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Veranstaltungen

Normative Grundlagen der strafrechtlichen Erfassung von Antisemitismus: Volksverhetzung gem. § 130 StGB

Ringvorlesung „Antisemitismus und Strafrecht“ Teil 2 im Sommersemester 2024

02. Mai
16:00 - 17:30 Uhr


Veranstalter:
Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht

Ort:
Hörsaal VIII, Hauptgebäude
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

Information:

Nicht zuletzt der Anschlag auf Jüd*innen in Halle am 9. Oktober 2019 hat eindringlich gezeigt, dass Antisemitismus in Deutschland (nach wie vor oder wieder?) auf einen (lebens-)gefährlichen Nährboden trifft. Doch was ist Antisemitismus eigentlich genau? Gibt es DEN Antisemitismus überhaupt? Wo liegen die Wurzeln für diese Ausprägung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und welche Erscheinungsformen gilt es zu differenzieren? Welche Straftatbestände sieht unser geltendes Strafgesetzbuch für die Ahndung antisemitischer Straftaten vor? Sind diese ausreichend oder bedarf es insoweit einer Erweiterung? Vor welchen Herausforderungen stehen Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung antisemitischer Straftaten? Diesen und weiteren einschlägigen Fragen mit Studierenden aller Fachrichtungen inter- sowie intradisziplinär auf den Grund zu gehen und auf diese Weise das Problembewusstsein zu schärfen, ist das Anliegen der geplanten Ringvorlesung.

Die Einheiten im Sommersemester 2024 werden den strafrechtlichen Umgang mit Antisemitismus in den Fokus rücken. Insbesondere soll untersucht werden, ob gesetzliche Anpassungen erforderlich sind und welche Schwierigkeiten und Herausforderungen sich bei der Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten stellen. Studierende der Rechtswissenschaft können eine Schlüsselqualifikation erwerben, wenn sie zu einer der Vorlesungseinheiten einen Essay anfertigen, in dem sie sich kritisch mit den jeweiligen Vorlesungsinhalten auseinandersetzen. Studierende des Studium Integrale können 2 (ggf. sogar 3) ECTS erhalten, wenn sie zu einer der Vorlesungseinheiten einen Essay anfertigen, in dem sie sich kritisch mit den jeweiligen Vorlesungsinhalten auseinandersetzen. Die Verbuchung der ECTS wird durch das Juristische Prüfungsamt vorgenommen.


Termine

18.04.2024
„Normative Grundlagen der strafrechtlichen Erfassung von Antisemitismus: Ehrdelikte gem. §§ 185 ff., 192a StGB“
Dr. Erik Weiss

02.05.2024
„Normative Grundlagen der strafrechtlichen Erfassung von Antisemitismus: Volksverhetzung gem. § 130 StGB“
Dr. Erik Weiss

16.05.2024
„Normative Grundlagen der strafrechtlichen Erfassung von Antisemitismus: Berücksichtigung antisemitischer Motive auf den Ebenen des Straftatbestandes sowie der Strafzumessung (Mord gem. § 212 Abs. 1, 211 StGB; Strafzumessung gem. § 46 StGB)“
Dr. Erik Weiss

06.06.2024
„Problemfälle bei der Strafverfolgung antisemitisch motivierter Straftaten“
OStA Ulf Willuhn (Antisemitismusbeauftragter der StA Köln)

20.06.2024
„Vorstellung des Forschungsprojekts ASJust –
Antisemitismus als justizielle Herausforderung“
Dr. Nina Keller-Kemmerer (Universität Gießen) und Laura Schwarz (HU Berlin)

11.07.2024
Abschlussdiskussion zu dem Thema Antisemitismus und Strafrecht: Reformbedarf für eine effektivere Bekämpfung antisemitischer Straftaten?“
Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger (HU Berlin), Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
(Universität Würzburg), Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski (Universität Köln)