Vereinfachter Spendennachweis
Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt eingereicht werden (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV). Alles was Sie dafür brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges. Sollten sie dennoch eine Zuwendungsbescheinigung wünschen, sprechen Sie uns gerne an.