Die Universität zu Köln ist ein sicherer und gewaltfreier Studien-, Lehr- und Arbeitsort und möchte es auch bleiben. Aus diesem Grund beschloss sie im Jahr 2013 die „Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung“ und fördert seither eine Kultur des Hinsehens und Benennens.
Jetzt hat die Universität zu Köln das Beratungs- und Präventionsangebot auf dem Campus zusätzlich erweitert: so wurden Beschwerde- und Beratungsstellen eingerichtet bzw. deren Bekanntheitsgrad erhöht, das Angebot des Universitätssports um verschiedene Kurse zu den Themen Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für beide Geschlechter erweitert und ein Seminar mit dem Titel „Grenzen wahrnehmen, durchsetzen und schützen – Stärkung der eigenen Handlungsmöglichkeiten und Abwehrstrategien“ in das Lehrprogramm des Female Career Services aufgenommen. Darüber hinaus werden Studierende und Beschäftigte regelmäßig auf die Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung hingewiesen und sogenannte „Angsträume“, zum Beispiel schlecht beleuchtete Bereiche auf dem Campus, auf Anfrage umgestaltet.
„Mit diesen Maßnahmen erhoffen wir uns, Fällen von sexualisierter Diskriminierung proaktiv vorzubeugen“, erklärt Dr. Michael Stückradt, Kanzler der Universität zu Köln. „Seit Beschluss der Richtlinie sind wir in der Lage im Rahmen des rechtlich Möglichen noch konsequenter zu handeln, um Fehlverhalten zu ahnden.“
Die Richtlinie definiert unerwünschte Handlungen, benennt Verfahrensschritte und Konsequenzen für Fehlverhalten, eröffnet Betroffenen Verfahrenswege und benennt AnsprechpartnerInnen. „An der Universität gab es ein paar unrühmliche Fälle von sexualisierter Diskriminierung, doch zum Glück sind das Ausnahmen im mehrheitlich sehr wertschätzenden und respektvollen Miteinander auf dem Campus. Ich bin stolz, dass die Universität zu Köln mit ihrer proaktiven und konsequenten Haltung bei der Ahndung und Prävention von sexualisierter Diskriminierung eine Vorreiterrolle einnimmt“, so die Gleichstellungsbeauftragte Annelene Gäckle.