Bedenken Sie die Universität zu Köln in Ihrem Testament
Menschen, die sich der Universität zu Köln in besonderem Maße verbunden fühlen, können mit einem Vermächtnis in ihrem Testament über den eigenen Tod hinaus Chancen- und Bildungsgerechtigkeit fördern. Ein Vermächtnis ist ein guter Weg, wenn Sie nicht nur Familienangehörige und Freunde bedenken, sondern auch nachhaltig in die Bildung junger Menschen investieren möchten.
Stiften Sie Geerbtes weiter
Auch, wenn Sie erben, haben Sie die Möglichkeit, Bildung zu fördern. Bei einer größeren Erbschaft können Sie zudem Ihre Erbschaftssteuerlast verringern. Hierfür können Sie z.B. innerhalb von 24 Monaten Vermögensgegenstände aus dem Erbe an die Universität zu Köln stiften oder spenden. Erbschaftssteuer wird dann nur auf das Vermögen erhoben, das Sie als Erbe behalten.
Steuerliche Vorteile
Wird geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall an eine gemeinnützige Stiftung wie die Kölner Universitätsstiftung oder die Stiftung Studium und Lehre übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an. Sollte der Stifter bereits Erbschaftsteuer gezahlt haben, wird sie ihm zurück erstattet.