie in den Kapitalstock einer universitären Stiftung
Sie können in den Kapitalstock der Kölner Universitätsstiftung oder der Stiftung Studium und Lehre stiften. Bei einer solchen Zustiftung bleibt Ihre Zuwendung in der Summe erhalten und nur die Zinserträge und Dividenden dienen der Finanzierung von Bildungsprojekten der Universität zu Köln. Eine Zustiftung kommt für Sie in Frage, wenn Ihr Geld nachhaltig über Generationen wirken soll.
Steuerliche Vorteile
Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Zustiftungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Betrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Möglichkeit besteht zusätzlich zum steuerlichen Spendenabzug. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten zu. Sollten Sie die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen können, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.
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